Neubau klinischer Hörsaal - Hörsaalgestühl Referenznummer der Bekanntmachung: 011/17/99/023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau klinischer Hörsaal - Hörsaalgestühl
Auf dem Gelände des Universitätsklinikum Magdeburg ist der Neubau eines Hörsaales mit 300 Plätzen und großem Foyer geplant.
Für den Neubau des Hörsaals soll in wesentlichen Teilen ein Projekt realisiert werden, dass bereits auf dem Gelände der Technischen Universität Otto-von-Guericke im Jahr 2014 umgesetzt wurde.
Der Baukörper fällt durch seine gebogenen Wandflächen auf. Dies wird durch eine dunkle, anthrazitfarbene Fassadenverkleidung aus Aluverbundelementen unterstrichen. Die Funktion des Hörsaales gibt die ansteigende Konstruktion des Fußbodens in diesem Raum vor. Das Gebäude wird ca. 10m hoch, im Bereich des Hörsaales eingeschossig und in Nachbarbereichen teilweise zweigeschossig ausgebildet. Partiell ist das Gebäude bis zu einer Höhe von ca. 3m unter Oberfläche Gelände unterkellert. Mit dem Neubau des Hörsaales werden ca. 1.100m² Brutto-Grundfläche hergestellt. Die massiven tragenden Bauteile werden als Stahlbeton-konstruktion errichtet, Stahlfachwerkträger über dem Hörsaal und Stahlträger über dem Foyer dienen als Tragkonstruktion für die Dacheindeckung. Die Dachflächen werden extensiv begrünt.
Magdeburg, Leipziger Straße 44
Zum Leistungsumfang gehören das Hörsaalgestühl einschließlich Podestunterkonstruktion und aller zugehörigen Nebenarbeiten.
Stufenpodest in Stahlbauweise: Podestunterkonstruktion auf schräger Stahlbetondecke
Belag auf Stahlunterkonstruktion: 190 m²
Hörsaalgestühl: 300 St
Beginn der WMP direkt nach Auftragserteilung,
Beginn Baustelleninstallation voraussichtlich 06.03.2022
Fertigstellung vorausscihtlich 25.04.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist mit den Vergabeunterlagen erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a EU VOB/A zu machen: siehe Vergabeunterlagen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist mit den Vergabeunterlagen erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a EU VOB/A zu machen: siehe Vergabeunterlagen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist mit den Vergabeunterlagen erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a EU VOB/A zu machen: siehe Vergabeunterlagen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe des Angebotes erfolgt elektronisch über den Server https://www.evergabe-online.de bis spätestens 23.09.2022, 12:00:00 Uhr. Angebote, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, können nicht berücksichtigt werden.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den nachfolgenden Link: https://www.evergabe-online.de. Eventuelle Bieterfragen sind bis zum 19.09.2022 an die Vergabestelle zu richten. Deren Beantwortung wird den registrierten Teilnehmern über die o. g. Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland