Reinigungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 063/01-09/2022/Reinigungs-DL W/L
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wettin-Löbejün
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06193
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-wettin-loebejuen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen
Reinigungsdienstleistungen in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün
Stadt Wettin-Löbejün
OT Löbejün
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Reinigungsleistungen - siehe Leistungsverzeichnis
2 x Grundschule
1 x Hort
9 x Kindergarten
1 x Kinderkrippe
2 x Verwaltungsgebäude
1 x Speiseraum
1 x Turnhalle
maximal einmal für 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen, sofern
keine Präqualifizierung vorliegt.
- Eine vollständige Kopie des Berufs- oder
Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des
Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV)
oder bei Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung;
- Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen
Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der
zuständigen Industrie- und Handelskammer;
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach
den §§ 123 und 124 GWB sowie über das Nichtvorliegen der
Voraussetzungen nach § 21des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) für einen
Ausschluss vom Vergabeverfahren, mittels Vordruck in den
Ausschreibungsunterlagen;
- zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis
der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie
Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung
Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen, sofern
keine Präqualifizierung vorliegt.
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 VgV) und
darüber, dass der gemäß Nr. 9 b) geforderte und vorgelegte
Registerauszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt;
- Eigenerklärung oder Nachweis der
Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 VgV) mit folgenden
Mindestdeckungssummen:
• 5 Millionen € pauschal bei Personenschäden, Sach- und
Vermögensschäden,
• 25.000 € bei Schlüsselverlustschäden (Dies muss die
Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage
(inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige
Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.),
• 100.000 € bei Bearbeitungsschäden
Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen, sofern
keine Präqualifizierung vorliegt.
- mindestens drei geeignete, in den letzten 36 Monaten
erbrachte, Referenzen mit folgenden Angaben:
• des Auftraggebers,
• der Objektart,
• der Auftragssumme pro Jahr in Euro,
• der erbrachten Leistungen (Reinigungsarten)
• der Jahresreinigungsfläche in m²,
• des Ansprechpartners oder der Abteilung,
• der Telefonnummer und
• der Vertragslaufzeit
gemäß dem beigefügten Vordruck (diese sollten mindestens die
Größenordnung der ausgeschriebenen Leistung entsprechen);
- Kalkulation der Stundenverrechnungssätze gemäß dem in den
Vergabeunterlagen beigefügten Muster für die Kalkulation der
Stundenverrechnungssätze;
- Erklärung des Unternehmens für die Ausführung der zu
vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technische
Ausrüstung (§ 46 Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten
Vordruck;
- Erklärung zur Umsetzung der betrieblichen Qualitätssicherung
(§ 46 Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck;
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit;
- Beachtung der Kernarbeitsnormen der ILO Sachsen-Anhalt;
- wenn der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, ist
folgende Erklärung mit dem Angebot vorzulegen:
Leistungsübersicht Nachunternehmer
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer
beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB)