Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Börde Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0015-EU-OV-G
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolmirstedt
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ks-boerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Börde
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Biotonnensammlung (Biogut, AVV 200301) und aus Direktannahme und Sammlung (Grünabfall, AVV 200201) aus dem Landkreis Börde nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), Gebiet Nord
Wolmirstedt, DE
Verwertung von Bioabfall aus Biotonnensammlung (Biogut), ca. 3.400 Mg/a bis 5.500 Mg/a
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um 23 Monate, d. h. bis zum 30.11.2026, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), Gebiet Süd
Wanzleben-Börde, DE
Verwertung von Bioabfällen aus Biotonnensammlung (Biogut), ca. 3.200 Mg/a bis 5.100 Mg/a
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um 23 Monate, d. h. bis zum 30.11.2026, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Verwertung von Grünabfall, Gebiet Nord
Wolmirstedt, DE
Verwertung von Bioabfällen aus der Direktanlieferung (Grünabfälle), ca. 500 Mg/a bis 4.000 Mg/a
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um 23 Monate, d. h. bis zum 30.11.2026, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Verwertung von Grünabfall, Gebiet Süd
Wanzleben-Börde, DE
Verwertung von Bioabfällen aus der Direktanlieferung und Sammlung (Grünabfälle), ca. 200 Mg/a bis 3.000 Mg/a
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um 23 Monate, d. h. bis zum 30.11.2026, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), Gebiet Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditfurt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), Gebiet Süd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditfurt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Grünabfall, Gebiet Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditfurt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Grünabfall, Gebiet Süd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditfurt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.