Elektroenergieversorgung im Verbandsgebiet des AZV Merseburg Referenznummer der Bekanntmachung: 173_AZM_01-2022-0007

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schkopau
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06258
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]10
Fax: [gelöscht]29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.azv-merseburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-182d3effddc-241b1e2bd67de97a
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abwasserentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Elektroenergieversorgung im Verbandsgebiet des AZV Merseburg

Referenznummer der Bekanntmachung: 173_AZM_01-2022-0007
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Elektroenergieversorgung von Abwasseranlagen Los 1 und Los 2 mit Niederspannung für die Jahre 2023 bis 2025

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung RLM

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:

Sachsen-Anhalt, Saalekreis, Netzgebiet der Mitnetz GmbH und den Stadtwerken Merseburg GmbH

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Elektroenergie; Los 1: Registrierende Lastenmessung (RLM) Lieferstelle ca. 1 MWh/a; 255 kW 15 Minuten Spitzenwert; für die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025.

Bei Los 1 handelt es sich um eine leistungsgemessene Lieferstelle mit Fernauslesung versorgt in Niederspannung.

Sollten Mehrkosten bei dem Auftragnehmer entstehen, sind diese den AZV Merseburg schriftlich nachzuweisen. Diese sind über eine anzugebende Preisgleitformel (Grundlage statistische Veröffentlichung der Bundesagenturen) im Angebot mitzuteilen.

Ausweisung der Einzelpreisbestandteile für Wirkarbeit

Ggfls. Ausweisung Grundkosten je Monat und Abnahmestelle

Bei der Berechnung der Gesamtkosten über die Jahre müssen die aktuellen Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern incl. Mehrwertsteuern (Stand 01.09.2022) einbezogen werden

Da nach der Information zur Nichtberücksichtigung eine Einspruchsfrist von 15 Tagen einzuhalten ist bitten wir um eine geeignete Formel, die im Falle einer verzögerten Auftragsvergabe angesetzt würde.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung SLP

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Hauptort der Ausführung:

Sachsen-Anhalt, Saalekreis, Netzgebiet der Mitnetz GmbH und den Stadtwerken Merseburg GmbH

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Elektroenergie; Los 2 ca. 0,415 MWh/a für die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025.

Bei Los 2 handelt es sich um 112 nicht leistungsgemessene Lieferstellen ohne Fernauslesung, versorgt in Niederspannung. Ausweisung der Einzelpreisbestandteile für Wirkarbeit. Ggfls. Ausweisung Grundkosten je Monat und Abnahmestelle

Bei der Berechnung der Gesamtkosten über die Jahre müssen die aktuellen Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern incl. Mehrwertsteuern (Stand 01.09.2022) einbezogen werden.

Sollten Mehrkosten bei dem Auftragnehmer entstehen, sind diese den AZV Merseburg schriftlich nachzuweisen. Diese sind über eine anzugebende Preisgleitformel (Grundlage statistische Veröffentlichung der Bundesagenturen) im Angebot mitzuteilen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

- Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

- Erklärung das sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet

- Erklärung das über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen auf Nachfrage

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/10/2022
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/10/2022
Ortszeit: 15:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des

Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2022