Grundhafte Erneuerung A9, RiFa Berlin, AS Bad Dürrenberg-AK Schkeuditz (km 127,275-119,400), Los 1: BOL/BÜ /Objektbetreuung und Los 2: SiGeKo Referenznummer der Bekanntmachung: A1008100301-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundhafte Erneuerung A9, RiFa Berlin, AS Bad Dürrenberg-AK Schkeuditz (km 127,275-119,400), Los 1: BOL/BÜ /Objektbetreuung und Los 2: SiGeKo
Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 8 (Bauoberleitung) und Lph 9, Objektbetreuung Ingenieurbauwerke Lph 8 (Bauoberleitung) und Lph 9 und Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken als Besondere Leistung,
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination der Gesamtmaßnahme
Bauoberleitung / Bauüberwachung / Objektbetreuung
04435 Schkeuditz
06258 Schkopau
06184 Kabelsketal
06237 Leuna
04420 Markranstädt
06231 Nempitz
Fahrbahnerneuerung des gesamten Oberbaus im Tiefeinbau der A9 auf einer Gesamtlänge von 7,875 km. Der Bauabschnitt umfasst die Richtungsfahrbahn Berlin von Betr.- km 119+400 bis 127+275 und befindet sich zwischen dem Autobahnkreuz Schkeuditz und der Anschlussstelle Bad Dürrenberg. Im Baufeld befinden sich die Anschlussstellen Großkugel und Leipzig-West.
Bauzeit: 09.01.2023 bis 15.12.2023
- Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit) Lph 8 (Bauoberleitung) und Lph 9 gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung, Fahrzeugrückhaltesysteme) Lph 8 (Bauoberleitung) und Lph 9 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4;
Weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen:
• Führen der digitalen Bauwerksakten,
• Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, (raus)
• Nachtragsmanagement,
• Planmanagement,
• Öffentlichkeitsarbeit,
• Prüfung von Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen,
• Bestandsmanagement (Prüfen, Fortschreiben und Erstellen von Bestandsplänen),
• Kostenkontrolle,
• Kostenfortschreibung / Kostenfeststellung nach AKVS,
• Überwachen des Bauzeitenplanes,
• Fotodokumentation,
• Umsetzung und Fortschreibung von Verkehrskonzepten / Verkehrsführung im öffentlichen Straßennetz für die Baumaßnahme,
• Überwachen der Verkehrssicherungspflicht,
• Steuerung der Kontrollprüfungen,
• baubegleitende Kontrollvermessung,
• elektronische Bauabrechnung / Rechnungsprüfung / Nachtragsbearbeitung (mittels GAB-Schnittstelle),
• Zusammenstellung der Schlussrechnungsakte,
• Prüfen, Fortschreiben und Erstellen von Bauwerksbüchern
• Fortschreiben/Ergänzen von vorhandenen Bauwerksbüchern
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
04435 Schkeuditz
06258 Schkopau
06184 Kabelsketal
06237 Leuna
04420 Markranstädt
06231 Nempitz
Fahrbahnerneuerung des gesamten Oberbaus im Tiefeinbau der A9 auf einer Gesamtlänge von 7,875 km. Der Bauabschnitt umfasst die Richtungsfahrbahn Berlin von Betr.- km 119+400 bis 127+275 und befindet sich zwischen dem Autobahnkreuz Schkeuditz und der Anschlussstelle Bad Dürrenberg. Im Baufeld befinden sich die Anschlussstellen Großkugel und Leipzig-West.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach RAB 30 für die Gesamtmaßnahme:
Die zu koordinierenden Leistungen im Rahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes belaufen sich auf die benannte Verkehrsanlage und den darin befindlichen Ingenieurbauwerken in Verbindung mit sämtlichen vor-gesehenen Fachlosen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3.)
In III.1.1) bis III.1.3.) benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-VOB) erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Nachweise und Erklärungen (insbesondere vergleichbare Referenzen), die im AVPQ/ PQ-VOB enthalten sind, aber nicht den Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht nachgefordert werden können. Entsprechende Nachweise sind zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot einzureichen. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
-
Befähigung zur Berufsausführung:
Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Geeignet ist die Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Staates, oder soweit er dazu nicht verpflichtet ist, die Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung bei der Ingenieurkammer oder einer vergleichbaren Organisation
-> Nachweise mittels Angabe im Vordruck "Eigenerklärung-Eignung (Eignungskriterien)"
- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der
Mindestdeckungssummen vorliegt bzw. Nachweis, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Nachweise mittels Angabe im Vordruck
"Eigenerklärung_Eignung_(Eignungskriterien)"
-Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. € gegeben ist. Es ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen.
- Referenzen des Bieters: Ausführung von Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Nachweis mittels Angabe im Vordruck "Eigenerklärung-Eignung (Eignungskriterien)"
- berufliche Befähigung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und für die Qualität der Leistung verantwortlich sind
- Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Jahren
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen, falls zutreffend Nachweise mittels Angabe im Vordruck "Eigenerklärung-Eignung (Eignungskriterien)"
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angabe im Vordruck: "EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer" und ggf. "Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)" sowie ggf. entsprechende Erklärungen des Nachunternehmers zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung
Los 1:
Mindeststandard zu den Referenzen des Bieters:
Der Bieter (Unternehmen) muss mindestens einmal die Bauoberleitung für Verkehrsanlagen bei einem Bundesfernstraßenbauprojekt (Streckenbau mit mind. 3 km Länge) und mindestens einmal die Bauüberwachung für Verkehrsanlagen bei einem Bundesfernstraßenbauprojekt (Streckenbau mit mind. 3 km Länge) erbracht haben.
