Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen mit Ersatzteilversorgung

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.havag.com
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen mit Ersatzteilversorgung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34622100 Straßenbahnpersonenwagen - MA12
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Konstruktion, Fertigung und Lieferung von Straßenbahnfahrzeugen sowie die Versorgung mit Ersatzteilen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: 168 000 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Halle/Saale

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Hallesche Verkehrs-AG beabsichtigt, 56 Straßenbahnfahrzeuge für den Straßenbahnbetrieb im Halleschen Nahverkehr zu beschaffen. Der zu erteilende Auftrag beinhaltet die Konstruktion, Fertigung und Lieferung von Straßenbahnfahrzeugen. Dabei übernimmt der Auftragnehmer alle Rechte und Pflichten sowie die Alleinverantwortung für die Konstruktion, Fertigung und Lieferung der kompletten, funktionsfähigen, inbetriebnahmefähigen, betriebsfertigen, für den wirtschaftlichen Einsatz im Betrieb des Auftraggebers geeigneten Fahrzeuge. Außerdem obliegt dem Auftragnehmer die Erstellung und Lieferung der vollständigen Dokumentation unter Einhaltung der vereinbarten Liefertermine.

Die Auftraggeberin wird neben der Regelungen zur Fahrzeuglieferung auch eine Regelung über die Versorgung mit Ersatzteilen und Wartungs-Kits vereinbaren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technik und Konzepte / Gewichtung: 42%
Qualitätskriterium - Name: Design / Gewichtung: 2%
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 25%
Kostenkriterium - Name: Betriebskosten / Gewichtung: 31%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

I. 25 Fahrzeuge der MGT-M-Kapazitätsvariante müssen als optionale Leistung angeboten werden (3 Optionen):

Option 1: 11 der MGT-M-Fahrzeuge mit Lieferung im 1. Halbjahr 2026;

Option 2: weitere 11 der MGT-M-Fahrzeuge mit Lieferung im 2. Halbjahr 2026;

Option 3: weitere 3 der MGT-M-Fahrzeuge mit Lieferung im Jahr 2027.

II. Option 4: Als weitere Option ist die Fertigung eines Modells eines Fahrzeugs bzw. Fahrzeugmoduls anzubieten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 048-121703
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen mit Ersatzteilversorgung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bussnang
NUTS-Code: CH0 Schweiz / Suisse / Svizzera
Postleitzahl: 9565
Land: Schweiz
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13158
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 168 000 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/08/2022