Software-Entwicklungsleistungen für das Projekt BMS-LSA und OZG-bedingte Softwareentwicklungsleistungen im Bildungsbereich
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mb.sachsen-anhalt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://abante.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Software-Entwicklungsleistungen für das Projekt BMS-LSA und OZG-bedingte Softwareentwicklungsleistungen im Bildungsbereich
Interessierte Unternehmen werden hiermit zur Interessenbekundung nach § 38 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 VgV aufgerufen. Die Absendung der Aufforderung zur Interessensbestätigung wird frühestens 35 Tage und spätestens zwölf Monate nach der Veröffentlichung dieser Vorinformation erfolgen. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben werden. Der Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Softwareentwicklung für die Dauer von maximal 4 Jahren. Diese Leistungen sind auf eine derzeit in Entwicklung befindliche Software (das Bildungsmanagementsystem des Landes Sachsen-Anhalt, kurz: BMS-LSA) bezogen; soweit für das Vergabeverfahren erheblich, wird interessierten Unternehmen nach Einreichung einer Geheimhaltungserklärung (Muster wird nach Eingang der Interessenbekundung zur Verfügung gestellt) hierzu Zugang gewährt. Ferner werden Softwareentwicklungsleistungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) benötigt.
Beauftragt werden Softwareentwicklungsleistungen an ein
Projekt-/Entwicklungsteam, bestehend aus voraussichtlich 6
Rollen, das nach agilen Maßstäben operieren soll. Dabei
handelt es sich um eine Weiterentwicklungsleistung bezogen
auf das Bildungsmanagementsystem des Landes Sachsen-
Anhalt (BMS-LSA) sowie um Anforderungen des OZG im
Bildungssektor.
2-fache Option von jeweils 1 Jahr.
2-fache Option zur Verlängerung der Laufzeit von jeweils 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Diese Anforderungen werden in der Aufforderung zur Interessensbestätigung mitgeteilt.
Diese Anforderungen werden in der Aufforderung zur Interessensbestätigung mitgeteilt.
Diese Anforderungen werden in der Aufforderung zur Interessensbestätigung mitgeteilt.
Diese Anforderungen werden in der Aufforderung zur Interessensbestätigung mitgeteilt.
Diese Anforderungen werden in der Aufforderung zur Interessensbestätigung mitgeteilt.
U.a.: Anforderungen des LVG LSA
Abschnitt IV: Verfahren
Die Höchstgrenze von vier Jahren wird beachtet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Quellcode der weiterzuentwickelnden Software sowie die derzeit vorliegende fachliche Dokumentation in Confluence und Jira und das Service Desk können vor Ort beim Auftraggeber nach Abgabe der Interessenbekundung und erfolgter Einreichung eines unterzeichneten Non Disclosure Agreement eingesehen werden. Die Einzelheiten hierzu werden Interessenten mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung mitgeteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer/
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Angebots gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).