Die Leistung muss in den letzten 5 Jahren (ab 2017) vollständig erbracht worden sein. Nachweise mittels Angabe im Vordruck "C04_Los_1_Eigenerklärung_Eignung_(Eignungskriterien)"
Mindeststandard zu den technischen Fachkräften:
- Der Bauoberleiter muss mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Leistungen als Bauoberleiter (Lph 8) für Verkehrsanlagen (Streckenbau) im Rahmen eines Bundesfernstraßenbauprojektes (grundhafte Erneuerung, Ausbau oder Neubau) mit einer Baulänge von mind. 3 km Länge nachweisen.
- Der Bauüberwacher für Verkehrsanlagen muss mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Leistungen als hauptverantwortlicher Bauüberwacher für Verkehrsanlagen (Streckenbau) im Rahmen eines Bundesfernstraßenbauprojektes (grundhafte Erneuerung, Ausbau oder Neubau) mit einer Baulänge von mind. 3 km
Länge nachweisen.
- Der Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke muss mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Leistungen als hauptverantwortlicher Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke (Neubau bzw. Ersatzneubau oder Sanierung) nachweisen.
Nachweise mittels Angabe im "Vordruck "C04_Los_1_Eigenerklärung_Eignung_(Eignungskriterien)"
Für einen Mitarbeiter der auf der Baustelle eingesetzten Bauüberwachung /Bauoberleitung ist der Nachweis der Qualifikation für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem "Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an öffentlichen Straßen und Autobahnen" (MVAS) nachzuweisen.
Mindeststandard zu Qualitätssicherung:
-Mindeststandard Anzahl der Beschäftigten:
Der Bieter (Unternehmen) muss nachweisen, dass aktuell mind. 2 Bauoberleiter, mind. 2 Bauüberwacher Verkehrsanlagen und mind. 2 Bauüberwacher Ingenieurbauwerke jeweils mit der Qualifikation Ingenieur oder vergleichbar zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Nachweise mittels Angabe im "Vordruck "C04_Los_1_Eigenerklärung_Eignung_(Eignungskriterien)"
Los 2:
Mindeststandard zu den Referenzen des Bieters:
Geleistete SiGe- Koordination für ein Bundesfernstraßenbauprojekt (Sanierung, Ausbau, Neubau oder grundhafte Erneuerung), gemäß der nach §2 Abs. 2 BaustellV genannten Randbedingungen.
Die Leistung muss in den letzten 5 Jahren (ab 2017) vollständig erbracht worden sein. Nachweise mittels Angabe im Vordruck "C13_Los_2_Eigenerklärung_Eignung_(Eignungskriterien"
Mindeststandard zu den technischen Fachkräften:
Der hauptverantwortliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator muss die geleistete SiGe- Koordination für ein Bundesfernstraßenbauprojekt (Sanierung, Ausbau, Neubau oder grundhafte Erneuerung), gemäß der nach §2 Abs. 2 BaustellV genannten Randbedingungen und die Befähigung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30 nachweisen.
Nachweise mittels Angabe im Vordruck "C13_Los_2_Eigenerklärung_Eignung_(Eignungskriterien"
Mindeststandard zu Qualitätssicherung:
-Mindeststandard Anzahl der Beschäftigten:
Der Bieter (Unternehmen) muss nachweisen, dass aktuell mind. 2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren jeweils mit der Qualifikation Ingenieur oder vergleichbar zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Nachweise mittels Angabe im Vordruck "C13_Los_2_Eigenerklärung_Eignung_(Eignungskriterien"
Los 1 / Los 2:
Für die Leistungen der Bauoberleitung, der Bauüberwachung und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sowie deren Vertretungen sind zwingend verschiedene Personen vorzusehen.
Mindeststandards zu den Leistungen anderer Unternehmen:
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer ebenfalls den Mindeststandards gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung (Eignungskriterien)" sowie in der Auftragsbekanntmachung für die übernommenen
Leistungen genügen und keine Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
- Das Angebot ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Das Angebot inkl. aller Angebotsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in
Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebotes. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel
zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an oder unterzeichnen mittels fortgeschrittener/m oder qualifizierter/m Signatur/Stempel.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Dateien "A02_EU-Teilnahmebedingungen" und "A03_Los_1_Hinweise für die Angebotsbearbeitung" bzw. "A04_Los_2_Hinweise für die Angebotsbearbeitung". Bitte beachten Sie die im Aufforderungsschreiben Teil C benannten Unterlagen für die Angebotsabgabe. Eine Nachforderung von Unterlagen, die sich auf die Zuschlagskriterien beziehen ist nicht möglich.
Verwenden Sie zur Angebotsabgabe bitte zwingend die von der Vergabestelle übermittelten Dateiformate (Word-Formulare / Excel-Tabellen) und fügen Sie diese ausgefüllt im selben
Dateiformat dem Angebot bei - Ausnahme: Formular "Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung". Laden Sie diese als Angebotsunterlagen gern als Zip-Datei hoch. Die Bereitstellung der Angebotsunterlagen in Form einzelner Dokumente ist zur
besseren Auswertung der Angebote für den Auftraggeber erforderlich. Bitte vermeiden Sie außerdem bei der Angebotsabgabe die Rücksendung von nicht ausgefüllten Vergabeunterlagen (Formulare der Heftungen A, B und D) und
der von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Projektanlagen (B11_Anlage-1-Projektanlagen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de