Modernisierung Stadthalle, Heinrich-Heine-Platz 1, 39114 Magdeburg, Los 309c - Aluminiumfassade inkl. Türen und Dachlaternenkonstruktion, 30-ZV-0061_22 Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0061/22_
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Stadthalle, Heinrich-Heine-Platz 1, 39114 Magdeburg, Los 309c - Aluminiumfassade inkl. Türen und Dachlaternenkonstruktion, 30-ZV-0061_22
Es ist beabsichtigt, die denkmalgeschützte Stadthalle im Rotehornpark Magdeburg grundlegend zu sanieren und zu erweitern.
Die Stadthalle wurde 1927 errichtet und ist eines der bedeutendsten Gebäude der Stadt Magdeburg sowohl als herausragendes Baudenkmal (Bauhaus-Architektur) als auch in funktionaler Hinsicht für die Durchführung zahlreicher Veranstaltungen.
Das Gebäude ist ca. 100 Meter lang, 50 Meter breit und bis zu 22 Meter hoch. Die tragende Stahlkonstruktion ist mit einer Klinkerfassade ummauert.
Die Stadthalle wurde nach teilweiser Kriegszerstörung in den fünfziger und sechziger Jahren wieder aufgebaut.
Vorgesehen sind die denkmalgerechte Sanierung u. a. der Fassade, der Umbau des Saalbereiches zu einem zeitgemäßen Mehrzwecksaal mit entsprechender Bühnentechnik, die Schaffung bzw. Modernisierung von Betriebs-, Künstler- und Verwaltungsräumen und die strukturelle Neuordnung der Funktionsbereiche.
An der Nordseite der Stadthalle wird ein neues Bühnenhaus ergänzt. Die bisher an der Nordseite der Stadthalle befindlichen An- und Zubauten aus verschiedenen Epochen werden rückgebaut.
Die haus- und betriebstechnischen Anlagen sind vollständig zu erneuern.
Die Außenanlagen sind umzugestalten.
Magdeburg
Los 309c - Aluminiumfassade inkl. Türen und Dachlaternenkonstruktion, 30-ZV-0061/22
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FENSTER
Lieferung und Montage von Alu-Fenstern Sockelbau Nord:
- Alu-Schwing-Fensterelement, ca. 2430 x 1440 mm, 43 Stk
- davon 20 Stk mit RC2-Anforderung
- davon 10 Stk mit Öffnungssteuerung
- gedämmtes Metallpaneel ca. 110 x 110 cm, 44 Stk
- gedämmtes Metallpaneel ca. 110 x 110 cm, Ecken, 4 Stk
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LATERNENKONSTRUKTION
- Sandwichpaneel-Element, ca. 221 x 148 cm, gedämmt, mit Alu-Lamellenverkleidung, 46 Stk + 2 Eckelemente
- RWA-Element, ca. 221 x 148 cm, samt RWA-Lamellenfenster, umlaufend gedämmt, mit Alu-Lamellenverkleidung, 13 Stk + 2 Eckelemente
- RLT-Element, ca. 151 x 82 cm, samt Vorrichtung für Befestigung der TGA, umlaufend gedämmt, mit Alu-Lamellenverkleidung, 3 Stk + 2 Eckelemente
- ca. 155 m Rinnenverkleidung
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ANLIEFERUNG NORD - ALUMINIUMFASSADE
Lieferung und Montage der Tür- und Toranlagen:
- 2-flg. Stahlblechtüranlage mit Oberteil/ Blende, ca. 314 x 218 cm, aluminiumverkleidet, 1 Stk (Küche)
- 2-flg. Stahlblechtüranlage mit Oberteil/ Blende, ca. 314 x 218 cm, aluminiumverkleidet 1 Stk (Bühne)
- 2-flg. Stahlblechtoranlage, ca. 310 x 349 cm, aluminiumverkleidet, 1 Stk
- ca. 15 m2 Wandverkleidung aus gedämmter Aluminiumverkleidung
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Herstellung des Vordachs:
- Primärträger, HEB 300, 2 x ca. 12 Meter, Gewicht ca. 2,1 t
- Sekundärträger, HEA 180, insgesamt ca. 58 m, Gewicht ca. 2,15 t, ca. 15 Stk
- Tertiärträger, oben und unten, QR 50 / 50 / 5, insgesamt ca. 24 m, Gewicht ca. 1,2 t, ca. 16 Stk
- Aussteifung L 50 / 50 / 4, ca. 21 m, ca. 8 Stk
- Abschlussträger U 180, ca. 17 m, Gewicht ca. 0,35 t
- ca. 72 m2 Verblechung jeweils von oben und unten, sowie ca. 25 m2 betretbare Dachflächen
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Bauausführung inkl. Technischer Vorbereitung: 20.07.2022 bis 05.04.2024
ZS/2016/12/82863
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung Stadthalle, Heinrich-Heine-Platz 1, 39114 Magdeburg, Los 309c - Aluminiumfassade inkl. Türen und Dachlaternenkonstruktion, 30-ZV-0061_22
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38448
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - (Formblatt 124 VHB2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt). Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Die Eigenerklärung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, wenn diese nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist. Diese kann behelfsweise im Original (Papier) eingereicht werden.
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Mit dem Angebot sind weiterhin einzureichen:
siehe Bekanntmachung III.1.1, III.1.2, III.1.3 und III.2.2
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation (u.a. für Bieteranfragen) und für die Angebotseinreichung zu verwenden. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Das Angebotsschreiben (Angebot oL_eVHB2017) ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen.
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Die Erklärungen nach §§ 10, 12, 13 LVG LSA und die Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können diese Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot (Angebot oL_eVHB2017) ist davon ausgenommen). Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage "Nutzung eVergabe" sowie auf Seite 1 des Angebotsteils.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]