Lieferung eines Radladers für die Wolfener Recycling GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: O/VGV/WR/65-22/ne
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06766
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 03496/ 601196
Fax: +49 03496/ 601193
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Anhalt-Bitterfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Radladers für die Wolfener Recycling GmbH
Lieferung von einem Radlader mit verschiedenen Schaufeln
Lieferung eines Radladers mit
- einer Standard-Schaufel, Volumen > 2,5 m³ und
- einer Hochkippschaufel, Volumen ≥ 4 m³
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Radladers für die Wolfener Recycling GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04249
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de