Bekanntmachung über Auslaufen Wasserkonzessionsvertrag für Wassernetz im Gebiet der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- Helbra Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-00-008

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 179-508045)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 2022-00-008
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helbra
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vewaltungsamt-helbra.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bekanntmachung über Auslaufen Wasserkonzessionsvertrag für Wassernetz im Gebiet der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- Helbra

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-00-008
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65111000 Trinkwasserversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Helbra (VG) mit den Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg, im Landkreis Mansfeld Südharz, Sachsen-Anhalt, rd. 14.000 Einwohner, macht bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für das Wassernetz im Gebiet der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Wasser-Konzessionsvertrag) zwischen sechs Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg und der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft Mitteldeutschland mbH am 31.Dezember 2022 ausläuft. Die VG und die genannten Mitgliedsgemeinden beabsichtigen, einen neuen Wasser-Konzessionsvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 abzuschließen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 179-508045

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung
Anstatt:

Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Helbra (VG) mit den Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg, im Landkreis Mansfeld Südharz, Sachsen-Anhalt, rd. 14.000 Einwohner, macht bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für das Wassernetz im Gebiet der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Wasser-Konzessionsvertrag) zwischen sechs Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg und der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft Mitteldeutschland mbH am 31.Dezember 2022 ausläuft. Die VG und die genannten Mitgliedsgemeinden beabsichtigen, einen neuen Wasser-Konzessionsvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 abzuschließen.

muss es heißen:

Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Helbra (VG) mit den Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg, im Landkreis Mansfeld Südharz, Sachsen-Anhalt, rd. 14.000 Einwohner, macht bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für das Wassernetz im Gebiet der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Wasser-Konzessionsvertrag) zwischen den sieben Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg und der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft Mitteldeutschland mbH am 31.Dezember 2022 ausläuft. Die VG und die genannten Mitgliedsgemeinden beabsichtigen, einen neuen Wasser-Konzessionsvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 abzuschließen.

Abschnitt Nummer: II.2.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Hauptort der Ausführung
Anstatt:

Ahlsdorfs, Benndorf, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg

muss es heißen:

Ahlsdorfs, Benndorf, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Helbra (VG) mit den Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg, im Landkreis Mansfeld Südharz, Sachsen-Anhalt, rd. 14.000 Einwohner, macht bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für das Wassernetz im Gebiet der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Wasser-Konzessionsvertrag) zwischen sechs Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg und der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft Mitteldeutschland mbH am 31.Dezember 2022 ausläuft. Die VG und die genannten Mitgliedsgemeinden beabsichtigen, einen neuen Wasser-Konzessionsvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 abzuschließen.

muss es heißen:

Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Helbra (VG) mit den Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg, im Landkreis Mansfeld Südharz, Sachsen-Anhalt, rd. 14.000 Einwohner, macht bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für das Wassernetz im Gebiet der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Wasser-Konzessionsvertrag) zwischen sieben Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg und der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft Mitteldeutschland mbH am 31.Dezember 2022 ausläuft. Die VG und die genannten Mitgliedsgemeinden beabsichtigen, einen neuen Wasser-Konzessionsvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 abzuschließen.

Abschnitt Nummer: II.2.14)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Helbra (VG) mit den Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg, im Landkreis Mansfeld Südharz, Sachsen-Anhalt, rd. 14.000 Einwohner, macht bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für das Wassernetz im Gebiet der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Wasser-Konzessionsvertrag) zwischen sechs Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg und der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft Mitteldeutschland mbH am 31.Dezember 2022 ausläuft. Die VG und die genannten Mitgliedsgemeinden beabsichtigen, einen neuen Wasser-Konzessionsvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 abzuschließen.

Qualifizierte Unternehmen, die ein Interesse am Abschluss eines Wasser-Konzessionsvertrages haben werden gebeten, ihr Interesse schriftlich bis zum 04.10.2022, um 11:00 Uhr bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra zu bekunden. Interessierte Bieter werden aufgefordert, den Umschlag deutlich in Blockschrift mit "INTERESSENBEKUNDUNG VERGABE WASSERKONZESSION - NICHT ÖFFNEN" zu kennzeichnen. Die Interessensbekundung ist an folgende Adresse einzureichen.

Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra

Vergabestelle

An der Hütte 1

06311 Helbra

Nach Eingang der Interessenbekundung wird sich die VG mit den Interessenten in Verbindung setzen und über den weiteren Verfahrensablauf informieren.

Interessenbekundungen die nach der vorgenannten Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Die vom bisherigen Konzessionsnehmer zur Verfügung gestellten Daten und Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die teilweise Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse enthalten, werden den Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

Die VG weist darauf hin, dass Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages verwendet werden dürfen.

Die Informationen können daher nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungs-und Vertraulichkeitsvereinbarung eingesehen werden. Unternehmen, die Einsicht in die Strukturdaten nehmen möchten, werden gebeten, die Geheimhaltungs-und Vertraulichkeitsvereinbarung bei der VG abzufordern.

muss es heißen:

Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund Helbra (VG) mit den Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg, im Landkreis Mansfeld Südharz, Sachsen-Anhalt, rd. 14.000 Einwohner, macht bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für das Wassernetz im Gebiet der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Wasser-Konzessionsvertrag) zwischen sieben Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Bornstedt, Hergisdorf, Helbra, Klostermansfeld und Wimmelburg und der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft Mitteldeutschland mbH am 31.Dezember 2022 ausläuft. Die VG und die genannten Mitgliedsgemeinden beabsichtigen, einen neuen Wasser-Konzessionsvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 abzuschließen.

Qualifizierte Unternehmen, die ein Interesse am Abschluss eines Wasser-Konzessionsvertrages haben werden gebeten, ihr Interesse schriftlich bis zum 04.10.2022, um 11:00 Uhr bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra zu bekunden. Interessierte Bieter werden aufgefordert, den Umschlag deutlich in Blockschrift mit "INTERESSENBEKUNDUNG VERGABE WASSERKONZESSION - NICHT ÖFFNEN" zu kennzeichnen. Die Interessensbekundung ist an folgende Adresse einzureichen.

Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra

Vergabestelle

An der Hütte 1

06311 Helbra

Nach Eingang der Interessenbekundung wird sich die VG mit den Interessenten in Verbindung setzen und über den weiteren Verfahrensablauf informieren.

Interessenbekundungen die nach der vorgenannten Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Die vom bisherigen Konzessionsnehmer zur Verfügung gestellten Daten und Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die teilweise Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse enthalten, werden den Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

Die VG weist darauf hin, dass Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages verwendet werden dürfen.

Die Informationen können daher nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungs-und Vertraulichkeitsvereinbarung eingesehen werden. Unternehmen, die Einsicht in die Strukturdaten nehmen möchten, werden gebeten, die Geheimhaltungs-und Vertraulichkeitsvereinbarung bei der VG abzufordern.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: