Unterhaltsreinigung (UHR) und Glas- und Rahmenreinigung (GLAS) Referenznummer der Bekanntmachung: GS 141 OV 022022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-Finanzamt/Finanzamt-magdeburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung (UHR) und Glas- und Rahmenreinigung (GLAS)
a) Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Unterhaltsreinigung (UHR) und Glas- und Rahmenreinigung (GLAS) für die in der Anlagen "5 - Leistungsbeschreibung UHR" und "5 - Leistungsbeschreibung GLAS" unter II.2 - je Los - genannten Liegenschaften.
b) Zur Gewährleistung eines positiven Erscheinungsbildes der genannten Finanzämter besteht ein besonderes Interesse an einem optimalen Sauberkeitsgrad und einem reibungslosen Ablauf ohne Auswirkungen auf die dort beschäftigten Mitarbeiter und die Besucher.
c) Die Anlagen "1a - Übersicht Lose UHR" und "1b - Übersicht Lose GLAS" dienen der vereinfachten Übersicht für die - je Los - zu erbingenden Leistungen.
d) Der detaillierte Leistungsumfang - je Los - ergibt sich ab der Ziffer 5. der Anlagen "5 - Leistungsbeschreibung UHR" und "5 - Leistungsbeschreibung GLAS".
e) Zur Zielerreichung eines einwandfreien Hygiene- und Reinigungszustandes im Objekt und zur Vermeidung von zu dokumentierenden vertragsschädlichen Schlechtleistungen werden - je Los UHR - die Gesamtobjektleistungswerte vorgegeben (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffern 3.7. und 3.8. i. V. m. 5. Leistungsbeschreibung Ziffer 5.10.2.)
f) Die zusätzlichen Angaben zu VI.3 (vgl. beispielsweise Objektbesichtigung; Bieterfragen) und in der Anlage "1 - Hinweise und häufig gestellte Fragen" sind zwingend zu beachten.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Bitterfeld-Wolfen
Finanzamt Bitterfeld-Wolfen, Mittelstraße 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 8.024
- Jahresreinigungsfläche in m²: 680.750
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
d) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
e) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
f) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer
Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer -, Kühnauer Str. 166, 06846 Dessau-Roßlau
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 6.067
- Jahresreinigungsfläche in m²: 438.915
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: nein
- Schlüsselversicherung: 10.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste
Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 15.724
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.182.778
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 40.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Standort Magdeburg
Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Standort Magdeburg, Otto-von-Guericke-Str. 4, 39104 Magdeburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 20.816
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.585.039
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 60.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: ja
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Eisleben
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 4.542
- Jahresreinigungsfläche in m²: 383.663
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: nein
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Genthin
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 3.102
- Jahresreinigungsfläche in m²: 225.411
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: nein
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Haldensleben
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 3.800
- Jahresreinigungsfläche in m²: 280208
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 20.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Halle (Saale)
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 11.812
- Jahresreinigungsfläche in m²: 845.418
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: ja
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Magdeburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 11.688
- Jahresreinigungsfläche in m²: 895.451
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Merseburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 3.875
- Jahresreinigungsfläche in m²: 317.395
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Naumburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 5.266
- Jahresreinigungsfläche in m²: 438.197
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Quedlinburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 7.966
- Jahresreinigungsfläche in m²: 670.577
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 60.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.er vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Salzwedel
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 3.813
- Jahresreinigungsfläche in m²: 266.655
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 10.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Staßfurt
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 4.726
- Jahresreinigungsfläche in m²: 333.561
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Stendal
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 6.246
- Jahresreinigungsfläche in m²: 458.341
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Wittenberg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 3.050
- Jahresreinigungsfläche in m²: 243.146
- Grundreinigung Sanitär: Turnus J1
- Grundreinigung sonstige: bei Bedarf
- Tiefgarage: nein
- Schmutzfangmattenservice: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Bitterfeld-Wolfen
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 4.384
- Jahresreinigungsfläche in m²: 6.274
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.287
- Jahresreinigungsfläche in m²: 2.574
