Lieferung von Fällmitteln für die biologische Abwasserreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: ELW 14/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abwasser-wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fällmitteln für die biologische Abwasserreinigung
Lieferung von Fällmitteln für die biologische Abwasserreinigung:
- Eisen-III-Chlorid, 40%ige Lösung
- Gemisch aus Eisen-III-Chlorid und Aluminiumchlorid
Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg
Heinrich-Heine-Straße 8
06886 Lutherstadt Wittenberg
Der Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für vorerst 1 Jahr (ab 01.09.2022) für die Lieferung von Fällmitteln für die biologische Abwasserreinigung:
- Eisen-III-Chlorid, 40%ige Lösung
- Gemisch aus Eisen-III-Chlorid undAluminiumchlorid
zu vergeben
optionale Verlängerung der Laufzeit um 1 Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Fällmitteln für die biologische Abwasserreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: D-06749
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nur innerhalb von15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).