Planungs- und baubegleitende Leistungen für den Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Quenzbrücke über die UHW / SiK in Brandenburg / Havel Referenznummer der Bekanntmachung: 3837SB4-235.03/6701-075-02.01.01/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 991-08215-47
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-magdeburg.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und baubegleitende Leistungen für den Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Quenzbrücke über die UHW / SiK in Brandenburg / Havel
Planungs- und baubegleitende Leistungen für den Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Quenzbrücke über die UHW / SiK in Brandenburg / Havel
Die Straßenbrücke Quenzbrücke überführt die Bundesstraße (B) 1 über die Untere Havel-Wasserstraße (UHW) bzw. den Silokanal (SiK) bei km 61,350 in Brandenburg / Havel.
Die Quenzbrücke wurde in den Jahren 1966 bis 1968 erbaut und hat große Bedeutung für den regionalen und überregionalen Verkehr, insbesondere zwischen den Großräumen Magdeburg und Berlin. Die B1 ist ein wesentlicher Bestandteil des Straßennetzes und übernimmt eine wichtige Funktion zur Verbindung des Havellandes über die Stadt Brandenburg / Havel mit dem gesamten Wirtschaftseinzugsgebiet in westlicher Richtung, unter anderem auch weiterführend über die Anschlussstelle Ziesar mit der Bundesautobahn (BAB) 2. Für mehrere traditionelle gewerbliche und industrielle Großstandorte ist die B1 der Hauptverkehrsweg für den Transport vieler Wirtschaftsgüter. Der Erhalt der Querung über den Silokanal ist für die Verkehrsanbindung der Stadt von wesentlicher Bedeutung, da ansonsten keine ausreichend leistungsfähigen Alternativen bestehen.
Die Quenzbrücke ist als Dreifeldbrücke in Hohlkasten-Spannbetonbauweise mit Längs- und Quervorspannung ausgeführt. Der verbaute Spannstahl St 140/160 aus Hennigsdorfer Produktion gilt als sehr empfindlich gegenüber wasserstoffinduzierter Spannungsrisskorrosion. 2014 und 2019 wurden Spannstahlproben entnommen und labortechnisch untersucht. Im Ergebnis der Spannstahluntersuchungen wurden mehrere Anrisse und vereinzelt auch Drahtbrüche festgestellt. Im Zuge des Abbruchs der hinsichtlich der Überbaukonstruktion vergleichbaren Brücke über den Altstadtbahnhof Brandenburg zeigte sich dort ein derart desaströses Bild von dem verbauten und heute versprödeten Spannstahl, dass für die Quenzbrücke sofort ein Monitoringsystem zur kontinuierlichen akustischen Erfassung einzelner Spanndrahtbrüche eingerichtet wurde. Aufgrund tendenziell steigender Drahtbruchereignisse wurden die 2 außenliegenden Fahrbahnen gesperrt und der überführte Straßenverkehr auf je eine der mittleren Richtungsfahrbahnen mit Geschwindigkeits-begrenzung auf 30 km/h beschränkt. Darüber hinaus wurde die Brücke umgehend für die Überfahrt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 16 t sowie entsprechende Umfahrungen beschildert. Fortan werden wöchentliche Inspektionsmessungen und Bauwerksbesichtigungen zur Überprüfung auf Risse oder andere Auffälligkeiten durchgeführt.
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Im Rahmen des hier zu vergebenden Ingenieurvertrages sind durch den AN im Wesentlichen der Entwurf-Haushaltsunterlage (Entwurf-HU), der Entwurf-Ausführungsunterlage (Entwurf-AU), die Unterlagen zur Einvernehmens- und Benehmensherstellung nach WaStrG, die Vergabeunterlagen und ein Teil der Ausführungsunterlagen für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes aufzustellen. Darüber hinaus werden Teile der Besonderen Leistungen der Lph. 8 der HOAI beauftragt, die sowohl Leistungen der bauvertraglichen Unterstützung als auch der örtlichen Bauüberwachung beinhalten.
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Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen ist als Bestandteil des vorläufigen Vertragsentwurfs auf gesonderter Anlage unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungs- und baubegleitende Leistungen für den Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Quenzbrücke über die UHW / SiK in Brandenburg / Havel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen.
Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter http://www.evergabeonline.info/index.html abgerufen werden.
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Anfragen sind schriftlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.
Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes mit.
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Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
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Der Umfang der Teilnahmeunterlagen ist unter Ziffer III.1.1) aufgeführt.
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Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
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Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
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Die in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wna-magdeburg.wsv.de