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 10.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 4.634
- Jahresreinigungsfläche in m²: 9.268
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 40.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Standort Magdeburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 10.173
- Jahresreinigungsfläche in m²: 25.590
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 + Glasfronten
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 60.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: ja
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Eisleben
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.738
- Jahresreinigungsfläche in m²: 4.274
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 + Glasfronten
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Genthin
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 928
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.571
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Haldensleben
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 733
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.447
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: nein
- Schlüsselversicherung: 20.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Halle (Saale)
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 4.097
- Jahresreinigungsfläche in m²: 9.407
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 + Glasfronten
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Magdeburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.926
- Jahresreinigungsfläche in m²: 3.853
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: nein
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Merseburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 706
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.413
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: nein
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Naumburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 862
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.707
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: nein
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Quedlinburg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.953
- Jahresreinigungsfläche in m²: 3.907
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 60.000€
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Salzwedel
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 453
- Jahresreinigungsfläche in m²: 907
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: nein
- Schlüsselversicherung: 10.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Staßfurt
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.073
- Jahresreinigungsfläche in m²: 2.147
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Stendal
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 1.292
- Jahresreinigungsfläche in m²: 2.585
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 25.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Wittenberg
a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben:
- Grundfläche in m²: 630
- Jahresreinigungsfläche in m²: 1.260
- grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2
- Einsatz Hubarbeitsbühne: ja
- Schlüsselversicherung: 50.000 €
- Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein
b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben.
d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung.
e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können.
f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Anschluss bestehen drei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
a) bis zum 30.09.2024 für das Optionsjahr 2025/2026,
b) bis zum 30.09.2025 für das Optionsjahr 2026/2027 und
c) bis zum 30.09.2026 für das Optionsjahr 2027/2028
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Grundangaben zum Auftrag (vgl. Formblatt A2 - Bieter- und Eignungsauskunft
a) Angabe aller erforderlichen Unternehmensdaten für die Abfrage beim Wettbewerbsregister (vgl. § 6 Absatz 1 WRegG)
b) Eigenerklärung Bietergemeinschaft (vgl. ARGE)
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen.
Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen.
Mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften.
c) Eigenerklärung Eignungsleihe und Unterauftragnehmereinsatz
d) Eigenerklärung zum Tarifvertrag (z. B. Bezeichnung Tarifvertrag, Datum Abschluss, Gültigkeit bis, Allgemeinverbindlichkeitserklärung)
e) Eigenerklärung Berufsgenossenschaft
f) Eigenerklärung Präqualifizierung
Erklärung,
- dass der Bieter unter Angabe der Zertifikatsnummer präqualifiziert ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist das Zertifikat in einfacher Kopie dem Angebot beizufügen.
oder
- dass der Bieter nicht präqualifiziert ist.
2. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister
Eigenerklärung,
a) dass der Bieter im Handels- und/oder Berufsregister eingetragen ist und einen aktuellen Auszug aus dem Berufsregister (vgl. Abfrage Handelsregister erfolgt durch die Beschaffungsstelle) beigefügt hat.
oder
b) dass der Bieter nicht zur Eintragung im Handels- und/oder Berufsregister verpflichtet ist.
Hinweis:
a) Der Nachweis über die aktuelle Eintragung im Berufsregister (vgl. einfache Kopie) soll zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote möglichst nicht älter als sechs Monate sein. Entscheidend für die Anerkennung ist, dass die letzte Eintragung im Register aus dem vorgelegten Auszug hervorgeht.
b) Ausländische Bieter können entsprechende Angaben zu den Buchstaben a) und b) gemäß den lokalen Bestimmungen auf einer gesonderten Anlage angeben. Die Anlage muss auf der ersten Seite den Bieternamen (Firma) enthalten.
