HWSB Anbindung der Löpsche A+E Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0183/GN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Anbindung der Löpsche A+E
Das Planungsgebiet befindet sich im Land Sachsen-Anhalt, Landkeis Jerichower Land zwischen Tangermünde und Fischbeck. Als Teil der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von Umgesetzten und aktuell in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz, soll der sich im Bereich der Aue erstreckende Gewässeraltarm „Löpsche“ (Elbe-km 390 bis ca. Elbe-km 387,6) wieder vollständig an die Elbe angeschlossen werden. Die Löpsche ist ein Altarmverbundsystem, welches sich innerhalb der Elbvorländer befindet. Aktuell sind die Altarme nicht am Hauptstrom angebunden und stellen außer bei Hochwasserereignissen Stillwasserzonen dar. Ziel der Maßnahme ist es, einen Teil dieses Verbundsystems wieder an den Hauptstrom der Elbe anzuschließen. Die Löpsche soll auf einer Länge von ca. 4,0 km mittels Schaffung eines Zulaufes und der Wiederherstellung eines Ablaufes wieder an die Elbe angebunden werden. Aus mehreren einzelnen Stillgewässern soll demnach ein an die Elbe angeschlossenes Fließgewässer geschaffen werden. Vordergründig soll erreicht werden, dass die Löpsche möglichst permanent durchströmt und somit auch bei Niedrigwasser der Elbe mit Elbwasser beaufschlagt wird.Zur Realisierung dieses Projektes muss somit ein Fließgewässerausbau erfolgen, welcher in seiner Konsequenz einen Ausbau von Überführungen auf die dann entstehende Insel bedingt. Die planerische Umsetzung der Überführungen ist Bestandteil dieser Ausschreibung und umfasst Teilleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie Teilleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung und Beratungsleistungen Geotechnik.
Altarmverbundsystem Löpsche zwischen den Ortschaften Tangermünde und Fischbeck im östlichen Elbvorland zwischen dem Fließgewässer Elbe und dem rechten Elbe-Hauptdeich.
Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 3 bis 8 HOAI und Tragwerksplanung LPH 3 bis 6 HOAI und weitere besondere Leistungen für 3 Überführungsbauwerke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB Anbindung der Löpsche A+E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzend zur vorliegenden Bekanntmachung wird auf alle weiteren Ausführungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind verwiesen.
Hinweis: Ein Versand der Unterlagen per E-Mail oder Post ist nicht vorgesehen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung per E-Mail beim Auftraggeber (Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten) automatisch unterrichtet. Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung bewerben, werden gebeten, sich freiwillig beim Auftraggeber zu registrieren (d.h. Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben), um Ihnen im Fall etwaiger Fragen von Mitbewerbern die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können. Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl zuzuordnen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die rst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.