HWSB Elbdeich li. km Hochufer Aken 2, Geländeregulierung Hochufer Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0278/SB
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Elbdeich li. km Hochufer Aken 2, Geländeregulierung Hochufer
Das Hochufer Aken schützt das dahinter liegende tiefere Gelände vor Überschwemmungen.Das Hochufer ist an der zu sichernden Schwachstelle sehr schmal (ca. 10m) und weist steile Böschungsneigungen auf, so dass die Standsicherheit gefährdet ist. Als Maßnahmen zur Beseitigung der Schwachstelle ist an der wasserseitigen Böschung eine Vorschüttung zur Stabilisierung der Böschung aufzubringen (ca.4.900 m³).
Im Bereich der Böschungsanschüttung befinden sich zwei Regenwasserleitungen (DN 500 und DN 300), die teilweise noch in Betrieb sind.Das vorhandene Leitungssystem stellt eine Schwachstelle für den Hochwasserschutz dar und ist im Zuge der Baumaßnahme teilweie so umzugestalten,dass nicht mehr benötigte Leitungen fachgerecht zurück gebaut und verdämmt werden und noch in Betrieb befindliche Leitungen so umgebuat werden, dass sie dan Anforderungen an den Hochwasserschutz gerecht werden.
Dazu sind das Auslaufbauwerk, die Rohrleitung DN 500 zwischen Auslaufbauwerk und Schacht sowie das Schachtbauwerk selbst abzubrechen und zurück zu bauen. Die oberhalb des abzubrechenden Schachtes im Erdreich verbleibende Rohrleitung DN 500 ist fachgerecht zu verdämmen.
Die in Betrieb befindliche Regenwasserleitung DN 300 ist teilweise abzubrechen und zurück zu bauen und in einer geänderten Leitungslage wieder herzustellen. Für die Wiederherstellung der Leitung sind das Auslaufbauwerk mit Rückschlagklappe, ca. 35 m Rohrleitung DN 300 sowie ein Schachtbauwerk mit Absperrschieber neu herzustellen. Die Leitungsarbeiten sind bereichsweise bis zu 5m Tiefe auszuführen. Das Schachtbauwerk und die tief gelegenen Leitungsabschnitte sind im Schutze eines Verbaus zu realisieren. Im Vorfeld der Erd- und Abbrucharbeiten werden Rodungsarbeiten, die Errichtung eines Reptilienschutzzauns sowie das Absammeln der Eidechsen erforderlich. Die Rodungsarbeiten umfassen Baumfällungen und Gebüschrodungen sowie bei Bedarf einen Rückschnitt von Bäumen (Lichtraumprofil Baugerät).
06385 Aken
3.900 m² Oberbodenarbeiten
4.900 m³ Erdarbeiten (Anschüttung)
3.700 m² Landschaftsbauarbeiten (Ansaat)
60 m Abbrucharbeiten Kanal
50 m² Abbrucharbeiten Stahlbeton
20 m Verdämmarbeiten Kanal
80 to Entsorgung Bauschutt
15 to Entsorgung Gartnbauabfälle
240 m² Herstellung Vegetationstragschicht
125 m² Verbau
40 m Leitungsbau Kanal DN 300
1 Schachtbauwerk mit Absperrschieber
1 Auslaufbauwerk mit Rückschlagklappe
ELER-HWS
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)) sind entgegen der Teilnahmebedingungen MIT dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
s. Vergabeunterlagen
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
Der erfolgreiche Bieter muss den Vertragsbedingungen § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und §13 Abs. 2 und 4 LVG LSA zustimmen.
Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Der erfolgreiche Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Vergabestelle Nord
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung NICHT zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.