Rahmenvereinbarung Beschaffung Switches und SFP-Transceiver Referenznummer der Bekanntmachung: FB 24.3.3-L-76/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 110/144/40390
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.halle.de
Adresse des Beschafferprofils: https://ausschreibung.halle.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Beschaffung Switches und SFP-Transceiver
Rahmenvereinbarung Beschaffung Switches und SFP-Transceiver
Kommunale Schulen in Halle (Saale)
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Switches und SFP-Transceivern für Schulen in Halle (Saale)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass Firmen, welche sich ohne Registrierung die Ausschreibungsunterlagen von der Vergabeplattform herunterladen, nicht automatisch über Änderungen im laufenden Vergabeverfahren informiert werden können. Bei Verwendung einer überholten Version der Vergabeunterlagen führt dies zum Ausschluss.
Bei diesem Vergabeverfahren handelt es sich um ein offenes Verfahren. Ab 19.10.2018 ist laut EURichtlinien RL2014/24/EU zur Auftragsvergabe eine elektronische Angebotsabgabe (über Vergabeplattform) vorgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/
Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots bei der unter Punkt I. 3 benannten Stelle zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff. GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.halle.de