3. Spezifische Eigenerklärungen
Eigenerklärung,
a) dass keine der zwingenden Ausschlussgründe nach nach § 123 GWB und keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfüllt und dass insbesondere die für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
b) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung - bei ausländischen Bietern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht - vorliegt.
c) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen.
d) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) nicht vorliegen.
e) Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB (soweit erforderlich).
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen (pro Schadensfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung der Beschaffungsstelle innerhalb von sechs Tagen vorgelegt werden kann:
- Personen- und Sachschäden: 2.000.000 Euro
- Vermögensschäden: 250.000 Euro
- Verlust von Schlüsseln/Codekarten:
Los 1/17 Finanzamt Bitterfeld-Wolfen = 25.000 Euro
Los 2/18 Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer = 10.000 Euro
Los 3/19 Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste = 40.000 Euro
Los 4/20 Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Standort Magdeburg = 60.000 Euro
Los 5/21 Finanzamt Eisleben = 50.000 Euro
Los 6/22 Finanzamt Genthin = 25.000 Euro
Los 7/23 Finanzamt Haldensleben = 20.000 Euro
Los 8/24 Finanzamt Halle (Saale) = 50.000 Euro
Los 9/25 Finanzamt Magdeburg = 25.000 Euro
Los 10/26 Finanzamt Merseburg = 50.000 Euro
Los 11/27 Finanzamt Naumburg = 25.000 Euro
Los 12/28 Finanzamt Quedlinburg = 60.000 Euro
Los 13/29 Finanzamt Salzwedel = 10.000 Euro
Los 14/30 Finanzamt Staßfurt = 50.000 Euro
Los 15/31 Finanzamt Stendal = 25.000 Euro
Los 16/32 Finanzamt Wittenberg = 50.000 Euro
- Verlust bewachter Sachen: 0 Euro
oder
dass die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht und wir deshalb einen Vorvertrag als Anlage zu unserem Angebot beigefügt haben. Wir erklären zusätzlich, dass wir innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen werden und der Beschaffungsstelle innerhalb von zwei Wochen den Nachweis der Versicherung vorlegen werden.
2. Eigenerklärung zum beschäftigten Personal
Angaben Mitarbeiter insgesamt, für die ausgeschriebene Leistungsart, geringfügig beschäftigte Mitarbeiter
Mindestanforderung Personal/Leistungsart: Keine Anforderung
3. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) bezogen auf die vergabegegenständliche Leistung/Lieferung des Unternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz - je Los - in €:
Finanzamt Bitterfeld-Wolfen Los 1 = 142.000
Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer - Los 2 = 88.000
Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - Los 3 = 254.000
Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Standort Magdeburg Los 4 = 336.000
Finanzamt Eisleben Los 5 = 84.000
Finanzamt Genthin Los 6 = 55.000
Finanzamt Haldensleben Los 7 = 67.000
Finanzamt Halle (Saale) Los 8 = 179.000
Finanzamt Magdeburg Los 9 = 215.000
Finanzamt Merseburg Los 10 = 66.000
Finanzamt Naumburg Los 11 = 109.000
Finanzamt Quedlinburg Los 12 = 160.000
Finanzamt Salzwedel Los 13 = 70.000
Finanzamt Staßfurt Los 14 = 76.000
Finanzamt Stendal Los 15 = 102.000
Finanzamt Wittenberg Los 16 = 49.000
Finanzamt Bitterfeld-Wolfen Los 17 = 24.300
Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer - Los 18 = 10.000
Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - Los 19 = 36.000
Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Standort Magdeburg Los 20 = 99.400
Finanzamt Eisleben Los 21 = 16.600
Finanzamt Genthin Los 22 = 6.100
Finanzamt Haldensleben Los 23 = 5.600
Finanzamt Halle (Saale) Los 24 = 36.500
Finanzamt Magdeburg Los 25 = 14.900
Finanzamt Merseburg Los 26 = 5.400
Finanzamt Naumburg Los 27 = 6.600
Finanzamt Quedlinburg Los 28 = 15.100
Finanzamt Salzwedel Los 29 = 3.500
Finanzamt Staßfurt Los 30 = 8.300
Finanzamt Stendal Los 31 = 10.000
Finanzamt Wittenberg Los 32 = 4.800
1. Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert (vgl. 5 - Leistungsbeschreibung, Ziffern 5. ff. Unternummern und 10. ff Unternummern) sind und im erforderlichen Maße - spätestens bei Leistungsbeginn - für die auftragsgegenständliche Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
2. Eigenerklärung zur Kommunikation mit der Beschaffungsstelle, dass die gesamte Kommunikation mit der Beschaffungsstelle während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt.
3. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement, dass mindestens über ein internes Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses angewendet wird.
4. Eigenerklärung zum Umweltmanagement, dass mindestens über ein internes Umweltmanagementsystem verfügt und dieses angewendet wird.
5. Eigenerklärung zur Reduzierung der CO2-Emissionen, dass die vergabegegenständliche Leistung - soweit möglich - CO2-reduziert erbracht wird und im Rahmen der Leistungserbringung für eine weitere Reduzierung der CO2-Emissionen - soweit möglich - gesorgt wird.
6. Eigenerklärung zum Hygienekonzept, dass mindestens über ein internes Hygienekonzept verfügt und dieses angewendet wird.
7. Eigenerklärung Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2c - Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2c - Eigenerklärung Sanktionen Russland“ für den Bieter und - soweit erforderlich - für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft, für jeden Bewerber und Unterauftragnehmer (hier nur erste Stufe/Ebene) dem Angebot beigefügt wurde.
8. Referenzen UHR (vgl. alle Lose 1 - 16, A2 - Bieter- und Eignungsauskunft, Ziffer 4.1. i. V. m. A2a - Referenz)
a) Eigenerklärung, dass das Formblatt A2a - Referenz in der geforderten Anzahl und unter Beachtung der gestellten Mindestanforderungen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung, Ziffern 3.2. und 3.3.) dem Angebot eingereicht wird.
b) Alle Referenzen sind öffentliche Auftraggeber, Selbständige oder Gewerbetreibende, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
c) Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen, von wesentlichen seit dem 01.01.2019 (Abnahme der Leistung) erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
d) Von den drei Referenzen UHR muss mindestens eine Referenz die folgende Mindestanforderung - je Los - bezüglich der jährlichen Reinigungsfläche (vgl. ca. 75 Prozent der tatsächlichen jährlichen Reinigungsfläche) und Vertragslaufzeit erfüllen:
Finanzamt Bitterfeld-Wolfen = 510.000 m²/Jahr
Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer = 329.000 m²/Jahr
Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste = 887.000 m²/Jahr
Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste MD = 1.188.000 m²/Jahr
Finanzamt Eisleben = 287.000 m²/Jahr
Finanzamt Genthin = 169.000 m²/Jahr
Finanzamt Haldensleben = 210.000 m²/Jahr
Finanzamt Halle (Saale) = 634.000 m²/Jahr
Finanzamt Magdeburg = 671.000 m²/Jahr
Finanzamt Merseburg = 238.000 m²/Jahr
Finanzamt Naumburg = 328.000 m²/Jahr
Finanzamt Quedlinburg = 502.000 m²/Jahr
Finanzamt Salzwedel = 199.000 m²/Jahr
Finanzamt Staßfurt = 250.000 m²/Jahr
Finanzamt Stendal = 343.000 m²/Jahr
Finanzamt Wittenberg = 182.000 m²/Jahr
Für alle Lose: Der Vertrag besteht seit mindestens 24 Monaten oder hat mindestens 24 Monate bestanden.
e) Es müssen nicht zwingend verschiedene Referenzen - je Los - eingereicht werden.
f) Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden.
