Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 Referenznummer der Bekanntmachung: 100/2022 De - Ro

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dessau-rosslau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eVergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1835f64f2a9-250eb6090a2c318d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eVergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10

Referenznummer der Bekanntmachung: 100/2022 De - Ro
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144213 Feuerlöschfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Dessau-Roßlau, Amt für

Brand- , Katastrophenschutz

und Rettungsdienst, Innsbrucker

Straße 8, 06849 Dessau-Roßlau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 01/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

elektronisch via: www.eVergabe.de.

Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden:

elektronisch in Textform.

elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.

elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.

Zulassung mehrerer Hauptangebote: nein

Ergänzung zu Punkt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der

Rahmenvereinbarung oder des dynamischen

Beschaffungssystems

Beginn: 1. Quartal 2023

Ende: 4. Quartal 2024

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung

durch den Eintrag in die

Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von

Nachunternehmen ist auf gesondertes

Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder

die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen

Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem

Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung"

oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf

gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese

abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht

die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des

Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die

Eigenerklärungen (auch die der

Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE

genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst

sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche

Europäische Eigenerklärung" sind

erhältlich unter www.dessau-rosslau.de - Ausschreibungen

nach VOB, VOL und VgV

Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind

mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der

Vergabestelle auch für Nachunternehmer:

- Bewerbererklärung gem. RdErl. MW21.11.2008 - 41 - 3257/

03

Erklärungen nach LVG LSA sind mit dem Angebot vorzulegen

(auch für Nachunternehmer, soweit zutreffend):

- Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§12 LVG LSA)

- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§13 Abs. 2 und 4

LVG LSA)

- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA)

- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung

Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind

auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes

Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:

- Urkalkulation

- Fabrikatsangaben

- Produktdatenblätter benannter Fabrikate

- Nachweis der Haftpflichtversicherung zu Personen- und

Sachschäden

Zu beachten: Seit dem 01.01.2013 gilt das Gesetz über die

Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt

(Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.11.2012,

veröffentlicht GVBl. LSA Nr. 23/2012 vom 30.11.2012

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe

gefordert war, werden nach Maßgabe der Vergabeverordnung

(VgV) nachgefordert.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung

durch den Eintrag in die

Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von

Nachunternehmen ist auf gesondertes

Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder

die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen

Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem

Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung"

oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf

gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese

abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht

die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des

Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die

Eigenerklärungen (auch die der

Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE

genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst

sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche

Europäische Eigenerklärung" sind

erhältlich unter www.dessau-rosslau.de - Ausschreibungen

nach VOB, VOL und VgV

Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind

auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes

Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:

- entfällt

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe

gefordert war, werden nach Maßgabe der Vergabeverordnung

(VgV) nachgefordert.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/11/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/11/2022
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Vergabe-Nr. 100/2022 De-Ro

Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld).

Voraussichtlicher Tag der Absendung der Unterlagen

Tag: 28.09.2022(tt/mm/jjjj)

Ende für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften für die Angebotsabgabe: 25.10.2022

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2022