Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Bereich der GDWS Standort Magdeburg für die Jahre 2023 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 3837SB4-235.03/5000-323-00-01/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 991-08215-47
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-magdeburg.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Bereich der GDWS Standort Magdeburg für die Jahre 2023 bis 2025
Brückenprüfungen nach DIN 1076 im Bereich der GDWS (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) Standort Magdeburg
Unterstützung bei den Brückenprüfungen im Prüfjahr 2023 bis 2025. Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen und Sonderprüfungen) an voraussichtlich insgesamt 244 Bauwerken in den verschiedenen Amtsbereichen der GDWS Standort Magdeburg.
Brücken im Amtsbereich des WSA Elbe - Dienstort Lauenburg
Bauwerke im Amtsbereich des WSA Elbe - Dienstort Lauenburg
Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen und Sonderprüfungen) an voraussichtlich 45 Bauwerken im Amtsbereich des WSA Elbe - Dienstort Lauenburg von März 2023 bis November 2025.
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Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Teilleistungen unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen:
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A) Vorbereitung der Prüfungen
- Sichten und Zusammenstellen der vom AG bereitgestellten Bauwerksunterlagen
- Ausleihe der elektronischen Bauwerksdaten aus SIB-Bauwerke beim AG
- Vorbereiten und Organisieren der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen
- je nach Erfordernis Beschaffen der für die Prüfung erforderlichen Zugangstechnik und Geräte
- Einholen bzw. Veranlassen aller erforderlichen Genehmigungen
- Einholen von Informationen bzw. Veranlassen von eventuell erforderlichen Vorleistungen
- Gefährungsbeurteilung in Abstimmung mit der Zentralen Brückenprüfstelle
- Einsatzplanung, ggf. Terminabstimmung
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B) Durchführung der Prüfungen am Bauwerk
- Einrichten der Arbeitsstelle
- Koordinierung aller Beteiligten
- Prüfungsdurchführung
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C) Auswertung der Prüfungen
- Zusammenstellen der Ergebnisse der Bauwerksprüfung
- ggf. Beurteilung und Bewertung von Zusatzuntersuchungen, Skizzen und Fotos
- Bewertung der Einzelschäden auf Grundlage der Richtlinie Rl-EBW-PRÜF
- Erstellung der Prüfberichte mit dem Programmsystem SIB-Bauwerke (incl. erforderlicher Korrekturen nach Rücksprache mit dem AG)
- Erstellen bzw. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilungen
- Abstimmung mit der Zentralen Brückenprüfstelle
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Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen ist als Bestandteil des vorläufigen Vertragsentwurfs auf gesonderter Anlage unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Die objektiven Kriterien sowie deren Wichtung ist dem Abschnitt III zu entnehmen.
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Bei objektiver Gleichheit erfolgt die Auswahl nach VgV § 75 Abs. 6 durch Losverfahren.
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Gewichtung VgV § 45 Abs. 1 Nr.1:
Wichtung 20 % - Umsatz der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen
Gewichtung VgV § 46 Abs. 3 Nr.1:
Wichtung 30 % - Fachliche Eignung des Bauwerksprüfers
Wichtung 50 % - Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren
Brücken im Amtsbereich des WSA Elbe - Dienstort Magdeburg und des WSA Spree-Havel - Dienstort Brandenburg
Bauwerke im Amtsbereich des WSA Elbe - Dienstort Magdeburg und des WSA Spree-Havel - Dienstort Brandenburg
Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen und Sonderprüfungen) an voraussichtlich 32 Bauwerken im Amtsbereich des WSA Elbe - Dienstort Magdeburg und des WSA Spree-Havel - Dienstort Brandenburg von März 2023 bis November 2025.