g) Reicht der Bieter eine Referenz mit der jeweiligen Höchstanforderung (vgl. UHR Los 4 = 1.188.000 m²/Jahr; ca. 75 Prozent der tatsächlichen Reinigungsfläche) ein, so gilt diese Referenz auch für alle übrigen Lose, die der Bieter angeboten hat.
h) WICHTIG: Zu beachten ist, dass das Formblatt A2a - Referenz (vgl. III) von einem Referenz-Auftraggeber auszufüllen ist.
i) Die Eignung des Bieters wird bezüglich der Referenzen nur dann durch die Beschaffungsstelle positiv beurteilt, wenn durch den Referenz-Auftraggeber die Erbringung der vergleichbaren Leistung als befriedigend (vgl. A2a - Referenz; Benotung (Schulnoten = 1 bis 6) der Fragen im Formblatt A2a - Referenz zu III. durch den Referenz-Auftraggeber = Berechnung Schulnotendurchschnitt durch Beschaffungsstelle = befriedigend = max. 3,4) bestätigt wurde.
j) Grundangaben zum Referenzobjekt:
- Benennung Name des Auftragnehmers (Bieters)
- Benennung Mitglied der Bietergemeinschaft und /oder eines Unterauftragnehmers, wenn es sich um einen Fall der "Eignungsleihe" handelt
- Benennung Name und Adresse des Auftraggebers (Vertragspartner)
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes, falls abweichend Adresse Auftraggeber)
- Ansprechpartner (Benennung einer zentralen Telefonnummer und E-Mail, ohne Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, es sei denn, die Genehmigung für die Nennung der Person liegt vor)
- Unterhaltsreinigung für ein Büro- oder Verwaltungsgebäude (vgl. Auswahl ja)
- jährliche Reinigungsfläche in m² (jährliche Reinigungsfläche und nicht die Angabe der Grundfläche)
- Vertrag besteht seit/Vertrag bestand (vgl. mindestens 24 Monate)
- Sonstige Bemerkungen
k) Die o. g. Angaben müssen durch den Referenz-Auftraggeber bestätigt werden.
l) Die folgenden Fragen müssen durch den Referenz-Auftraggeber benotet werden:
Wie zufrieden sind/waren Sie mit dem Auftragnehmer
- mit der Zusammenarbeit im Rahmen der Vertragsdurchführung?
- mit der Bearbeitung von Mängelanzeigen?
- mit der Reaktionszeit bei fehlendem Personal oder sonstigen Leistungsproblemen?
- bezüglich der Einhaltung der kalkulierten oder vorgegebenen Reinigungszeiten durch das eingesetzte Personal?
- hinsichtlich des eingesetzten Personals (Bewertung Gesamteindruck: Qualifizierung, Kenntnis der Leistungsbeschreibung, Leistungsfähigkeit)?
- mit dem Reinigungsergebnis im Sanitärbereich?
- mit dem Reinigungsergebnis in den Empfangs- und Flurbereichen?
- mit dem Reinigungsergebnis in den Büro- und Verwaltungsräumen?
