Lieferung Lastkraftwagen Amt für Straßenbau und Straßenunterhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 30.30-084.22-L.ST
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oschersleben (Bode)
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39387
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-boerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Lastkraftwagen Amt für Straßenbau und Straßenunterhaltung
Lieferung Lastkraftwagen Amt für Straßenbau und Straßenunterhaltung
Landkreis Börde
Amt für Straßenbau und Straßenunterhaltung
Schützenstraße 45
39340 Haldensleben
1 Stück Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 19.000 kg als 2-Achs-Allrad-Dreiseitenkipper, mit Kommunalhydrau-lik/ Fahrzeughydraulik zum Betreiben eines Frontschneepfluges, einer Aufbaustreumaschine und eines Ladekranes. ( Auflastung auf 23,0 t für den Straßenwinterdienst )
Bei einer Preisgleichheit entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgerichtes bzw. Gewerbeanmeldung
Eigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt
die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste
oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-
Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der
Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL.
Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der
Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der
anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates,
z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die
Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein,
die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch:
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei):
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/
?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen
Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche
gilt für Nachunternehmer.
Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und
kann auf dem Link: https://www.siegen.de/fileadmin/cms/
olsformulare/124LDEigenerklaerungZurEignung.pdf eingesehen werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei
Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beachtung Landesvergabegesetz Land Sachsen Anhalt
-Erklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit
-Erklärung Nachunternehmereinsatz
-Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm
-Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung
-Formblatt EU-Sanktionen
Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei
Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008
Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen
werden: https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/
Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anlage%201a.pdf
Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei
Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den
von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden.
Im Bedarfsfall wird eine Nachforderung zugelassen und
durchgeführt.
Siehe III.1.2.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Die vom Bewerber/ Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens - auf Anforderung - mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsauftrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Pkt. 4 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB, genannten Verstöße zu beachten.