NB Siel Mühlgraben Ostrau, Deich Göbitz - Bauausführung Referenznummer der Bekanntmachung: 22/S/0302/ME
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
NB Siel Mühlgraben Ostrau, Deich Göbitz - Bauausführung
Neubau eines Absperrbauwerkes, Deichbau, Betonarbeiten, Stahlwasserbau
Gemeinde Elsteraue
Instandsetzung Deichabschnitt:
- Baustelleneinrichtung, Beweissicherung, Kampfmittelsondierung, Archäologische Erkundungen, Verkehrssicherung, Absteckung
- Baustraße Lagerflächen
- Erdarbeiten
- Setzen Spundwandbohlen
- Beweissicherung
- Bodenabtrag, -lagerung
- Herstellung Winkelstützwand
- Verlängerung Siel
- Deichbau
- Bau Deichverteidigungsweg und Wendehammer
- Bodenauftrag, Ansaat, Rückbau Lagerflächen, Rekultivierung der Flächen
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Verschlussbauwerk:
- Baustelleneinrichtung, Suchschachtungen
- Bodenabtrag, Herstellung Arbeitsebene
- Spundwandarbeiten, Aussteifung Baugrube
- Herstellung Gründungssohle (Düsenstrahl-Verfahren)
- Lenzen der Baugrube
- Stahlbetonarbeiten
- Einbau Schütz, Zweitbetonarbeiten, Einbau technische Ausrüstung
- Erdarbeiten
- Probebetrieb
ELER-HWS (#20)
+ Ausführungsbeginn 09.01.2023, jedoch spätestens 3 Tage nach Zugang des Auftragsschreibens
+ Ausführungszeit entspr. II.2.7) zzgl. 1 Jahr Fertigstellungspflege und 4 Jahren Entwicklungspflege
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis Ihrer Eignung durch Vorlage der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis mit dem Angebot.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot
vorzulegen.
Beim Einsatz präqualifizierter Nachunternehmer ist die Eintragung in das PQ-Verzeichnis bzw. die Bekanntgabe der PQ-Nummer ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen.
Beim Einsatz nicht präqualifizierter Nachunternehmer sind die Eigenerklärungen (FB 124) auch für diese mit dem Angebot abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen für das Unternehmen und dessen
Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
+ Es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Ausschlussgründe zu den §§ 123, 124 GWB bestehen.
+ Der Auftragnehmer muss sich zur Beachtung der § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und §13 Abs. 2 und 4 LVG LSA verpflichten.
+ Der erfolgreiche Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebotsöffnung sind Bieter und deren Bevollmächtigte NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Angebotserstellung sind die zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich zu beachten und anzuwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend
Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1
Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.