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Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Teilleistungen unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen:
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A) Vorbereitung der Prüfungen
- Sichten und Zusammenstellen der vom AG bereitgestellten Bauwerksunterlagen
- Ausleihe der elektronischen Bauwerksdaten aus SIB-Bauwerke beim AG
- Vorbereiten und Organisieren der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen
- je nach Erfordernis Beschaffen der für die Prüfung erforderlichen Zugangstechnik und Geräte
- Einholen bzw. Veranlassen aller erforderlichen Genehmigungen
- Einholen von Informationen bzw. Veranlassen von eventuell erforderlichen Vorleistungen
- Gefährungsbeurteilung in Abstimmung mit der Zentralen Brückenprüfstelle
- Einsatzplanung, ggf. Terminabstimmung
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B) Durchführung der Prüfungen am Bauwerk
- Einrichten der Arbeitsstelle
- Koordinierung aller Beteiligten
- Prüfungsdurchführung
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C) Auswertung der Prüfungen
- Zusammenstellen der Ergebnisse der Bauwerksprüfung
- ggf. Beurteilung und Bewertung von Zusatzuntersuchungen, Skizzen und Fotos
- Bewertung der Einzelschäden auf Grundlage der Richtlinie Rl-EBW-PRÜF
- Erstellung der Prüfberichte mit dem Programmsystem SIB-Bauwerke (incl. erforderlicher Korrekturen nach Rücksprache mit dem AG)
- Erstellen bzw. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilungen
- Abstimmung mit der Zentralen Brückenprüfstelle
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Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen ist als Bestandteil des vorläufigen Vertragsentwurfs auf gesonderter Anlage unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Die objektiven Kriterien sowie deren Wichtung ist dem Abschnitt III zu entnehmen.
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Bei objektiver Gleichheit erfolgt die Auswahl nach VgV § 75 Abs. 6 durch Losverfahren.
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Gewichtung VgV § 45 Abs. 1 Nr.1:
Wichtung 20 % - Umsatz der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen
Gewichtung VgV § 46 Abs. 3 Nr.1:
Wichtung 30 % - Fachliche Eignung des Bauwerksprüfers
Wichtung 50 % - Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren
Brücken im Amtsbereich des WSA Spree-Havel - Dienstort Berlin
Bauwerke im Amtsbereich des WSA Spree-Havel - Dienstort Berlin
Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen und Sonderprüfungen) an voraussichtlich 59 Bauwerken im Amtsbereich des WSA Spree-Havel - Dienstort Berlin von März 2023 bis November 2025.
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Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Teilleistungen unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen:
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A) Vorbereitung der Prüfungen
- Sichten und Zusammenstellen der vom AG bereitgestellten Bauwerksunterlagen
- Ausleihe der elektronischen Bauwerksdaten aus SIB-Bauwerke beim AG
- Vorbereiten und Organisieren der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen
- je nach Erfordernis Beschaffen der für die Prüfung erforderlichen Zugangstechnik und Geräte
- Einholen bzw. Veranlassen aller erforderlichen Genehmigungen
- Einholen von Informationen bzw. Veranlassen von eventuell erforderlichen Vorleistungen
- Gefährungsbeurteilung in Abstimmung mit der Zentralen Brückenprüfstelle
- Einsatzplanung, ggf. Terminabstimmung
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B) Durchführung der Prüfungen am Bauwerk
- Einrichten der Arbeitsstelle
- Koordinierung aller Beteiligten
- Prüfungsdurchführung
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C) Auswertung der Prüfungen
- Zusammenstellen der Ergebnisse der Bauwerksprüfung
- ggf. Beurteilung und Bewertung von Zusatzuntersuchungen, Skizzen und Fotos
- Bewertung der Einzelschäden auf Grundlage der Richtlinie Rl-EBW-PRÜF
- Erstellung der Prüfberichte mit dem Programmsystem SIB-Bauwerke (incl. erforderlicher Korrekturen nach Rücksprache mit dem AG)
- Erstellen bzw. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilungen
- Abstimmung mit der Zentralen Brückenprüfstelle
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Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen ist als Bestandteil des vorläufigen Vertragsentwurfs auf gesonderter Anlage unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Die objektiven Kriterien sowie deren Wichtung ist dem Abschnitt III zu entnehmen.
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Bei objektiver Gleichheit erfolgt die Auswahl nach VgV § 75 Abs. 6 durch Losverfahren.
