Vielfarbdurchflusszytometer Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_08_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-halle.de/index.php?id=788
Abschnitt II: Gegenstand
Vielfarbdurchflusszytometer
Die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beabsichtigt die Beschaffung eines Vielfarbdurchflusszytometers für die Immunologie der Universitätsmedizin Halle (Saale).
Martin-Luther-Universität-Halle-Wittenberg
Medizinische Fakultät
Magdeburger Straße 2
Raum 007
06112 Halle (Saale)
Die Beschaffung eines Vielfarbduchflusszytometers für die Immunologie der Universitätsmedizin Halle (Saale) ist Teil des Zuschlags des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE Corona) "Realisierung von Geräten und Software zur Weiterentwicklung des Forschungsprofils der Universitätsmedizin Halle (Saale) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg". Für die durchflusszytometrischen Analysen wird ein neues und geeignetes Vielfarbdurchflusszytometer benötigt da das Institut kubanische Patientenproben erhalten wird und auch im Rahmen des DAAD-Projekts ein bis zweiausgewählte Wissenschaftler nach Halle kommen, um diese Untersuchungen an den kubanischen Proben im Institut für medizinische Immunologie durchzuführen. Diese Untersuchungen sind von höchster Dringlichkeit und klinischer Bedeutung aufgrund der Entwicklung der Pandemie durch die neuen SARS-CoV-2-Virusvarianten für das Management und die Optimierung neuer therapeutischer Strategien gegen SARS-CoV-2. Basierend auf dem GLACIER-Projekts des Instituts für Medizinische Immunologie liegt uns unikales Material COVID19-Patientenmaterial vor, was zum ersten Mal eine vertiefte Analysen des Immunzellstatus vor und zu unterschiedlichen Stadien nach der Vakzinierung in unterschiedlichen Altersgruppen und/oder Revakzinierung einer großen Kohorte von Personen (inklusive Tumorpatienten) sowie vergleichende Analysen verschiedener Impfplattformen ermöglicht. Ebenfalls können Gedächtnis- und B-Zellen, die durch die Pathogeninfektion induziert werden, die Suszeptibilität und Schwere der Erkrankung bezüglich nachfolgender Pathogeninfektion verändern, wobei die Existenz entsprechender Gedächtnisantworten unterschiedlich ist. In den letzten Monaten wurden Fortschritte im Verständnis von Faktoren, die die SARS-CoV-2-Infektivität und Pathogenese modulieren, erzielt.
Optionale Bestandteile können gemäß dem Preisblatt angeboten werden.
Gewährung vorhabenbezogener Zuweisungen zur Förderung von Wissenschaft undForschung in Sachsen-Anhalt aus Mitteln der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in der Förderperiode 2014-2020
Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT Medizinausstattung Corona
Vorhaben: Forschung, Prävention, Diagnostik und Therapie der SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) Infektion
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vielfarbdurchflusszytometer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen
in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.