Beschaffung von Versicherungsdienstleistungen für Objekte des Burgenlandkreises; Los 1 und Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: BÖ-30/01/2022 (L)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Versicherungsdienstleistungen für Objekte des Burgenlandkreises; Los 1 und Los 2
Es werden Versicherungsdienstleistungen für Objekte des Burgenlandkreises ausgeschrieben. Diese umfassen
Los 1: Sachversicherungen (Gebäude-, Glas-, Inhaltsversicherung, Ausstellungsversicherung (Transportversicherung)
Los 2: Elektronikversicherung
Sachversicherungen
Burgenlandkreis
Gebäude-, Glas-, Inhaltsversicherung, Ausstellungsversicherung (Transportversicherung)
Verlängerung um jeweils 1 Jahr, soweit nicht der Versicherungsnehmer den jeweiligen Vertrag drei Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.
Elekronikversicherungen
Burgenlandkreis
Elektronikversicherung
Die Verträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, soweit nicht der Versicherungsnehmer den jeweiligen Vertrag drei Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sachversicherungen
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elekronikversicherungen
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote müssen in elektronischer Form in Textform (eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist möglich, aber nicht erforderlich) über die evergabe-Plattform abgegeben werden. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registierung auf https://www.evergabe-online.de erforderlich. Die Abgabe von Angeboten auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per Fax oder E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Die Abgabe von schriftlichen Angeboten in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bieteranfragen müssen bis spätestens zum 12.07.2022, 12:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach der o.g. Frist eingehen, sind nicht mehr rechtzeitig im Sinne der vorgenannten Vorschrift und können u.U. nicht mehr beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).