Multimedia-Ausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: MPG_ETFO_2022_0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE129517720
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06114
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eth.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multimedia-Ausstattung
Beschaffung Multimedia-Ausstattung für multimediale und hybride Konferenzen mit Videotechnik, Audiotechnik, Mediensteuerung, Beleuchtungstechnik, Bühnentechnik und Technik allgemein
Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung
Advokatenweg 36
06114 Halle (Saale)
Deutschland
Die Multimedia-Ausstattung soll aus vier fest montierten 4K-PTZ-Kameras verfügen, die über einen Regieplatz gesteuert werden können. Die Daten der Kameras sollen über einen Bildmischer verarbeitet und über Videodaten-Speichergeräte auf SD-Karten aufgezeichnet werden. Diese Lösung der Speicherlösung erlaubt somit die gleichzeitige Aufzeichnung der Daten der vier PTZ-Kameras sowie der live mitgeschnittenen Daten. Die Mediensteuerung soll über programmierte Presets sowohl hochwertige Video- und Audioproduktionen einschließlich Lifestreaming als auch die bedienerfreundliche Durchführung von Videokonferenzen ermöglichen.. Integraler Bestandteil der Multimedia-Ausstattung soll ein flexibles und mobiles Bühnenpodest sein, auf dem bis zu sechs Personen für Podiumsdiskussionen Platz finden. Da der Raum je nach Bedarf in zwei Richtungen genutzt wird, ist eine fest installierte aber variable Beleuchtung sowie ein mobiles LED-Panel, das auch ohne Verdunklung bei Tageslicht funktioniert, erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 2 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstobe 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).