9. Eigenerklärung Referenzen GLAS (vgl. A2 - Bieter- und Eignungsauskunft, Ziffer 4.2.)
a) Alle Referenzen sind öffentliche Auftraggeber, Selbständige oder Gewerbetreibende, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
b) Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen, von wesentlichen seit dem 01.01.2019 (Abnahme der Leistung) erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
c) Von den drei Referenzen GLAS muss mindestens eine Referenz die folgende Mindestanforderung - je Los - bezüglich der Reinigungsfläche (vgl. einseitig vermessene Reinigungsfläche, nicht Jahresreinigungsfläche; ca. 75 Prozent der einseitig vermessenen Reinigungsfläche), Hubarbeitsbühne und Auftrag/Vertragslaufzeit erfüllen:
Finanzamt Bitterfeld-Wolfen = 3.200 m²/Jahr mit Hubarbeitsbühne
Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer = 900 m²/Jahr mit Hubarbeitsbühne
Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste = 3.400 m²/Jahr mit Hubarbeitsbühne
Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste MD = 7.600 m²/Jahr mit Hubarbeitsbühne
Finanzamt Eisleben = 1.300 m²/Jahr mit Hubarbeitsbühne
Finanzamt Genthin = 600 m²/Jahr mit Hubarbeitsbühne
Finanzamt Haldensleben = 500 m²/Jahr
Finanzamt Halle (Saale) = 3.000 m²/Jahr mit Hubarbeitsbühne
Finanzamt Magdeburg = 1.400 m²/Jahr
Finanzamt Merseburg = 500 m²/Jahr
Finanzamt Naumburg = 600 m²/Jahr
Finanzamt Quedlinburg = 1.400 m²/Jahr mit Hubarbeitsbühne
Finanzamt Salzwedel = 300 m²/Jahr
Finanzamt Staßfurt = 800 m²/Jahr mit Hubarbeitsbühne
Finanzamt Stendal = 900 m²/Jahr mit Hubarbeitsbühne
Finanzamt Wittenberg = 400 m²/Jahr mit Hubarbeitsbühne
Für alle Lose: Die jeweilige Referenz wurde seit dem 01.01.2019 erbracht und abgenommen (vgl. kein mehrjähriger Vertrag erforderlich, Ausführung der Glas- und Rahmenreinigung je Auftrag ist entscheidend).
d) Es müssen nicht zwingend verschiedene Referenzen - je Los - eingereicht werden.
e) Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden.
f) Reicht der Bieter eine Referenz mit der jeweiligen Höchstanforderung (vgl. GLAS Los 20 = 7.600 m²; ca. 75 Prozent der tatsächlichen Reinigungsfläche) ein, so gilt diese Referenz auch für alle übrigen Lose, die der Bieter angeboten hat.
g) Grundangaben zum Referenzobjekt:
- Benennung Name des Auftragnehmers (Bieters)
- Benennung Mitglied der Bietergemeinschaft und /oder eines Unterauftragnehmers, wenn es sich um einen Fall der "Eignungsleihe" handelt
- Benennung Name und Adresse des Auftraggebers (Vertragspartner)
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes, falls abweichend Adresse Auftraggeber)
- Ansprechpartner (Benennung einer zentralen Telefonnummer und E-Mail, ohne Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, es sei denn, die Genehmigung für die Nennung der Person liegt vor)
- Glas- und Rahmenreinigung für ein Büro- oder Verwaltungsgebäude (vgl. Auswahl ja)
- Reinigungsfläche Glas- und Rahmen je Auftrag in m² (einseitig vermessen):
- Einsatz Hubarbeitsbühne (vgl. Auswahl ja)
- Auftrag ausgeführt (Abnahme Monat/Jahr)
- alternativ Vertrag besteht seit/Vertrag bestand
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIG: Für diese Vergabe wurde eine PFLICHT zur Objektbesichtigung - je Los - festgelegt, weil die Leistung ohne die Begehung der Flächen nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann (vgl. 2 - Angebotsaufforderung, Ziffer 3.5.; 5 - Leistungsbeschreibung UHR und GLAS Ziffer 10. Ansprechpartner Objektbesichtigung).
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 8.11.2022, 12:00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen.
2. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de.
3. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
4. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
5. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über https://www.evergabe-online.de.
6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen.
7. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
8. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich.
9. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" werden diese Anforderungen erfüllt.
10. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 - Angebotsaufforderung.
11. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
12. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden.
13. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
14. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
15. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
16. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle /wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
17. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
18. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 3. und A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4.).
19. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
20. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote - je Los - behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 12.):
a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B.
b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt.
c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden.
d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag.
e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.
21. Es gilt deutsches Recht.
22. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV).
23. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg informieren.
24. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/