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Gewichtung VgV § 45 Abs. 1 Nr.1:
Wichtung 20 % - Umsatz der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen
Gewichtung VgV § 46 Abs. 3 Nr.1:
Wichtung 30 % - Fachliche Eignung des Bauwerksprüfers
Wichtung 50 % - Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren
Brücken im Amtsbereich des WSA Oder-Havel - Dienstort Eberswalde
Bauwerke im Amtsbereich des WSA Oder-Havel - Dienstort Eberswalde
Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen und Sonderprüfungen) an voraussichtlich 60 Bauwerken im Amtsbereich des WSA Oder-Havel - Dienstort Eberswalde von März 2023 bis November 2025.
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Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Teilleistungen unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen:
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A) Vorbereitung der Prüfungen
- Sichten und Zusammenstellen der vom AG bereitgestellten Bauwerksunterlagen
- Ausleihe der elektronischen Bauwerksdaten aus SIB-Bauwerke beim AG
- Vorbereiten und Organisieren der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen
- je nach Erfordernis Beschaffen der für die Prüfung erforderlichen Zugangstechnik und Geräte
- Einholen bzw. Veranlassen aller erforderlichen Genehmigungen
- Einholen von Informationen bzw. Veranlassen von eventuell erforderlichen Vorleistungen
- Gefährungsbeurteilung in Abstimmung mit der Zentralen Brückenprüfstelle
- Einsatzplanung, ggf. Terminabstimmung
.
B) Durchführung der Prüfungen am Bauwerk
- Einrichten der Arbeitsstelle
- Koordinierung aller Beteiligten
- Prüfungsdurchführung
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C) Auswertung der Prüfungen
- Zusammenstellen der Ergebnisse der Bauwerksprüfung
- ggf. Beurteilung und Bewertung von Zusatzuntersuchungen, Skizzen und Fotos
- Bewertung der Einzelschäden auf Grundlage der Richtlinie Rl-EBW-PRÜF
- Erstellung der Prüfberichte mit dem Programmsystem SIB-Bauwerke (incl. erforderlicher Korrekturen nach Rücksprache mit dem AG)
- Erstellen bzw. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilungen
- Abstimmung mit der Zentralen Brückenprüfstelle
.
Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen ist als Bestandteil des vorläufigen Vertragsentwurfs auf gesonderter Anlage unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Die objektiven Kriterien sowie deren Wichtung ist dem Abschnitt III zu entnehmen.
.
Bei objektiver Gleichheit erfolgt die Auswahl nach VgV § 75 Abs. 6 durch Losverfahren.
.
Gewichtung VgV § 45 Abs. 1 Nr.1:
Wichtung 20 % - Umsatz der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen
Gewichtung VgV § 46 Abs. 3 Nr.1:
Wichtung 30 % - Fachliche Eignung des Bauwerksprüfers
Wichtung 50 % - Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren
Brücken mit Gefährdung wegen Spannungsrisskorrosion (SpRK)
Bauwerke mit Gefährdung wegen Spannungsrisskorrosion (SpRK) im Bereich der GDWS (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) Standort Magdeburg
Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen und Sonderprüfungen) an voraussichtlich 48 Bauwerken mit Gefährdung wegen Spannungsrisskorrosion (SpRK) im Bereich der GDWS (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) Standort Magdeburg von März 2023 bis November 2025.
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Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Teilleistungen unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen:
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A) Vorbereitung der Prüfungen
- Sichten und Zusammenstellen der vom AG bereitgestellten Bauwerksunterlagen
- Ausleihe der elektronischen Bauwerksdaten aus SIB-Bauwerke beim AG
- Vorbereiten und Organisieren der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen
- je nach Erfordernis Beschaffen der für die Prüfung erforderlichen Zugangstechnik und Geräte
- Einholen bzw. Veranlassen aller erforderlichen Genehmigungen
- Einholen von Informationen bzw. Veranlassen von eventuell erforderlichen Vorleistungen
- Gefährungsbeurteilung in Abstimmung mit der Zentralen Brückenprüfstelle
- Einsatzplanung, ggf. Terminabstimmung
.
