Erwerb und Lieferung von Zugfunkanlagen MESA26 Single Mode GSM-R
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abellio.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb und Lieferung von Zugfunkanlagen MESA26 Single Mode GSM-R
Der Auftrag umfasst den Kauf und die Lieferung von Zugfunkanlagen MESA26 Single Mode GSM-R für 35 Schienenfahrzeuge von Bombardier/Alstom Typ Talent 2
Sangerhausen
Der Auftrag umfasst den Kauf und die Lieferung von Zugfunkanlagen MESA26 Single Mode GSM-R für 35 Schienenfahrzeuge von Bombardier/Alstom Typ Talent 2
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Beauftragung im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) SektVO. Eine Markterkundung der Fachabteilung hat ergeben, dass der Hersteller Funkwerk Systems GmbH EU-weit der einzige Hersteller der Zugfunkanlage MESA 26 Single Mode GSM-R ist. Somit kann eine wirtschaftliche Beschaffung der Module sowie der zu verwendenden Software ausschließlich über die Funkwerk Systems GmbH sichergestellt werden. Die erforderlichen Umrüstungsarbeiten an den Funkmodulen erfolgt in Eigenleistung der ABRM. Es gibt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zum Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, ferner ist der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.
Mit freiwilliger ex-ante Bekanntmachung veröffentlichte die ABRM im Supplement des EU-Amtsblattes unter Nr. 2022/S 157-451320 ihre Absicht den Vertrag direkt mit Funkwerk Systems GmbH abschließen zu wollen. Innerhalb der gem. § §135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB bestehenden zehntätigen Stillhaltefrist wurde kein Nachprüfungsverfahren gegen die Entscheidung zur Direktvergabe eingeleitet. Am 31.08.2022 schlossen ABRM und Funkwerk Systems GmbH den Kaufvertrag ab.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erwerb und Lieferung von Zugfunkanlagen MESA26 Single Mode GSM-R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kölleda
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 99625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtbeschaffungs- bzw. Auftragswert wurde mit „1,00€“ angegeben, da es sich um
ein Pflichtfeld handelt. Der tatsächliche Auftragswert wird nicht angegeben, da es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gem. § 165 GWB handelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement des EU-Amtsblatts kann eine Unwirksamkeit der Direktvergabe innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen, spätestens aber nach Ablauf einer absoluten Frist von sechs (6) Monaten nach Vertragsschluss per Nachprüfungsverfahren geltend gemacht
werden, § 135 Abs. 2 S. 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland