Elektroenergieversorgung im Verbandsgebiet des AZV Merseburg Referenznummer der Bekanntmachung: 173_AZM_01-2022-0007
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schkopau
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06258
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]10
Fax: [gelöscht]29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.azv-merseburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroenergieversorgung im Verbandsgebiet des AZV Merseburg
Elektroenergieversorgung von Abwasseranlagen Los 1 und Los 2 mit Niederspannung für die Jahre 2023 bis 2025
Lieferung RLM
Sachsen-Anhalt, Saalekreis, Netzgebiet der Mitnetz GmbH und den Stadtwerken Merseburg GmbH
Lieferung von Elektroenergie; Los 1: Registrierende Lastenmessung (RLM) Lieferstelle ca. 1 MWh/a; 255 kW 15 Minuten Spitzenwert; für die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025.
Bei Los 1 handelt es sich um eine leistungsgemessene Lieferstelle mit Fernauslesung versorgt in Niederspannung.
Sollten Mehrkosten bei dem Auftragnehmer entstehen, sind diese den AZV Merseburg schriftlich nachzuweisen. Diese sind über eine anzugebende Preisgleitformel (Grundlage statistische Veröffentlichung der Bundesagenturen) im Angebot mitzuteilen.
Ausweisung der Einzelpreisbestandteile für Wirkarbeit
Ggfls. Ausweisung Grundkosten je Monat und Abnahmestelle
Bei der Berechnung der Gesamtkosten über die Jahre müssen die aktuellen Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern incl. Mehrwertsteuern (Stand 01.09.2022) einbezogen werden
Da nach der Information zur Nichtberücksichtigung eine Einspruchsfrist von 15 Tagen einzuhalten ist bitten wir um eine geeignete Formel, die im Falle einer verzögerten Auftragsvergabe angesetzt würde.
Lieferung SLP
Sachsen-Anhalt, Saalekreis, Netzgebiet der Mitnetz GmbH und den Stadtwerken Merseburg GmbH
Lieferung von Elektroenergie; Los 2 ca. 0,415 MWh/a für die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025.
Bei Los 2 handelt es sich um 112 nicht leistungsgemessene Lieferstellen ohne Fernauslesung, versorgt in Niederspannung. Ausweisung der Einzelpreisbestandteile für Wirkarbeit. Ggfls. Ausweisung Grundkosten je Monat und Abnahmestelle
Bei der Berechnung der Gesamtkosten über die Jahre müssen die aktuellen Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern incl. Mehrwertsteuern (Stand 01.09.2022) einbezogen werden.
Sollten Mehrkosten bei dem Auftragnehmer entstehen, sind diese den AZV Merseburg schriftlich nachzuweisen. Diese sind über eine anzugebende Preisgleitformel (Grundlage statistische Veröffentlichung der Bundesagenturen) im Angebot mitzuteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Erklärung das sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Erklärung das über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
Referenzen auf Nachfrage
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des
Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.