A 2022/17 Stadtbahnprogramm Halle -Vorhaben 8.1/8.2 Dessauer Straße Vorlaufleistungen BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/17
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
A 2022/17 Stadtbahnprogramm Halle -Vorhaben 8.1/8.2 Dessauer Straße Vorlaufleistungen BA2
Stadtbahnprogramm Halle, Vorhaben Böllberger Weg Süd und Südstadtring, BA1 (V5.2) und BA2 (V17.3), AT 14.09.01 und 14.09.02
Die Vorlaufleistung Mischwasserkanal umfasst die Sanierung DN 300, DN 600 und Ei-Profil 600/1000 in der Dessauer Straße, DN 500 im Kornblumenweg und von Anschlusskanälen DN 150 bzw. DN 200 jeweils im Schlauchlining-Verfahren, einschließlich teilweiser Sanierung vorhandener Kontrollschächte, Rückbau von Schächten und Errichtung von neuen Schachtbauwerken als Sonderbauwerke mit seitlichem Einstieg.
Weiterhin sind Mischwasserkanäle DN 600, DN 450 und Anschlusskanäle DN 150 bzw. DN 200 in der Dessauer Straße bis Frohe Zukunft sowie DN 500 in der Klopstockstraße in offener Bauweise neu zu verlegen, einschließlich von Kontrollschächten DN 1000 und DN 1200.
- Sanierung ca. 20 m DN 300 Stz., ca. 50 m DN 500 Stz., ca. 7 m DN 600 Stz. und
ca. 535 m Ei-Profil 600/1000 aus Mauerwerk
- Sanierung ca. 250 m DN 150 Stz. und ca. 215 m DN 200 Stz.
- Sanierung von 3 St. Schachtunterteilen
- Rückbau von 12 St. Schächten
- Errichtung von 6 St. Schachtbauwerken als Sonderbauwerke
- Verlegung ca. 14 m DN 450 Stz., ca. 42 m DN 500 Stz. und ca. 108 m DN 600 Stz
- Verlegung ca. 32 m DN 150 Stz. und ca. 34 m DN 200 Stz.
- Errichtung ca. 2 St. Schächte DN1000 und ca. 2 St. Schächte DN 1200
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
A 2022/17 Stadtbahnprogramm Halle -Vorhaben 8.1/8.2 Dessauer Straße Vorlaufleistungen BA2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich
über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
h) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den
Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale
der eingereichten Kopien zu verlangen.
k) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
l) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.