HWSB Deich Klietznick, km 37,0 - 38,865 Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0177/GN

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

HWSB Deich Klietznick, km 37,0 - 38,865

Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0177/GN
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262220 Brunnenbohrung
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

HWSB Deich Klietznick, km 37,0 - 38,865

Herstellen Anlagen zum Grundwassermonitoring

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45122000 Aufschlussbohrungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Jerichower Land, im Kommunalverwaltungsbereich der Gemeinde Jerichow, im Ortsteil Klietznick; am rechtem Elbedeich

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Errichtung von 8 GW-Messstellen, Trockenbohrung 6 - 10 m tief, einschließlich Datenlogger

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 114-320088
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

HWSB Deich Klietznick, km 37,0 - 38,865

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

HINWEIS: Für jeglichen elektronischen Schriftverkehr bzw. Bewerberanfragen ist

ausschließlich die eVergabeplatform zu verwenden!

Ein Versand der Unterlagen per E-Mail ist nicht vorgesehen.

Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und

direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur

Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen,

Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei

vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den

Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die

unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax

oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/

Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem

Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, innerhalb der Frist für die Angebotsabgabe. Ein Nachprüfantrag ist zudem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der

Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/08/2022