Verpflegung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 02-2022-Verpflegung ZASt-204
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegung der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt
Verpflegung der Bewohner sowie des Personals der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt
Halberstadt
Die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt) ist eine Aufnahmeeinrichtung im Sinne von § 44 des Asylgesetzes (AsylG). Sie dient als sogenannte Erstaufnahmeeinrichtung der Unterbringung von neu in Deutschland eingetroffenen asylsuchenden Ausländern, die verpflichtet sind, ihren Asylantrag in der Außenstelle des hierfür zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Halberstadt zu stellen. Die Unterkunftsbereiche der Aufnahmeeinrichtung sind rund um die Uhr bewohnt.
Aufgrund des Sitzes der BAMF-Außenstelle am Standort Halberstadt ist die ZASt die einzige Aufnahmeeinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt, in der von außerhalb des Landes neu zugehende Ausländer, die einen Asylantrag stellen möchten, aufgenommen werden.
Auch andere Bundes-, Landes- und kommunale Behörden, zivile Dienstleister und gemeinnützige Organisationen sind in der ZASt tätig.
Das Landesverwaltungsamt führt die Fachaufsicht über die ZASt.
Die ZASt betreibt in Halberstadt eine Hauptliegenschaft sowie eine Außenstelle, insgesamt mit einer Bruttounterbringungskapazität von bis zu 1.414 Plätzen.
Gegenstand des Vertrages ist die Produktion, Lieferung und Ausgabe des Frühstücks, des Mittagessens und des Abendessens, inklusive der erforderlichen Getränke an die in der ZASt untergebrachten Asylsuchenden. Darüber hinaus ist dem Personal der ZASt und den Bediensteten der auf dem Gelände der ZASt befindlichen sonstigen Dienststellen (derzeit ca. 120 Personen) eine entsprechende Mittagsverpflegung (Personalverpflegung) von Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage) in der Hauptliegenschaft anzubieten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen unter eigener Verantwortung leistungs-, fach- und zeitgerecht auszuführen.
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von 12 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren zum 31.01.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf
Unter den Bewerbern, die ihre Eignung gem. Pkt. III.1) nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl der fünf Unternehmen wie folgt:
Die Referenzen sowie der angegebene Jahresumsatz dienen als Bewertungskriterien und fließen in eine Eignungsprüfungsmatrix ein. Ein Erreichen der Mindestpunktzahl zur Feststellung der Eignung ist durch Vorlage mindestens zweier geeigneter Referenzen (Nachweis gem. III 1.3)) und Nachweis des unter III 1.2) genannten Mindestumsatzes möglich. Eine Bewertung der Referenzen erfolgt hinsichtlich der Art der verpflegten Einrichtung (Aufnahmeeinrichtung/Gemeinschaftsunterkunft oder vergleichbare Einrichtung). Gewertet werden maximal fünf Referenzen (siehe Punkt VI.3- Zusätzliche Angaben - Punkte Wertungssystem)
1. Vor Angebotsabgabe haben die ausgewählten Bewerber Ortsbesichtigungen der einzelnen Objekte zwingend vorzunehmen. Die Termine für die Besichtigungen finden in der 43. KW 2022 (24.-28.10.2022) statt. Die Abstimmung des konkreten Termins und des Treffpunktes hat mit dem o.a. Auftraggeber zu erfolgen. Der Nachweis über die Objektbesichtigungen ist mit dem Angebot einzureichen. Wird der entsprechende Nachweis nicht mit dem Angebot vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
2. Bei Vorhandensein einer Bietergemeinschaft ist die veröffentlichte Bietergemeinschaftserklärung (siehe Punkt VI.3- Zusätzliche Angaben) spätestens mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zum Datenschutz ((siehe Punkt VI.3- Zusätzliche Angaben) beizufügen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister entsprechend § 6 WRegG vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Ist eine Abfrage für einen ausländischen Bieter nicht oder nicht im vollen Umfang möglich, sind durch den Bieter Auszüge aus dem Strafregister oder, wenn es dieses nicht gibt, eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsstaates vorzulegen.
- Vorlage des Nachweises der Eintragung in das amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder
- in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (https://www.pq-abst.de/ULV/) oder
- Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
o Nachweis über die Eintragung im Handels-, Genossenschafts-, Stiftungs- oder Vereinsregister oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, bei Freiberuflern ist die Angabe der Steuernummer ausreichend.
o Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt, Nachunternehmerverzeichnis (siehe Punkt VI.3- Zusätzliche Angaben),
o Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, (außer Freiberufler)
o gültiger Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates, in dem der Bewerber ansässig ist oder eine Erklärung bei Freiberuflern, dass keine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft erforderlich ist
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des amtlichen Verzeichnisses bzw. ULV) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
- Nachweis eines Mindestjahresumsatzes im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung der letzten drei Geschäftsjahre Jahre in Höhe von 9.500.000,- € durch Vorlage einer Bestätigung vom Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, aus der die Höhe des Jahresumsatzes der einzelnen Jahre zu entnehmen ist
- Nachweis über eine branchenübliche Versicherung für die Haftung bei Personen- und Sachschäden sowie einer adäquaten Schlüsselversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsscheine aus denen die Haftungsrisiken und deren Deckungssummen hervorgehen
- Vorlage einer Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (siehe Punkt VI.3- Zusätzliche Angaben
- Eigenerklärung Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, sind die o.a. Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- geeignete Referenzen zu Verträgen zur Speiseversorgung von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 AsylG sowie von Gemeinschaftsunterkünften im Sinne von § 53 AsylG
oder mindestens vergleichbarer Einrichtungen in Form einer Liste, der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers
- eine Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens für den Bereich der Gemeinschaftsverpflegung in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
mit Bestätigung vom Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und Benennung des Nachunternehmers (in diesen Fällen ist die
Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt ausgefüllt und unterschrieben vom Nachunternehmer einzureichen, siehe Punkt VI.3- Zusätzliche Angaben)
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass nur Personal eingesetzt wird, das den besonderen hygienischen Anforderungen entspricht
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass das vor Ort eingesetzte Personal sachkompetent ist und die in der Leistungsbeschreibung geforderten Umgangsformen sowie
die deutsche Sprache beherrscht
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass nur Personal eingesetzt wird, das eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über eine Belehrung gemäß § 43 IfSG vorweisen
kann
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass keine ausreisepflichtigen Ausländer und keine Ausländer, deren Aufenthalt im Bundesgebiet nur gestattet ist (§ 55 AsylG),
eingesetzt werden und vor Einsatz ein gültiger Aufenthaltstitel oder das Aufenthaltsrecht freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger bzw. diesen gleichgestellten Assoziationsberechtigten nachgewiesen wird, wenn das Personal keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass nur solches Personal eingesetzt wird, welches freiwillig einwilligt, sich vor seinem Einsatz einer Unbedenklichkeitsüberprüfung
durch das Landeskriminalamt und die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zu unterziehen.
- Vorlage eines Konzeptes mit Angaben zum angewandten Herstellungsprozess inklusive dem Ablauf bis zur Verteilung der Mahlzeiten an die Bewohner
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, sind die o.a. Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Werden Nachunternehmen eingesetzt, ist von
diesen die Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
. Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)
. Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)
. Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Registrierung durch den Bewerber auf dem Vergabeportal werden dem Bewerber die Teilnahmeunterlagen mit der Vertraulichkeitserklärung übersandt. Diese muss ausgefüllt über das Vergabeportal zurückgesendet werden, danach erhält der Bewerber die Leistungsbeschreibung.
1.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).