Unterhalts- und Grundreinigung im Landkreis Wittenberg Referenznummer der Bekanntmachung: O 67/22 L
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung im Landkreis Wittenberg
Durchführung von Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen (bei Bedarf Sonderreinigungsleistungen) in Schulen, Turnhallen und Verwaltungsgebäuden im Landkreis Wittenberg
3 Objekte
06886 Lutherstadt Wittenberg, Breitscheidstraße 3 und 4
06886 Lutherstadt Wittenberg, Johann-Friedrich-Böttger-Str. 10
Durchführung von Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen (bei Bedarf Sonderreinigungsleistungen) in 3 Objekten (Verwaltungsgebäude) in der Lutherstadt Wittenberg
Reinigungsfläche ca. 1.256.740 m²/Jahr
Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option um ein Jahr (Vertragsende 30.04.2025) und letztlich bis zum zum 31.03.2026, zu verlängern.
Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption und die damit verbundene Leistungserbringung treten für den AG und den AN in Kraft, wenn der Auftraggeber nicht bis zum 01.09. des laufenden Jahres eine Ablehnung der Verlängerungsoption an den AN übermittelt. Die Ablehnung der Verlängerungsoption erfolgt seitens des AG schriftlich ohne Angabe von Gründen.
Bei dem unter Ziffer II.2.6 angegebenen geschätzten Wert handelt es sich um den Wert pro Jahr.
6 Objekte
06886 Lutherstadt Wittenberg, Sandstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg, Kreuzstraße 19/20
06886 Lutherstadt Wittenberg, Gustav-Adolf-Straße 31
06886 Lutherstadt Wittenberg, An der Stiege 6a
Durchführung von Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen (bei Bedarf Sonderreinigungsleistungen) in 6 Objekten (4 Schulen und 2 Turnhallen) in der Lutherstadt Wittenberg;
Reinigungsfläche ca. 3.339.000 m²/Jahr
Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option um ein Jahr (Vertragsende 30.04.2025) und letztlich bis zum zum 31.03.2026, zu verlängern.
Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption und die damit verbundene Leistungserbringung treten für den AN und den AG in Kraft, wenn der Auftraggeber nicht bis zum 01.09. des laufenden Jahres eine Ablehnung der Verlängerungsoption an den AN übermittelt. Die Ablehnung der Verlängerungsoption erfolgt seitens des AG schriftlich ohne Angabe von Gründen.
Bei dem unter Ziffer II.2.6 angegebenen geschätzten Wert handelt es sich um den Wert pro Jahr.
2 Objekte
06886 Lutherstadt Wittenberg, Mittelfeld 50
Durchführung von Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen (bei Bedarf Sonderreinigungsleistungen) in 2 Objekten (Berufschulzentrum und Turnhalle) in der Lutherstadt Wittenberg;
Reinigungsfläche ca. 1.868.700 m²/Jahr
Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option um ein Jahr (Vertragsende 30.04.2025) und letztlich bis zum zum 31.03.2026, zu verlängern.
Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption und die damit verbundene Leistungserbringung treten für den AG und den AN in Kraft, wenn der Auftraggeber nicht bis zum 01.09. des laufenden Jahres eine Ablehnung der Verlängerungsoption an den AN übermittelt. Die Ablehnung der Verlängerungsoption erfolgt seitens des AG schriftlich ohne Angabe von Gründen.
Bei dem unter Ziffer II.2.6 angegebenen geschätzten Wert handelt es sich um den Wert pro Jahr.
3 Objekte
06773 Gräfenhainichen, Schulstraße 6
06773 Gräfenhainichen, Hainmühlenweg 4
06773 Gräfenhainichen, Mescheider Straße 24
Erbringung von Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen (bei Bedarf Sonderrreinigungsleistungen) in 3 Objekten (Schulen und eine Turnhalle) in Gräfenhainichen
Reinigungsfläche ca. 1.319.970 m²/Jahr
Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option um ein Jahr (Vertragsende 30.04.2025) und letztlich bis zum zum 31.03.2026, zu verlängern.
Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption und die damit verbundene Leistungserbringung treten für den AN und den AG in Kraft, wenn der Auftraggeber nicht bis zum 01.09. des laufenden Jahres eine Ablehnung der Verlängerungsoption an den AN übermittelt. Die Ablehnung der Verlängerungsoption erfolgt seitens des AG schriftlich ohne Angabe von Gründen.
Bei dem unter Ziffer II.2.6 angegebenen geschätzten Wert handelt es sich um den Wert pro Jahr.
1 Objekt
06917 Jessen, Gewerbepark 6
Durchführung von Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen (bei Bedarf Sonderreinigungsleistungen) in einer Schule in Jessen
Reinigungsfläche ca. 238.240 m²/Jahr
Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option um ein Jahr (Vertragsende 30.04.2025) und letztlich bis zum zum 31.03.2026, zu verlängern.
Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption und die damit verbundene Leistungser-bringung treten für den AG und den AN in Kraft, wenn der Auftraggeber nicht bis zum 01.09. des laufenden Jahres eine Ablehnung der Verlängerungsoption an den AN übermittelt. Die Ablehnung der Verlängerungsoption erfolgt seitens des AG schriftlich ohne Angabe von Gründen.