B) Durchführung der Prüfungen am Bauwerk
- Einrichten der Arbeitsstelle
- Koordinierung aller Beteiligten
- Prüfungsdurchführung
.
C) Auswertung der Prüfungen
- Zusammenstellen der Ergebnisse der Bauwerksprüfung
- ggf. Beurteilung und Bewertung von Zusatzuntersuchungen, Skizzen und Fotos
- Bewertung der Einzelschäden auf Grundlage der Richtlinie Rl-EBW-PRÜF
- Erstellung der Prüfberichte mit dem Programmsystem SIB-Bauwerke (incl. erforderlicher Korrekturen nach Rücksprache mit dem AG)
- Erstellen bzw. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilungen
- Abstimmung mit der Zentralen Brückenprüfstelle
.
Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen ist als Bestandteil des vorläufigen Vertragsentwurfs auf gesonderter Anlage unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Die objektiven Kriterien sowie deren Wichtung ist dem Abschnitt III zu entnehmen.
.
Bei objektiver Gleichheit erfolgt die Auswahl nach VgV § 75 Abs. 6 durch Losverfahren.
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Gewichtung VgV § 45 Abs. 1 Nr.1:
Wichtung 20 % - Umsatz der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen
Gewichtung VgV § 46 Abs. 3 Nr.1:
Wichtung 30 % - Fachliche Eignung des Bauwerksprüfers
Wichtung 50 % - Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" ( Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Das Formblatt steht auch im Internet unter gdws.wsv.bund.de (GDWS/Ausschreibungen/Freiberufliche Leistungen) zur Verfügung. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung EU“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
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Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung:
Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit „keine” oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.
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Vom Auftraggeber werden folgende Teilnahmeunterlagen über die e-Vergabeplattform des Bundes kostenlos zur Verfügung gestellt:
- 001_Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Formblatt 130-LF)
- A01_Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb TnLFT (Formblatt 131-LF)
- A02_ Informationsblatt Datenverarbeitung
- A03_ENTWURF Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots (Formblatt 312b-L/F)
- A04_Gewichtung der Zuschlagskriterien (Formblatt 313-F)
- B01_Teilnahmeantrag (Formblatt 132-L/F)
- B02_Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L/F)
- B03_Eigenerklärung zu VO (EU) 2022_576_WNA MAG
- B04_Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Formblatt 401-L/F)
- B05_Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 392-L/F)
- B06_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 393-L/F)
- vorläufiger Vertragsentwurf
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Die Bewerber haben durch Eigenerklärung folgende Auskünfte abzugeben:
(1) Erklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 44 Abs. 1 VgV
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 1, 4, 5.1, 5.2, 13)
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Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
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Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
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In Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 haben die Bewerber die folgende Eigenerklärung abzugeben:
(1) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 2022/576
(Datei B03_Eigenerklärung zu VO (EU) 2022_576_WNA MAG)
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Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
(1) Erklärung zu VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3:
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
(nur Mindeststandard, Erklärung gemäß Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 6)
Nachweise zu VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3 sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt oder für die Bewerbergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft abzugeben.
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(2) Erklärung zu VgV § 45 Abs. 1 Nr. 1: Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen in € für die Jahre 2019 / 2020 / 2021
- Vergleichbare Dienstleistungen werden wie folgt definiert: Vergleichbar sind Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen und Sonderprüfungen an Verkehrswegebrücken nach DIN 1076, die bei ähnlichem Losumfang und ähnlicher Aufgabenstellung (Vorbereitung, Durchführung und Auswertung) wie für das beschriebene Projekt in der Vergangenheit abgewickelt wurden.
(Wichtung 20 % und Mindeststandard)
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 7.2)
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Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
zu (2)
5 Wertungspunkte: Umsatz ≥ 280.000 €/a
4 Wertungspunkte: Umsatz ≥ 220.000 €/a
3 Wertungspunkte: Umsatz ≥ 160.000 €/a
2 Wertungspunkte: Umsatz ≥ 100.000 €/a
1 Wertungspunkt: Umsatz ≥ 40.000 €/a (Mindestanforderung)
0 Wertungspunkte: Umsatz < 40.000 €/a
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Als Umsatz der vergleichbaren Tätigkeitsbereiche ist der Netto-Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Jahresumsätze der Mitglieder gewertet. Bei Einsatz von anderen Unternehmen wird je Geschäftsjahr der Jahresumsatz für Dienstleistungen, deren sich der Bewerber im Rahmen der Eignungsleihe bedient, in der Summe der Jahresumsätze berücksichtigt.
Der Mittelwert der Jahresumsätze wird gebildet, um die Punktbewertung zu ermitteln.
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Nachweise zu VgV § 45 Abs. 1 Nr. 1 bei Bewerbergemeinschaften /Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Nachweise zu VgV § 45 Abs. 1 Nr. 1 bei anderen Unternehmen für Dienstleistungen, deren sich der Bewerber im Rahmen der Eignungsleihe bedient.
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Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen: siehe Ziffer III.1.1)
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Folgende Angaben gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) hat der Bewerber nicht zu machen:
- Ziffer 7.1: VgV § 45 Abs. 1 Nr. 1
Ist eine der geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zu Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
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1. Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach VgV, GWB vorliegen. Diese sind:
- a) Angabe der wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen nach § 124 GWB (Punkt 1 des Formblatts 133/333b-L/F)
- b) Erklärung entsprechend § 123 GWB (Punkt 4 des Formblatts 133/333b-L/F)
- c) Erklärung entsprechend § 124 GWB (Punkte 5.1 und 5.2 des Formblatts 133/333b-L/F)
- d) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 VgV Abs. 1 Nr. 3 (Punkt 6 des Formblatts 133/333b-L/F)
Nachweis der Deckungssummen
- von mindestens 1.500.000 € für Personenschäden
- von mindestens 1.500.000 € für sonstige Schäden
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Ersatzweise kann eine Erklärung über eine projektbezogene Erhöhung der Versicherung erbracht werden.
Nachweis zu VgV § 46 Abs. 3 Nr.1:
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(1) Fachliche Eignung des Bauwerksprüfers
(Wichtung 30% und Mindeststandard)
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Fachlicher Lebenslauf mit Studiennachweisen und Bescheinigungen als Nachweis der beruflichen Befähigung/ Qualifikation des Bewerbers, der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
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Mindestanforderungen:
b1) Studium des Bauingenieurwesens oder vgl. mit entsprechender Vertiefung (z.B. Brückenbau, konstruktiven Ingenieurbau, Stahlbau etc.)
b2) Zertifikat für Ingenieure/innen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
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weitere wichtige Anforderungen:
b3) technische Zusatzqualifikationen (z.B. Schweißfachingenieur etc.)
b4) langjährige Berufserfahrung (Prüfer > 3 Jahre)
b5) fachspezifische Fortbildungen / Schulungen (mind. 3 Bescheinigungen)
b6) Führungserfahrung (Personalverantwortung > 3 Jahre)
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Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Bewertungspunkte: b1) + b2) sowie b3) b4) b5) b6) sind erfüllt
4 Bewertungspunkte: b1) + b2) sowie drei von b3) b4) b5) b6) sind erfüllt
3 Bewertungspunkte: b1) + b2) sowie zwei von b3) b4) b5) b6) sind erfüllt
2 Bewertungspunkte: b1) + b2) sowie eine von b3) b4) b5) b6) sind erfüllt
1 Bewertungspunkt : b1) + b2) sind erfüllt (Mindestanforderung)
0 Bewertungspunkte: b1) und/oder b2) sind nicht erfüllt
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(2) Referenzen für ausgeführte vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren
(Wichtung 50 % und Mindeststandard)
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Referenzen mit vergleichbaren Leistungen der Jahre 2019, 2020 und 2021 mit Angabe des Leistungsgegenstandes, des Bauwerksprüfers, des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
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Vergleichbare Dienstleistungen werden wie folgt definiert:
Vergleichbar sind Aufträge, bei denen mehrere Prüfungen an Verkehrswegebrücken nach DIN 1076, in ähnlichem Umfang eines Loses und mit ähnlicher Aufgabenstellung wie für das beschriebene Projekt, in den Jahren 2019 bis 2021 abgewickelt wurden.
