Spitzenlastwasserwerk Halle-Beesen Referenznummer der Bekanntmachung: HWS-2022-0038

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hws-halle.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.ausschreibung.swh.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-182f7d1d9a3-acd3023cedde9b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.ausschreibung.swh.de/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Ver- und Entsorgungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Spitzenlastwasserwerk Halle-Beesen

Referenznummer der Bekanntmachung: HWS-2022-0038
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen für ein Wasserwerk, insbesondere Objektplanung Ingenieurbauwerke (gem. § 41 ff. HOAI), Technische Ausrüstung (Verfahrenstechnische Anlagen), Anlagengruppen 4, 5, 7.2.und 8 (gem. § 53 ff. HOAI) sowie FFH-Prüfungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Wasserwerk (WW) Halle-Beesen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Wasserwerk Halle-Beesen liegt im Süden der Stadt Halle unweit der Mündung der Weißen Elster in die Saale. Die Rohwassergewinnung erfolgt mit Brunnen im Uferbereich (Uferfiltration). Es wurde im Zeitraum von 1988 bis 1993 errichtet und war von Mai 1993 bis November 2007 im Betrieb. Danach wurde es in Reservestellung versetzt.

Durch neue Bedarfsschwerpunkte mit hoher Nachfrage kommt das vorhandene Trinkwassernetz an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit. Das Wasserwerk Beesen soll nach Wiederinbetriebnahme als Spitzenlastwasserwerk und zur Störbeherrschung genutzt werden. Dazu muss es möglich sein, das Wasserwerk in einem aufwandsminimierten Stand-By-Betrieb zu halten und es schnellstmöglich in den Volllastbetrieb zu überführen. Die bestehende Anlage war für eine Kapazität von 60.000 m³/d ausgelegt. Nach der Sanierung soll die Produktion von rund 20.000 m³/d Trinkwasser möglich sein.

Für die Trinkwassergewinnung im Wasserwerk Beesen soll weiterhin die naturnahe Methode der Uferfiltration angewendet werden. Das benötigte Uferfiltrat soll aus der Saale unterhalb der Industriestandorte Schkopau und Leuna entnommen und im Wasserwerk Beesen aufbereitet werden.

Die qualitativen Aufbereitungsziele stellen in Verbindung mit dem großen quantitativen Schwankungsbereich des geplanten Wasserwerksbetriebes und der Option, vorhandene Anlagen und Bauwerke am Wasserwerksstandort nutzen zu können, hohe Anforderungen an die Verfahrenswahl und die Anlagenauslegung. Aus diesem Grund hat der Auftraggeber eine unabhängige Forschungseinrichtung mit der Erarbeitung eines grundlegenden Verfahrenskonzeptes beauftragt. Auf der Grundlage der Aussagen und Hinweise dieses Konzeptes hat der Planer eigenverantwortlich das Aufbereitungsverfahren auszuwählen und die technologischen Anlagen auszulegen.

Folgende technische Anforderungen müssen erfüllt werden:

- Aufbereitungskapazität ca. 20.000 m3/d (Ausgang Trinkwasser)

- Mischbarkeit des abgegebenen Trinkwassers mit allen Wässern der Fernwasserversorgung Elbaue - Ostharz (FEO)

- Enthärtung des Trinkwassers auf ca. 6'dH für die Gesamtmenge

- Möglichkeit zum langanhaltenden Stand-By-Betrieb des WW mit ca. 150 m³/h Durchfluss

- Übergang von Stand-By auf Vollastbetrieb innerhalb von maximal 5 Tagen

- Einrichtung einer modularen Enthärtungsanlage mit variablem Teilstromanteil (zur Einstellung einer späteren reduzierten Enthärtung auf ca. 6 und 13"dH).

Die zu nutzenden Gebäude werden mit der Wiederinbetriebnahme des Wasserwerkes saniert und die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik der Anlagen komplett erneuert. Zusätzlich wird eine zentrale Prozessleittechnik angebunden und mit allen Anlagen verknüpft.

Die Baukosten des Gesamtprojektes betragen ca. 48,4 Mio €.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kosten- und Terminmanagement / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Projektanalyse / Gewichtung: 25,00
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 35,00
Preis - Gewichtung: 20,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 09/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

siehe Anlage TN.2 Auswahlkriterien TNW_HWS WW Beesen_final

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der Leistungsstufen vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Freigabe der weiteren Leistungsphasen bedarf der schriftlichen Beauftragung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Interessierte Unternehmen haben zunächst nur einen Teilnahmeantrag einzureichen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden aus den grundsätzlich geeigneten Bewerbern anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die aufgeforderten Bieter haben ein verbindliches Erstangebot einzureichen. Bieter, die ein fristgemäßes und inhaltlich vollständiges Erstangebot eingereicht haben, werden zur Angebotspräsentation und ggf. zur Verhandlung über ihre Angebote eingeladen. An diesen Verhandlungsgesprächen müssen der benannte Projektleiter sowie dessen Stellvertreter zwingend teilnehmen. Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, ihre finalen Angebote einzureichen, in denen die Ergebnisse der Verhandlung berücksichtigt werden. Diese Angebote werden einer abschließenden Wertung anhand der Zuschlagskriterien unterzogen. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote und Gewichtung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus der Wertungsmatrix (Anlage V.5). Auf das Angebot mit dem besten Wertungsergebnis wird der Zuschlag erteilt.

Kein Bieter hat Anspruch darauf, dass über sein Angebot verhandelt wird. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf eines der Erstangebote zu erteilen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die vom Bewerber zu erfüllenden Kriterien und hierüber einzureichenden Nachweise sind der Anlage TN.1 Eigenerklärung zu entnehmen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die vom Bewerber zu erfüllenden Kriterien und hierüber einzureichenden Nachweise sind der Anlage TN.1 Eigenerklärung zu entnehmen.

Zusätzlich zu den in den Teilnahme- und Ausschreibungsbedingungen und der Anlage TN.1 genannten Unterlagen sind die Erklärungen nach dem LVG-LSA mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die vom Bewerber zu erfüllenden Kriterien und hierüber einzureichenden Nachweise sind der Anlage TN.1 Eigenerklärung zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

vgl. Ziffer 4 der Anlage TN.1

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Für überwiegende Teile der Leistungen ist die Qualifikation eines Architekten oder Ingenieurs erforderlich.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/10/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/10/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise.

Mit Zuschlagserteilung gibt der Auftraggeber die Leistungsphasen 1 bis 3 zur Bearbeitung durch den Auftragnehmer frei. Die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sind gemäß der Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zu §44 LHO (ZBAU) zwingend bis zum 30.06.2023 abzuschließen, so dass die Unterlagen zur baufachlichen Prüfung beim Fördermittelgeber eingereicht werden können.

Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt stufenweise in Abhängigkeit von den Planungsergebnissen, der Entwurfsplanung sowie nach Vorliegen der positiven Prüfbescheide der Antrags- und Bauunterlagen. Weitere Voraussetzung ist die Sicherstellung der Finanzierung (öffentliche Fördermittel einschließlich Eigenmittel), insbesondere das Vorliegen eines Fördermittelbescheid bis zum 31.12.2023.

Das Projekt ist aufgrund der förderrechtlichen Bestimmungen spätestes am 31.12.2026 fertigzustellen (Übergabe betriebsbereites Wasserwerk) und endabzurechnen.

Der spätere Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

siehe § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/09/2022