Vorhaben STADTLand+, M 33 Lieferung und Anpassung einer App-basierten multimodalen Mobilitätsplattform Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/12
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Vorhaben STADTLand+, M 33 Lieferung und Anpassung einer App-basierten multimodalen Mobilitätsplattform
Vorhaben STADTLand+, M 33 Lieferung App-basierter Mobilitätsplattform, A 2022/12
Lieferung und Anpassung einer App im Bereich multimodaler Mobilitätsplattform zur Einführung neuer bedarfsorientierter Verkehre sowie ÖPNV-Ticketing
Um die Klimaziele des Bundes für den Verkehrssektor bis 2030 zu erreichen, müssen CO2-Emissionen deutlich reduziert und motorisierter Individualverkehr auf Verkehre des Umweltverbundes verlagert werden. Zur Realisierung müssen unterschiedlichste Reiseketten, Reiseanlässe der Zielgruppen besser unterstützt werden, indem in die Feinerschließung von Wohngebieten, in die Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV untereinander und mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes, in das Angebot des ÖPNV, die Anbindung von POIs, die Einbindung des Radverkehrs im Speziellen sowie in multimodale Angebote und eMobilität investiert werden.
Die Hallesche Verkehrs-AG strebt als Maßnahme im ÖPNV-Modellprojekt STADTLand+ die Schaffung eines attraktiven multimodalen Gesamtangebotes an. Hierfür ist die Lieferung einer App als multimodale Mobilitätsplattform, welche komfortabel alle Mobilitätsdienste im Gebiet Halle und Umgebung sowie ein MDV-weites Ticketing inkl. ÖPNV-Auskunft bereitstellt, notwendig. Über einen SSO-Dienst werden dabei alle Dienste mit nur einer App zugänglich. Die Durchführung der Leistung, Haftung, Support, Abrechnung und Kundenhaltung bleibt bei den, jeweiligen per Schnittstellen eingebundenen, Mobilitätspartnern. Somit wird eine hohe Kundenzufriedenheit erreicht bei gleichzeitig maximaler Autonomie der Mobilitätspartner.
Die Projektziele sollen in zwei Arbeitspaketen erreicht werden.
Arbeitspaket 1
Die über agile Projektmanagementmethoden ablaufende Lieferung einer nativen verbundweiten App, die medienbruchlos ÖPNV, BikeSharing, CarSharing und einen On-Demand-Shuttle-Dienst bereitstellt.
Nach Lieferung wird der HAVAG als Mandant in die Systeme des Dienstleisters eingebunden.
Arbeitspaket 2
Verhandlung und Abschluss eines Vertrags über Betrieb, Monitoring, Support und Weiterentwicklung der Mobilitätsplattform und deren Komponenten
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge sieht die Auftraggeberin vor, zwischen 3 bis maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufzufordern.
Bei mehreren grundsätzlich geeigneten Bewerbern erfolgt die Bewertung anhand der in der Bewertungsmatrix dargestellten Bewertung, wobei die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in Ansehung der obig genannten Beschränkung (3 bis 5) Berücksichtigung finden können.
Die Auftraggeberin wird eine Referenz in die Bewertung aufnehmen.
Liegt die Zahl der geeigneten Bewerber bei weniger als drei Bewerbern, so behält sich die Auftraggeberin vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem sie den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
Die Bewertung ergibt sich aus der Bewertungsmatrix, welche den Unterlagen beigefügt ist.
Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt wie nachfolgend dargestellt:
a)
Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge zunächst hinsichtlich der Mindest-/Ausschlusskriterien prüfen. Diese sind:
aa) ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebene Datei Basisangaben, Teilnahmeantrag (B1)
bb) Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
cc) Es sind vergleichbare Referenzen unter Verwendung der Anlage B18 zum Nachweis der Eignung vorzulegen.
Vergleichbarkeit nimmt die Auftraggeberin bei Vorliegen nachfolgender Punkte an:
- Referenz/en müssen eine Planung, Durchführung und Implementierung einer am Markt befindlichen nativen Mobile-App für eine Multimodale Mobilitätsplattform im Bereich ÖPNV betreffen
- Leistung der Referenz/en erfolgte innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre (2017, 2018, 2019, 2020, 2021) bzw. ist begonnen.
Werden nur nicht vergleichbare Referenzen vorgelegt, führt dieses zur Nichtberücksichtigung des Bewerbers im weiteren Verfahren.
b)
Im Anschluss erfolgt die formale Prüfung auf Vollständigkeit anhand der mit dieser Bekanntmachung (siehe Ziffer III.) bzw. den Teilnahmeunterlagen geforderten Unterlagen. Die Auftraggeberin behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
c)
Bewertung der Teilnahmeanträge:
Die Auftraggeberin wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber danach auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (siehe auch oben).
Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 580 Punkte erreichen können. Es wird nur eine Referenz gewertet.
Die konkrete Bewertungsmatrix der Stufe 1 des Verhandlungsverfahrens ist in den Teilnahmeunterlagen (A2) enthalten.
Die Bewertungsmatrix der Stufe 2 ist den Vergabeunterlagen (C2) beigefügt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkung zu III: ergänzende Hinweise sind der Datei A1, sowie dem Inhaltsverzeichnis Teilnahmeunterlagen zu entnehmen
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge), Kopie ausreichend; bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen, zu kennzeichnen als B4
a) Bankauskunft nicht älter als 2 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen (zu kennzeichnen als B9)
b) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Aufbau App-basierter Mobilitätsplattformen (B15). Bei Bewerbergemeinschaften erfolgt die Angabe unter Ziffer 3. und 4.
a) Darstellung des Unternehmens (zu kennzeichnen als B10)
b) Eigenerklärung mit Angaben zur Anzahl der in den letzten zwei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Mitarbeiter mit beruflicher Qualifikation Software Entwickler oder vergleichbar, Angabe zu Mitarbeiter mit beruflicher Qualifikation SCRUM Master oder vergleichbar (z.B. Agile Coach) und Product Owner oder vergleichbar und Anzahl Mitarbeiter gesamt (B16). Soweit die Leistung durch eine Niederlassung erbracht werden soll, wird die Angabe über die Anzahl der dort jahresdurchschnittlich beschäftigen Mitarbeiter gefordert. Bei Bewerbergemeinschaft sind die Angaben unter Ziffer 4, 5 und 6 einzutragen.
c) Angaben zu Mitarbeiter (verantwortlicher IT- Projektleiter) mit den nach B17 geforderten Informationen (Angaben zur Person, Berufserfahrung als IT-Projektleiter, Angabe Erfahrung als verantwortlicher IT-Projektleiter beim Aufbau App-basierter multimodaler Mobilitätsplattformen mit Integration von Mobilitätsdienstleistern einschließlich der Urkunde.
d) Angaben zu Mitarbeiter (stellvertretender verantwortlicher IT-Projektleiter) mit den nach B17.1 geforderten Informationen (Angaben zur Person, Erfahrung als verantwortlicher IT-Projektleiter bzw. stellvertretender verantwortlicher IT-Projektleiter).
e) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich kurzer Projektbeschreibung unter Angabe der in B18 aufgeführten Punkte.
Betreffend Ausführung zur Vergleichbarkeit der Referenz wird auf Ziffer II.2.9) der Bekanntmachung als auch der Datei A1 verwiesen.
Es wird nur eine vergleichbare Referenz gewertet.
a) Vertraulichkeitserklärung (B3)
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, nicht älter als 6 Monate maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge (B5.1)
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse, nicht älter als 6 Monate maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge (B5.2)
d) Eigenerklärung zu: Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (B6)
e) Eigenerklärung Sanktionen (B6.1)
f) Eigenerklärung Mindestlohn (B7)
g) Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern und/oder möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Nachunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen. Des Weiteren wird die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Nachunternehmerleistungen zu erbringen gefordert (B11 und B12). Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise hinsichtlich des Nachauftragnehmers hinsichtlich dessen Leistungsfähigkeit zu fordern.
Berufshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer,nicht älter als 6 Monate maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge
Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Deckungssumme von allen Mitgliedern vorzuweisen, zu kennzeichnen als B8
BGB, VOL/B, in der geltenden Fassung
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft:
a) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
b) Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmenantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen, unter Angabe der Rechtsform,
c) zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung im Original mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder benannt werden sowie dasjenige Mitglied, welches die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Gemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen (B2). Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten). In der Unterschriftszeile ist der Name des Bewerbers und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
d) folgende Unterlagen sind für jeden Bewreber gesondert vorzulegen:
- Vertraulichkeitserklärung (B3)
- Handelsregisterauszug (B4)
- Unbedenklichkeitserklärung FA (B5.1)
- Unbedenklichkeitserklärung Sozialkasse (B5.2)
- Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB (B6)
- Eigenerklärung Sanktionen (B6.1)
- Erklärung Mindetslohn (B7)
- Bankauskunft (B9)
- Darstellung des Unternehmens (B10)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind möglichst über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten.
Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO).
h) Soweit eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert wird, ist diese durch den Vertretungsberechtigen des Bewerbers zu leisten. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten). In der Unterschriftszeile ist der Name des Bewerbers und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
j) Bei Bewerbergemeinschaften sind die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. (B2).
k) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
l) Die Teilnahme von Bewerbern/Bietern an der Öffnung der Teilnahmeanträge /Angeboten ist ausgeschlossen.
m) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
n) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.