Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 Referenznummer der Bekanntmachung: 100/2022 De - Ro
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dessau-rosslau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eVergabe.de
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eVergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10
Stadt Dessau-Roßlau, Amt für
Brand- , Katastrophenschutz
und Rettungsdienst, Innsbrucker
Straße 8, 06849 Dessau-Roßlau
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10
Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
elektronisch via: www.eVergabe.de.
Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Zulassung mehrerer Hauptangebote: nein
Ergänzung zu Punkt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der
Rahmenvereinbarung oder des dynamischen
Beschaffungssystems
Beginn: 1. Quartal 2023
Ende: 4. Quartal 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung"
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche
Europäische Eigenerklärung" sind
erhältlich unter www.dessau-rosslau.de - Ausschreibungen
nach VOB, VOL und VgV
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind
mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
- Bewerbererklärung gem. RdErl. MW21.11.2008 - 41 - 3257/
03
Erklärungen nach LVG LSA sind mit dem Angebot vorzulegen
(auch für Nachunternehmer, soweit zutreffend):
- Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§12 LVG LSA)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§13 Abs. 2 und 4
LVG LSA)
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA)
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind
auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
- Urkalkulation
- Fabrikatsangaben
- Produktdatenblätter benannter Fabrikate
- Nachweis der Haftpflichtversicherung zu Personen- und
Sachschäden
Zu beachten: Seit dem 01.01.2013 gilt das Gesetz über die
Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt
(Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.11.2012,
veröffentlicht GVBl. LSA Nr. 23/2012 vom 30.11.2012
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe
gefordert war, werden nach Maßgabe der Vergabeverordnung
(VgV) nachgefordert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung"
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche
Europäische Eigenerklärung" sind
erhältlich unter www.dessau-rosslau.de - Ausschreibungen
nach VOB, VOL und VgV
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind
auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
- entfällt
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe
gefordert war, werden nach Maßgabe der Vergabeverordnung
(VgV) nachgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabe-Nr. 100/2022 De-Ro
Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld).
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Unterlagen
Tag: 28.09.2022(tt/mm/jjjj)
Ende für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften für die Angebotsabgabe: 25.10.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]