Rahmenvertrag über Liefer- und Installationsdienstleistungen im Bereich Präsentationstechnik für Schulen im Landkreis Stendal Referenznummer der Bekanntmachung: 12/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Liefer- und Installationsdienstleistungen im Bereich Präsentationstechnik für Schulen im Landkreis Stendal
Los 1 Lieferung von Beamern und Dokumentenkameras
Los 2 Lieferung und Installation von interaktiven Multi-Touch-Displays mit Pylonensystemen
Lieferung von Beamern und Dokumentenkameras
Hansestadt Stendal, DE
Der Landkreis Stendal beabsichtigt im Rahmen des Förderprogramms "DigitalPakt Schule" einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Beamern und Dokumentenkameras für Schulen im Landkreis Stendal über eine Laufzeit von 48 Monaten zu schließen.
Eine Abnahmeverpflichtung sämtlicher in diesem Vertrag beschriebener Leistungen wird durch seinen Abschluss in Höhe von 50.000,00 Euro brutto (inkl. (Einfuhr-/) Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft) begründet.
Aufgrund seines Charakters als Rahmenvertrag kann selbiger durch den Auftraggeber bis zu einem Höchstwert von 600.000,00 Euro brutto (inkl. (Einfuhr-/) Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft) ausgeschöpft werden.
Lieferung und Installation von interaktiven Multi-Touch-Displays mit Pylonensystemen
Hansestadt Stendal, DE
Der Landkreis Stendal beabsichtigt im Rahmen des Förderprogramms "DigitalPakt Schule", einen Rahmenvertrag über die Lieferung und Installation von interaktiven Multi-Touch-Displays mit Pylonensystemen für Schulen im Landkreis Stendal über eine Laufzeit von 48 Monaten zu schließen.
Eine Abnahmeverpflichtung sämtlicher in diesem Vertrag beschriebener Leistungen wird durch seinen Abschluss in Höhe von 250.000,00 Euro brutto (inkl. (Einfuhr-/)Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft) begründet.
Aufgrund seines Charakters als Rahmenvertrag kann selbiger durch den Auftraggeber bis zu einem Höchstwert von 1.200.000,00 Euro brutto (inkl. (Einfuhr-/)Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft) ausgeschöpft werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Beamern und Dokumentenkameras
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Installation von interaktiven Multi-Touch-Displays mit Pylonensystemen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Abs. 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags (§ 135 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.