Winterdienst auf kommunalen Straßen der Stadt Raguhn-Jeßnitz Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/Ra/58-22/we /WD RaJe 2022-2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raguhn-Jeßnitz
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06779
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Anhalt-Bitterfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst auf kommunalen Straßen der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Winterdienst auf kommunalen Straßen der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Winterdienst Raguhn, Kleckewitz, Jeßnitz (Anhalt), Roßdorf und Marke
06779 Raguhn nebst Kleckewitz, 06800 Jeßnitz (Anhalt) nebst Roßdorf und 06779 Marke
Eigenverantwortlicher Winterdienst an kommunalen Straßen entsprechend Leistungsverzeichnis für die Wintermonate November bis März der Jahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag für die Winterdienstsaison vom 01.11.2025 - 31.03.2026 zu den gleichen Konditionen zu verlängern
Die Ausführungsfrist gilt plus/minus der witterungsbedingten verlängerten Zeiten gemäß Leistungsverzeichnis.
Los 2 - Winterdienst auf kommunalen Straßen in Altjeßnitz und Retzau
Winterdienst auf kommunalen Straßen von Altjeßnitz und Retzau
Eigenverantwortlicher Winterdienst an kommunalen Straßen entsprechend Leistungsverzeichnis für die Wintermonate November bis März der Jahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag für die Winterdienstsaison vom 01.11.2025 - 31.03.2026 zu den gleichen Konditionen zu verlängern
Die Ausführungsfrist gilt plus/minus der witterungsbedingten verlängerten Zeiten gemäß Leistungsverzeichnis.
Los 3 Winterdienst in Priorau, Schierau, Niesau und Möst
Winterdienst auf kommunalen Straßen von Priorau, Schierau, Niesau und Möst
Eigenverantwortlicher Winterdienst an kommunalen Straßen entsprechend Leistungsverzeichnis für die Wintermonate November bis März der Jahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag für die Winterdienstsaison vom 01.11.2025 - 31.03.2026 zu den gleichen Konditionen zu verlängern
Die Ausführungsfrist gilt plus/minus der witterungsbedingten verlängerten Zeiten gemäß Leistungsverzeichnis.
Los 4 - Winterdienst auf kommunalen Straßen von Thurland nebst Kleinleipzig
Winterdienst auf kommunalen Straßen von Thurland nebst Kleinleipzig
Eigenverantwortlicher Winterdienst an kommunalen Straßen entsprechend Leistungsverzeichnis für die Wintermonate November bis März der Jahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag für die Winterdienstsaison vom 01.11.2025 - 31.03.2026 zu den gleichen Konditionen zu verlängern
Die Ausführungsfrist gilt plus/minus der witterungsbedingten verlängerten Zeiten gemäß Leistungsverzeichnis.
Los 5 - Winterdienst in Tornau vor der Heide, Hoyersdorf und Lingenau
Winterdienst auf kommunalen Straßen von Tornau vor der Heide, Hoyersdorf und Lingenau
Eigenverantwortlicher Winterdienst an kommunalen Straßen entsprechend Leistungsverzeichnis für die Wintermonate November bis März der Jahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag für die Winterdienstsaison vom 01.11.2025 - 31.03.2026 zu den gleichen Konditionen zu verlängern
Die Ausführungsfrist gilt plus/minus der witterungsbedingten verlängerten Zeiten gemäß Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterdienst auf kommunalen Straßen der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06766
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr.2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Es sind Erklärungen im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt sowie Angaben zu sozialen Belangen iSd Landesvergabegesetzes LSA mit dem Angebot vorzulegen. Die
rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und Technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen Vorzulegen. Das Formblatt 124 LD VHB Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 Auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de