Einzelauftrag im Wettbewerb zwischen den an der Rahmenvereinbarung vom 06.05.2022 beteiligten Unternehmen in Form eines Miniwettbewerbes Lieferung von Phosphorsäure 75% Referenznummer der Bekanntmachung: 2704H3PO4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gkw-bitterfeld-wolfen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einzelauftrag im Wettbewerb zwischen den an der Rahmenvereinbarung vom 06.05.2022 beteiligten Unternehmen in Form eines Miniwettbewerbes Lieferung von Phosphorsäure 75%
Einzelauftrag im Wettbewerb zwischen den an der Rahmenvereinbarung vom 06.05.2022 beteiligten Unternehmen in Form eines Miniwettbewerbes Lieferung von Phosphorsäure 75%
GKW Gemeinschaftsklärwerk, Am Klärwerk 1, 06803 Bitterfeld-Wolfen
Lieferung von ca. 5,0 Tonnen Phosphorsäure 75%
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Gem. § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV sind Einzelaufträge mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern zu vergeben („Miniwettbewerb“), wenn nicht alle Bedingungen zur Leistungserbringung in der Rahmenvereinbarung festgelegt sind. Der Miniwettbewerb muss dabei auf denselben Bedingungen beruhen wie der Abschluss der Rahmenvereinbarung selbst, ergänzt um etwaige in der Rahmenvereinbarung selbst geregelte Bedingungen, § 21 Abs. 5 VgV. In der Rahmenvereinbarung vom 06.05.2022 sind nicht alle Bedingungen der Leistungserbringung festgelegt. Die Einzelaufträge werden an den Rahmenvereinbarungspartner mit dem im jeweiligen Miniwettbewerb angebotenen niedrigsten Preis vergeben.
Da es bei der Vergabeplattform aumass (https://www.aumass.de/) keine Möglichkeit gibt, einen Miniwettbewerb zu starten, wurde dort als Verfahrensart ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausgewählt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Miniwettbewerb Lieferung Phosphorsäure 75%
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.