HWSB Deich Klietznick, km 37,0 - 38,865 Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0177/GN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Deich Klietznick, km 37,0 - 38,865
HWSB Deich Klietznick, km 37,0 - 38,865
Herstellen Anlagen zum Grundwassermonitoring
Landkreis Jerichower Land, im Kommunalverwaltungsbereich der Gemeinde Jerichow, im Ortsteil Klietznick; am rechtem Elbedeich
- Errichtung von 8 GW-Messstellen, Trockenbohrung 6 - 10 m tief, einschließlich Datenlogger
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB Deich Klietznick, km 37,0 - 38,865
Abschnitt VI: Weitere Angaben
HINWEIS: Für jeglichen elektronischen Schriftverkehr bzw. Bewerberanfragen ist
ausschließlich die eVergabeplatform zu verwenden!
Ein Versand der Unterlagen per E-Mail ist nicht vorgesehen.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und
direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur
Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen,
Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei
vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den
Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax
oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/
Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem
Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, innerhalb der Frist für die Angebotsabgabe. Ein Nachprüfantrag ist zudem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.