Die Ähnlichkeit im Umfang eines Loses ist gegeben, wenn innerhalb einer Referenz mindestens 10 unterschiedliche Bauwerke pro Jahr geprüft wurden. Referenzen, die über einen längeren Zeitraum gehen, werden kalenderjahresbezogen gewertet.
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Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
Die Ähnlichkeit in der Aufgabenstellung ist gegeben, wenn der Referenzauftrag folgende Komponenten enthält:
c1) verschiedene Prüfarten (Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen, Sonderprüfungen)
c2) Brücken verschiedener Konstruktionen (Stahlbeton, Spannbeton und Stahl).
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Folgende Einzelbepunktung entsprechender Komponenten aus c1) ist vorgesehen:
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Prüfarten sind: Hauptprüfung (H), Einfache Prüfung (E), Sonderprüfung (S)
genau drei Prüfarten vertreten (H und E und S) Punkte je Referenz: 3,00
genau zwei Prüfarten incl. H vertreten (H und E oder S) Punkte je Referenz: 2,00
genau eine Prüfart vertreten (H oder E oder S) Punkte je Referenz: 1,00
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Folgende Einzelbepunktung entsprechender Komponenten aus c2) ist vorgesehen:
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Bauart, Stahlbeton oder Spannbeton (StB) Punkte je Referenz: 1,00
Bauart, Stahl (St) Punkte je Referenz: 1,00
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Die Summe der Einzelbepunktung der Komponenten c1) und c2) ergibt die maximale Punktzahl 5.
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5 Bewertungspunkte: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 5 Punkte gemäß Bepunktungssystem.
4 Bewertungspunkte: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 4 Punkte gemäß Bepunktungssystem.
3 Bewertungspunkte: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 3 Punkte gemäß Bepunktungssystem.
2 Bewertungspunkte: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 2 Punkte gemäß Bepunktungssystem.
1 Bewertungspunkt : Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 1 Punkt gemäß Bepunktungssystem. (Mindestanforderung)
0 Bewertungspunkte: Die Summe der Komponenten der jeweiligen Referenz ergibt 0 Punkte gemäß Bepunktungssystem. Die Vergleichbarkeit ist somit nicht gegeben.
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Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, wird nicht begrenzt. Pro Referenz und Jahr ist die Prüfung an mindestens 10 unterschiedlichen Bauwerken nachzuweisen.
Bei jedem Bewerber werden die jeweiligen Komponenten der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen addiert.
Von allen bewerteten Referenzen wird anschließend der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen berechnet.
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Als Mindestforderung sind mindestens drei Referenzen, der letzten drei Jahre vorzulegen.
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Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen: siehe Ziffer III.1.1)
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Folgende Angaben gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) hat der Bewerber nicht zu machen:
- Ziffer 10: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 8
- Ziffer 11: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 3
- Ziffer 12: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 9
- Ziffer 14: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 4
- Ziffer 15: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 7
- Ziffer 16: VgV § 46 Abs. 3 Nr. 11
Folgendes ist ein Mindeststandard:
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zu (1) Fachliche Eignung des Bauwerksprüfers
Der Bauwerksprüfer erfüllt die Anforderungen für einen Bewertungspunkt:
b1) Studium des Bauingenieurwesens oder vgl. mit entsprechender Vertiefung (z.B. Brückenbau, konstruktiven Ingenieurbau, Stahlbau etc.)
und
b2) Zertifikat für Ingenieure/innen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076
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zu (2) Referenzen für ausgeführte vgl. Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren
Vorlage von drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderung (1 Bewertungspunkt) erfüllen.
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Ist einer der geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
§ 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen.
Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/Home/homepage_node.html abgerufen werden.
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Anfragen sind schriftlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.
Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes mit.
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Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
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Der Umfang der Teilnahmeunterlagen ist unter Ziffer III.1.1) aufgeführt.
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Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt
393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
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Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
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Die in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
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