Rahmenvereinbarung für elektromotorische Patientenbetten Referenznummer der Bekanntmachung: 36/2022/EU/E27
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de/search.html?0&ids=800,181#results
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für elektromotorische Patientenbetten
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit elektromotorischen Patientenbetten (ein Modell) inklusive Zubehör. Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren geschlossen werden, inklusive der Option, den Vertrag zweimal um 1 Jahr zu verlängern.
Der geschätzte Gesamtwert netto im Punkt II 1.5 gibt die Auftragswertschätzung für 4 Jahre wieder.
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
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sowie die Nebenstelle
Universitätsfrauen- und Augenklinik
Gerhardt-Hauptmann-Straße 35
39108 Magdeburg
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit elektromotorischen Patientenbetten (ein Modell) inklusive Zubehör. Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren geschlossen werden, inklusive der Option, den Vertrag zweimal um 1 Jahr zu verlängern.
Die Wertung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Basis der Zuschlagskriterien Preis und Qualität/Leistung. Die Wertung der Angebotspreise erfolgt auf Grundlage des Preisblattes Anlage B-07. Hier wird der Gesamtpeis netto mit der jeweiligen Staffelmenge multipliziert und mit der jeweiligen Wahrscheinlichkeit des Eintrittes gewichtet. Die höchste Wahrscheinlichkeit des Eintrittes wird ausschließlich in der Angebotsbetrachtung bewertet. Für das Zuschlagskriterium Qualität/Leistung werden die Punkte des Leistungsverzeichnisses der Anlage B-04 betrachtet und mit 60 % gewichtet.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren geschlossen werden. Somit Beginnt die Regellaufzeit des Vertrages am 01.10.2022 und endet automatisch am 30.09.2022.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Vertrag zweimal um 1 Jahr zu verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die bieterseitigen Angaben im Leistungsverzeichnis durch eine Produktsichtung beim Auftraggeber zu überprüfen. Der Auftragnehmer sichert mit der Abgabe seines Angebotes zu, auf Verlangen des Auftraggebers, das angebotene Bett als Muster zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer schriftlich über das Verlangen einer Musterstellung in Kenntnis setzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für elektromotorische Patientenbetten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.