HWSB Saaledeich li. km 8,35-11,95 - Fremdüberwachung ökologische Baubegleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0150/SB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Saaledeich li. km 8,35-11,95 - Fremdüberwachung ökologische Baubegleitung
Leistungen der ökologischen Baubegleitung sind:
- Erarbeitung Pflichtenheft,
- Baumkontrollen und begleitung Baumfällungen
- Kontrollen auf geschützte Arten
- Baubegleitend: Kontrolle der Vermeidungsmaßnahmen
- Dokumentation
- Begleitung Fertigstellungs- und Entwicklungspflege A+E-Maßnahmen
- Begletung Fertigstellungs- und Entwicklungspflege Erstaufforstung,
weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung
- Sitz des AG: Schönebeck.
- Zu beplanendes Objekt: Barby (Elbe) OL Barby OL Tornitz.
Leistungen der ökologischen Baubegleitung sind:
- Erarbeitung Pflichtenheft,
- Baumkontrollen und begleitung Baumfällungen
- Kontrollen auf geschützte Arten
- Baubegleitend: Kontrolle der Vermeidungsmaßnahmen
- Dokumentation
- Begleitung Fertigstellungs- und Entwicklungspflege A+E-Maßnahmen ca. 6,6 ha
- Begletung Fertigstellungs- und Entwicklungspflege Erstaufforstung ca.1 ha,
- Errichtung 10 Vogelnist-/Fledermauskästen
- Abnahme Fertigstellungs- und Entwicklungspflegen inkl. Abschlussberichte
weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung
Die örtliche Präsenz des Auftragnehmers ist während der Bauausführung in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB Saaledeich li. km 8,35-11,95 - Fremdüberwachung ökologische Baubegleitung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)).
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adre...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die rst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.