Sanierung Pestalozzischule Hohenmölsen, Bauhistorische Untersuchung Referenznummer der Bekanntmachung: BÖ-60/71/2022 (P)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Pestalozzischule Hohenmölsen, Bauhistorische Untersuchung
Bauhistorische Untersuchung/Bauforschung
06679 Hohenmölsen
Bauhistorische Untersuchung des Gebäudes 1 (Klinkerbau) der Pestalozzischule Hohenmölsen
Hinweis: Das Vorhaben wird mit Bundesmitteln bezuschusst: "Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote müssen in elektronischer Form in Textform (eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist möglich, aber nicht erforderlich) über die evergabe-Plattform abgegeben werden. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registierung auf https://www.evergabe-online.de erforderlich. Die Abgabe von Angeboten auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per Fax oder E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Die Abgabe von schriftlichen Angeboten in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bieteranfragen müssen bis spätestens zum 25.10.2022 elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach der o.g. Frist eingehen, sind nicht mehr rechtzeitig im Sinne der vorgenannten Vorschrift und können u.U. nicht mehr beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).