Los 3 Behindertengerechte Schülerbeförderung für den Landkreis Anhalt Bitterfeld Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/80/106-22/we
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anhalt-bitterfeld.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=evergabeportal
Abschnitt II: Gegenstand
Los 3 Behindertengerechte Schülerbeförderung für den Landkreis Anhalt Bitterfeld
Los 3 Behindertengerechte Schülerbeförderung für den Landkreis Anhalt Bitterfeld
Für die Wertung werden Los 3.1 und Los 3.2 zusammen betracht. Hierzu wird der Besetztkilometerpreis beider Lose zusammenaddiert. Der Zuschlag wird auf das preislich günstigste Angebot erteilt.
Los 3.1
gem. Leistungsbeschreibung
Los 3.1
Beförderung von Schülern mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung
aus dem Bereich Bitterfeld zur - Förderschule (L) "Erich-Kästner-Schule" Bitterfeld, Hahnstückenweg 31, 06749 Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeldfür 5 Schuljahre von 2023/ 2024 bis 2027/2028 Leistungszeitraum: 01.08.2023 bis 31.07.2028. Es wird von durchschnittlich 190 Schultagen pro Schuljahr ausgegangen; somit 950 Schultage während des gesamten Leistungszeitraumes. Der Bereich Bitterfeld umfasst folgende Einheitsgemeinden mit den dazugehörigen Ortschaften/ Ortsteilen:
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Stadt Sandersdorf Brehna
Stadt Zörbig
Muldestausee
Derzeit handelt es sich um die Beförderung von 11 Schülern (stichtagsbezogen - Stand: 01.09.2022) - siehe Anlage 1 "Aufstellung der zu befördernden Schüler".
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 25.10.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle über die Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Es ist eine Vereinbarung im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (mit dem Angebot vorzulegen) zu treffen. Diese verpflichtet zur Einhaltung der Mindestentgeltregelungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sind.
Für die Wertung werden Los 3.1 und Los 3.2 zusammen betracht. Hierzu wird der Besetztkilometerpreis beider Lose zusammenaddiert. Der Zuschlag wird auf das preislich günstigste Angebot erteilt.
Los 3.2
gem. Leistungsbeschreibung
Los 3.2
Beförderung von Schülern mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung
aus dem Bereich Bitterfeld zur - Grundschule Sandersdorf, Buchenweg 2, 06792 Sandersdorf-Brehna OT Sandersdorf für das Schuljahr 2023/ 2024. Leistungszeitraum: 01.08.2023 bis 31.07.2024 Optional behält sich der Landkreis vor, die Beförderungsleistung um maximal 4 weitere Schuljahre schuljahresweise zu verlängern, längstens jedoch bis zum 31.07.2028. Es wird von durchschnittlich 190 Schultagen pro Schuljahr ausgegangen; somit 950 Schultage während des gesamten (optionalen) Leistungszeitraumes. Der Bereich Bitterfeld umfasst folgende Einheitsgemeinden mit den dazugehörigen Ortschaften/ Ortsteilen:
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Stadt Zörbig
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Muldestausee
Stadt Sandersdorf Brehna
Derzeit handelt es sich um die Beförderung von 6 Schülern (stichtagsbezogen - Stand: 01.09.2022) - siehe Anlage 1 "Aufstellung der zu befördernden Schüler".
Optional behält sich der Landkreis vor, die Beförderungsleistung um maximal 4
weitere Schuljahre schuljahresweise zu verlängern, längstens jedoch bis zum
31.07.2028.
Für die Wertung werden Los 3.1 und Los 3.2 zusammen betracht. Hierzu wird der Besetztkilometerpreis beider Lose zusammenaddiert. Der Zuschlag wird auf das preislich günstigste Angebot erteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z.B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintraung in der Handwerksrolle oder Eintragung in der Industrie- und Handelskammer)
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hiefür ein im Anhang XI der Richtlinie2014/ 24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 - 2021)
- Vorliegen einer gültigen Betriebs-/Berufshaftplichtversicherung
Betriebs-/Berufshaftplichtversicherung: Mindest-Deckungssummen: 1.000.000 EUR Personenschäden; 500.000 EUR Sach- und Vermögensschäden
- drei aktuelle Referenzen vergleichbarer Leistungen mit Kontaktdaten des Auftragsgebers (namentliche Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber ist nicht notwendig) der letzten 5 Jahre
- Versicherungsnachweise der Fahrzeuge
- Fahrzeugscheine in Kopie
- Hinweis: Bei vorgesehener Neuanschaffung von Fahrzeugen sind die Nachweise nach Zuschlagserteilung umgehend nachzureichen.
Für die Wertung eines Angebotes ist es zwingend erforderlich für beide Lose 3.1 und 3.2 ein Angebot abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die im Formblatt 124 LD/ Bekanntmachung angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 LD VHB Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124/Bekanntmachung Auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de