Projektcontrolling von Maßnahmen zur Altlastensanierung im "Ökologischen Großprojekt Leuna“ Referenznummer der Bekanntmachung: 67226_eV-LAF_2022_015_4001 PC ÖGP Leuna_2022-2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laf-lsa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektcontrolling von Maßnahmen zur Altlastensanierung im "Ökologischen Großprojekt Leuna“
Ziel des Projektcontrollings ist es, die fach-, termin- und kostengerechte Umsetzung der geplanten oder sich bereits in Ausführung befindlichen Sanierungs-, Sicherungs- und Rekultivierungsmaßnahmen und ggf. die Vorbereitung der Folgenutzung unter Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und der vorhandenen vertraglichen Vereinbarungen sicherzustellen.
Hauptorte der Auftragsausführung sind der Dienstsitz der Auftraggeberin (Maxim-Gorki-Straße 10, 39108 Magdeburg) und das Gebiet des Ökologischen Großprojekts Leuna
Aufgaben des Projektcontrollers sind u.a (jeweils einschließlich Berichterstattung an den AG):.
- die Begleitung aller durch die Freistellung erfassten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung von Hemmnissen für Ansiedlungen auf den ÖGP-Flächen unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes,
- die umfassende fachliche und gutachterliche Unterstützung der LAF bei allen altlastentechnisch, bodenschutzrechtlich, abfallrechtlich und wasserrechtlich relevanten Fragestellungen sowie bei der Umsetzung der Freistellungsvereinbarung,
- die Koordinierung der Projektbeteiligten in Abstimmung mit der LAF,
- die Mitwirkung bei der Aktualisierung der Projektziele, deren Umsetzung in Vorgaben zur Maßnahmen-/ Kosten-/ Terminplanung sowie die Steuerung entsprechender Vorgaben,
- die Begleitung von Verfahren zur Vergabe (ggf. Erweiterung) von Aufträgen (inkl. der Prüfung und Bewertung vorgelegter Anträge auf Maßnahmezustimmung und Mittelfreigabe, Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Vergabevorschläge),
- die fachtechnische Unterstützung der LAF bei der Bewertung der vom jeweiligen Maßnahmeträger erbrachten Leistungen (inkl. der Begleitung von Leistungsabnahmen sowie der Prüfung der vorgelegten Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Refinanzierbarkeit) sowie
- die fachliche Unterstützung de LAF in Ihrer Funktion als zuständige Bodenschutzbehörde sowie bei der Begleitung von Genehmigungsverfahren.
Orte der Leistungserbringung sind
- der Dienstsitz der AG (Magdeburg),
- der Verwaltungssitz der MDVV mbH (Bitterfeld-Wolfen),
- das Projektgebiet ÖGP Leuna und
- die Dienstsitze der beteiligten Fach- und Aufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt.
wie unter „II.2.7) Laufzeit des Vertrags“ angegeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektcontrolling von Maßnahmen zur Altlastensanierung im "Ökologischen Großprojekt Leuna“
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html