Bei dem unter Ziffer II.2.6 angegebenen geschätzten Wert handelt es sich um den Wert pro Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist die Eignung durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
- Kopie der Handwerkskarte oder Bescheinigung der Handwerkskammer in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke
Hinweis:
1. Einzureichende Nachweise/Erklärungen zu § 123 GWB sind Ziffer VI.3 Nr. 1 zu entnehmen
2. Des Weiteren wird auf Ziffer VI.3 Nr. 3 verwiesen.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise/Erklärungen zu einzureichen:
Nachweises einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den unter Ziffer III.2. geforderten Mindestdeckungshöhen oder die Erklärung eines Versicherers, dass er die unter Ziffer III.2 geforderten Mindestdeckungssummen absichern würde
Es wird auf Ziffern VI.3 Nr. 2 und 3 hingewiesen.
Im Auftragsfall ist eine bestehende Versicherung spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung nachzuweisen.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise/Erklärungen zu einzureichen:
1. vier mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen
Die Referenzen müssen nicht losweise erbracht werden. Eine Referenz kann auch für weitere Lose gelten, sofern die oben ausgeführten Bedingungen zur Vergleichbarkeit erfüllt werden. (Datei zur Befüllung in den Vergabeunterlagen enthalten)
2. Nachweise über Zertifizierungen (DIN EN ISO 9000 ff, RAL-Gütezeichen o.ä.)
Es wird auf Ziffern VI.3 Nr. 2 und 3 hingewiesen.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme
- 5 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall;
- 500 000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall;
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln, Schließkarten oder ähnlichem für Gebäudeschließanlagen beinhalten (Neuwertversicherung).
Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Nachweise bzw. Erklärungen zwingend vollständig vorzulegen:
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
- Kopie der Bescheinigung des Finanzamtes über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Kopie der Bescheinigung der Krankenkassen, bei der die größte Zahl der versicherungspflichtigen Mitarbeiter versichert ist, über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge
- Kopie der Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
- falls Einsatz geringfügig Beschäftigter in der Kalkulation vorgesehen ist:
- Kopie der Bescheinigung der Minijobzentrale über die ordnungsgemäße Bezahlung der Beiträge für geringfügig Beschäftigter
2. Sofern in einem Nachweis eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber gelten. Andernfalls darf der Nachweis (ausgenommen Ziffer III.1.1) am Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber nicht älter als 6 Monate sein.
3. Die Eignung kann über eine gängige Präqualifizierung nachgewiesen werden. In diesem Fall ist ein entsprechender vollständiger Nachweis dem Angebot beizufügen. Alternativ kann der Nachweis der Eignung auch durch Vorlage der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden.
Falls die Kopie der Bescheinigung der Minijobzentrale über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte (soweit erforderlich) sowie die geforderten Unterlagen zu Ziffer III.1.2 und III.1.3. Nr. 2 nicht in der Präqualifizierung enthalten sein sollten, sind diese zusätzlich mit dem Angebot einzureichen (für alle geforderten Nachweise oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind gemäß § 48 VgV Eigenerklärungen ausreichend).
In dem Fall, dass das Unternehmen nicht präqualifiziert ist, ist die Eignung durch die Vorlage der unter Ziffer III.1.1, III.1.3 Nr. 2. sowie VI.3 Nr. 1 geforderten Unterlagen (für alle geforderten Nachweise oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind gemäß § 48 VgV Eigenerklärungen ausreichend) nachweisen. Hierzu kann auch das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung 124 LD" genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im v.g. Formblatt Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Bezahlung der Beiträge für geringfügig Beschäftigter sowie zu Ziffer III.1.2 und III.1.3. Nr. 2 nicht enthalten sind.
4. Mit dem Angebot sind vom Bieter des Weiteren folgende Unterlagen und Erklärungen zwingend vollständig vorzulegen:
- Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket- RUS-Sanktionen
- Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA;
- bei beabsichtigtem Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe:
- Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt 235) mit des Namens des Unterauftragnehmers und Angabe des übernommenen Auftragteiles bzw. Name des Eignungsleihers und Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen
Eignung (jeweils in Vergabeunterlagen enthalten).
Weiterhin wird auf die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des LVG LSA hingewiesen.
5. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung zur Bietergemeinschaft (Formblatt 234) sowie die unter Ziffern III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 Nr. 1 und 4 aufgeführten Nachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Auf die Ausführungen unter Ziffer VI.3 Nr. 2 und 3 wird hingewiesen.
6. Unterauftragnehmen/Eignungsleiher haben die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) sowie Ziffern unter III.1.1, III.1.3 und VI.3. Nr. 1 aufgeführten Nachweise und Erklärungen sowie die Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket- RUS-Sanktionen und die Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Auf die Ausführungen unter Ziffer VI.3 Nr. 2 und 3 wird hingewiesen.
7. Aufgrund der objektspezifischen Gegebenheiten empfiehlt der AG den Anbietern sich vor Abgabe Ihres Angebotes über den Umfang der Arbeiten vor Ort einen genauen Überblick zu verschaffen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht.
Die Termine finden ausschließlich am 20. und 22. September 2022 als Einzeltermine von 08.00 - 14.00 Uhr statt.
Die Anmeldung zur Besichtigung hat bis zum 16.09.2022 über nachfolgende E-Mail-Adresse zu erfolgen: [gelöscht]
Nur vom AG bestätigte Termine werden durchgeführt.
8. Anfragen sind in Textform und ausschließlich über das Vergabeportal www.evergabe.de zu stellen. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und
4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).