Stromliefervertrag (all inclusive) mit Netznutzung 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: TAZV 62001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blankenburg (Harz)
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38889
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tazv-vorharz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromliefervertrag (all inclusive) mit Netznutzung 2023
Stromliefervertrag (all inclusive) mit Netznutzung 2023 für das Verbandsgebiet des TAZV Vorharz
Verbandsgebiet des TAZV Vorharz insgesamt 284 Abnahmestellen
6 leistungsgemessene Abnahmestellen Mittelspannung und Niederspannung mit insgesamt ca. 1.17 GWh Jahresverbrauch und 278 weitereAbnahmestellen/SLP mit insgesamt ca. 1.30 GWh Jahresverbrauch
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sämtliche unten genannten Erklärungen/Unterlagen sind von jedem Bieter,jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Nachunternehmer, auf
dessen Befähigung zur Berufsausübung sich der Bewerber, ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft bzw. ein Nachunternehmer berufen will, vorzulegen:
1) Berufs- bzw. Handelsregisterauszug
2) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
3) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse
4) Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung (ausgefüllt und unterschrieben)1) Berufs- bzw. Handelsregisterauszug
2) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
3) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse
4) Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung (ausgefüllt und unterschrieben)
- Umsatz der letzten 3 Jahre
- Angaben zu Arbeitskräften
- Erklärung sich nicht im Insolvenzverfahren, im gerichtlichen
Vergleichsverfahren oder in Liquidation zu befinden oder die Tätigkeit
eingestellt zu haben
- Erklärung nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraftsein, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Erklärung nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung
begangen haben
- Erklärung seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den
Rechtsvorschriften der Bundesrepublik erfüllt zu haben.
Da die Vergabestelle nach § 36 Abs. 5 Satz 1 VgV gehalten ist, vor der
Zuschlagserteilung in Bezug auf reine Nachunternehmer die Voraussetzungen
des §§ 123 und 124 GWB zu prüfen, sind die Unterlagen 1) bis 4) vom
Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) auf gesonderte Anforderung der
Vergabestelle vorzulegen.
Sämtliche unten genannten Erklärungen/Unterlagen sind von jedem Bieter,
jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Nachunternehmer, auf
dessen Befähigung zur Berufsausübung sich der Bewerber, ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft bzw. ein Nachunternehmer berufen will, vorzulegen:
5) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung - Angabe der
Deckungssumme
Sämtliche unten genannten Erklärungen/Unterlagen sind von jedem Bieter,
jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedem Nachunternehmer, auf
dessen Befähigung zur Berufsausübung sich der Bewerber, ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft bzw. ein Nachunternehmer berufen will, vorzulegen:
6) Mindestens 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre), die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind (mit Angabe der Empfänger der Leistung, des
Auftragsumfangs, Auftragsdauer).
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen
der Bewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf
dessen Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchführt hat. Die bloße
untergeordnete Mitwirkung ist nicht ausreichend. Der Auftraggeber behält sich
die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene
Ermittlungen vor. Die Ergebnisse der eigenen Ermittlungen werden bei der
Bewertung Berücksichtigung finden.
7) Betriebsnummer der BNetzA ggf. die Bestätigung der BNetzA, das dort die
Anzeige gemäß § 5EnWG vorliegt, für den Fall, dass Sie zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe nicht im Verzeichnis der Elektrizitätsversorgungsunternehmen
der BNetzA veröffentlicht sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Mindestens 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre), die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Bedingt durch den Ukrainekrieg und den damit verbundenen Schwierigkeiten am Energiemarkt, wird ein verkürztes Ausschreibungsverfahren gewählt. Dem Bieter soll somit die Möglichkeit eröffnet werden, Schwankungen am Energiemarkt mit einem überschaubaren / verkürzten Angebotszeitraum abzupuffern und das Angebotsrisiko für den Preis zu minimieren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01.08.2023
Folgende Formblätter müssen laut LVG LSA bei einer Ausschreibung ab 25.000 €
netto (VOL/A) und 50.000 € (VOB/A) gefordert werden:
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
- Beachtung der Kernarbeitzeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung
Reichen Sie alle 4 Formblätter unterschrieben mit dem Angebot ein. Sollten Sie zum
monentanen Zeiptpunkt keine Nachunternehmer beschäftigen wollen, reichen Sie
diese Formblatt trotzdem ein, da eine Änderung während des Vertragszeitraums
möglich werde könnte. Sollte eins der Formblätter für Sie nicht zutreffen, so
vermerken Sie dies auf dem Formblatt und reichen es unterschrieben ein.
Sollte Teile der Leistung von einem Nachunternehmer erbracht werden, sind oben
genannte Formblätter gleichermaßen vom Nachunternehmen auf gesondertes
Verlangen einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Mitglieder die geforderten Unterlagen zu
erbringen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabvorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberüht.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftragsgeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.