Ausschreibung für Konzept und Handling des Messestandes für die Hochschulen und Universitäten der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0096/K13/Bre
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ovgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung für Konzept und Handling des Messestandes für die Hochschulen und Universitäten der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen
Ausschreibung für Konzept und Handling des Messestandes für die Hochschulen und Universitäten der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Los 1 beinhaltet die Beschaffung und Anfertigung der als "Kaufelemente" bezeichneten Positionen des Leistungsverzeichnisses
(siehe Anlagen "Anlage_2_FFDZ_LV_Anlage_Zeichnungen&Grundrisse.pdf" und "Anlage_1_FFDZ_LV_Positionen.pdf"). Für die Bewertung des Angebotes werden die eingetragenen Angaben und Werte aus "Anlage_1_FFDZ_LV_Positionen.pdf" herangezogen.
Die Anzahl der Kaufelemente bezieht sich auf den Referenzstand und muss nach Erteilung des Zuschlages auf die Maximalvariante (ca. 300m²) angepasst werden.
Haushaltsmittel der Hochschulen/diverse EU-finanzierte Projekte
GRAFIKKONZEPT
Los 2 beinhaltet die Erarbeitung aller gestalterischen und grafischen Vorlagen und Elemente für die Messeauftritte. Hierzu zählen:
Überarbeitung bzw. Erarbeitung des Logos für "Forschung für die Zukunft"
Erarbeitung der grafischen Vorlagen für die Imageelemente "ABAKUS"
Grafiken für Wandflächen (optional)
Vorlagen für die Exponate- und Standübersichten
Vorlagen für den Lageplan der Exponate auf dem Messestand
Vorlagen für Grafikflächen für das Präsentationsterminal
Alle Anforderungen zu Los 2 entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Haushaltsmittel der Hochschulen/diverse EU-finanzierte Projekte
PROJEKTABWICKLUNG, HANDLING UND LAGERUNG INKL. FINANZTECHNISCHE ABWICKLUNG
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Übernahme der Lagerung und Wartung des vorhandenen und zukünftig anzuschaffenden Messestandequipments, der erforderlichen Mietelemente sowie dessen Montage, Demontage und Transport auf den durch das koordinierende Projektteam "Forschung für die Zukunft" festgelegten Messen.
Alle Anforderungen zu Los 3 entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Haushaltsmittel der Hochschulen/diverse EU-finanzierte Projekte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konzept und Handling des Messestandes für die Hochschulen und Universitäten der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform (evergabe.de) oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland