Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör sowie Serviceleistungen für MFPs Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2022 - 0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör sowie Serviceleistungen für MFPs
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör für die im Eigentum der Auftraggeberin stehenden Multifunktionsgeräte, die Wartung der vorhandenen Systeme, die Störungsbeseitigung, die Durchführung von Firmware und Softwareupdates und auf Anfrage die Bereitstellung von einzelnen Geräten auf Kauf- bzw. Mietbasis.
Bei den aktuell vorhandenen 275 Geräten handelt es sich ausschließlich um Multifunktionsgeräte des Herstellers Lexmark. Die Geräte sind derzeit auf 50 Standorte im Bundesland Sachsen-Anhalt verteilt.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Störungsbeseitigung und die Wartung sind immer ein Vor-Ort-Service und demnach an aktuell 50 Standorten der Auftraggeberin innerhalb des Bundeslandes Sachsen- Anhalt auszuführen. Die Lieferung von Toner, Zubehör und Belichtungseinheiten hat an den Hauptstandort der Auftraggeberin in Magdeburg zu erfolgen.
Die Durchführung von Firmware-Updates und Softwareupdates der Management- und Monitoringumgebung muss ebenfalls am Hauptstandort Magdeburg erfolgen.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die AOK Sachsen-Anhalt (Auftraggeberin) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Sozialleistungsträger auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung betreut sie mit ca. 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund 810.000 Versicherte mit ca. 50 Kundencentern und/oder Standorten in Sachsen-Anhalt, in denen ausschließlich Multifunktionsgeräte des Herstellers Lexmark eingesetzt werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör für die im Eigentum der Auftraggeberin stehenden aktuell 275 Multifunktionsgeräte, die Wartung der vorhandenen Systeme, die Störungsbeseitigung und auf Anfrage die Bereitstellung von einzelnen Geräten auf Kauf- bzw. Mietbasis.
Sofern der Bieter nicht Hersteller der im Einsatz befindlichen Geräte und angebotenen Kauf- oder Mietgeräte ist, muss er für die im Einsatz befindlichen Geräte, angebotenen Geräte und die Verbrauchsmaterialien autorisierter und zertifizierter Servicepartner sein.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zweimal schriftlich um jeweils 1 Jahr (1+1), längstens bis zum 31.12.2026, zu verlängern. Ein Anspruch auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen (Erstellungsdatum nicht vor dem 01.09.2022),
- Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung, in einfacher Kopie.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und Krankenkassen über die Erfüllung der relevanten gesetzlichen Pflichten, diese nicht mit Ausstellungsdatum vor dem 01.09.2022 in einfacher Kopie. Für die gesetzlichen Krankenkassen sind die Bescheinigungen der drei wesentlichen Krankenkassen vorzulegen,
- Gültige Bescheinigung in Steuersachen (oder Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes, Ausstellungsdatum nicht vor dem 01.09.2022, in Kopie,
- Vordruck Erklärung Nachunternehmer zzgl. etwaiger Anlagen: Nur dann einzureichen, wenn Nachunternehmereinsatz geplant sowie dann die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit,
- Vordruck Erklärung Bietergemeinschaft: Nur dann einzureichen, wenn Angebot von Bietergemeinschaft abgegeben wird,
- Vordruck Bewerbererklärung (aufgrund Runderlasses des MW des Landes SAN vom 21.11.2008).
Der Auftragnehmer hat zum Vertragsbeginn eine Schadenhaftpflichtversicherung mindestens wie folgt abgeschlossen:
3 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall,
1 000 000,00 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall.
- Ausgefüllter und unterzeichneter Vordruck Eigenerklärung Eignung und Referenzliste
Es sind zwei Referenzen aus dem hier einschlägigen Tätigkeitsfeld nachzuweisen. Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber beziehen und dürfen nicht älter als 3 Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein. Die Anzahl der zu wartenden Multifunktionsgeräte/Drucker muss je Referenz mindestens 200 betragen, wobei der Vertragszeitraum jeweils mindestens 2 Jahre betragen haben muss. Für diese jeweils mindestens 200 MFPs müssen auch Serviceleistungen erbracht worden sein.
Der Bieter muss von der Firma Lexmark als Service Partner für die zu erbringenden Liefer- und Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages autorisiert sein.
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA,
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
- Unterzeichneter Vordruck Erklärung zum Datenschutz im Vergabeverfahren
- Vordruck "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576" (Im Rahmen der Sanktionspakete gegen Russland.)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote findet nach Ablauf der Angebotsfrist unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;
2. Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRA66QG zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
3. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;
4. Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA66QG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.