ÖPNV-Verkehrsmodell Sachsen-Anhalt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nasa.de
Abschnitt II: Gegenstand
ÖPNV-Verkehrsmodell Sachsen-Anhalt
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung eines landesweiten ÖPNV-Verkehrsmodells, die Beschaffung der dafür notwendigen Datenbasis, die Kalibrierung des Modells, die Berechnung von Prognosen, Erstellung eines Methodenberichtes und Übergabe inkl. Workshop sowie anschließende Betreuung.
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung eines Verkehrsmodells für den ÖPNV in Sachsen-Anhalt. Sowohl das Land Sachsen-Anhalt, als auch die Stadt Leipzig sollen vollständig mit einem hohen Grad der Detailtiefe dargestellt sein.
Darüber hinaus sollen die direkt angrenzenden Landkreise in den Nachbarbundesländern und weiter entfernte verkehrlich relevante Städte (zentrale Orte) vereinfacht abgebildet werden.
Das Modell soll der NASA GmbH als Auftraggeber zugänglich gemacht werden und jederzeit flexibel einsetzbar durch einen Mitarbeiter der NASA GmbH bedient werden können. Zudem setzt die NASA GmbH eine kontinuierliche Betreuung sowie wochen-tägliche Ansprechbarkeit innerhalb der Öffnungszeiten des Bieters während der Projektdauer voraus.
Die Ausschreibungselemente des Verkehrsmodells umfassen ein Grundangebot sowie weitere optional hinzubuchbare Bausteine. Neben den Preisen für das Grundangebot sowie für optionale Bausteine soll der Aufwand eines Manntages ebenfalls preislich ausgewiesen werden.
Folgenden Inhalte soll das Grundangebot enthalten:
- Zusammentragen der Datenbasis für das Verkehrsmodell
- Erstellung des Modells, Berechnung sämtlicher Einflussfaktoren und Zusammenführen dieser
- Kalibrierung des Modells
- Darstellung Status quo und Berechnung der Prognosefälle
- Sicherstellung der Kompatibilität mit den von der NASA GmbH genutzten Datenformaten FBS/RailML und HAFAS-Rohdaten
- Darstellung der Strecken- und Linienbelastungen, darüber hinausgehende grafische Darstellungen sind erwünscht
- Methodenbericht
- Regelmäßige Abstimmungstermine, Abschlusspräsentation und Workshop
- Betreuungszeitraum 01.01.2023-31.12.2029 inkl. Betreuung bei Rückfragen sowie gegebenenfalls weitere Untersuchungen
(punktuelle Datenanpassungen)
Der Bewerber legt seine fachliche und technische Eignung anhand der folgenden Erklärungen und Nachweise dar. Dabei sind zu allen genannten Punkten Angaben zu machen:
- Erklärungen zu Referenzprojekten
Der Bieter soll 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren wählen und diese auf 3 DIN A4 Seiten (1 Seite je Referenzprojekt) und gegebenenfalls in zusätzlichen Anhängen darstellen. Es dürfen ausschließlich bereits fertiggestellte Verkehrsmodelle eingereicht werden. Der Bieter stellt dar, wann das Modell erstellt wurde, auf welches Basisjahr es sich bezieht und gegebenenfalls, welche Prognosen (unter Erwähnung des Prognosehorizontes) damit berechnet wurden.
Insbesondere sollen folgende 3 Bestandteile je Referenzprojekt dargelegt werden:
• Inhalt des Verkehrsmodells (Beschreibung des Modells, Untersuchungsraum, betrachtete Verkehrsmittel) • Liste der in der Vergangenheit genutzten und der (bewusst) nicht genutzten Datenquellen inklusive Begründung (z.B. Bevölkerungsdaten, Bewegungsdaten, Strukturdaten etc.). Der Detaillierungsgrad der verwendeten Daten ist darzustellen.
• In den Projekten verwendete grafische Darstellungen (z.B. Karten und Diagramme). Abbildungen können als Anhang eingereicht werden.
- Erklärungen zu den Besonderheiten Sachsen-Anhalts
Der Bieter soll Besonderheiten und Herausforderungen herausstellen, die bei der Erstellung eines Verkehrsmodells für das Land Sachsen-Anhalt zu beachten sind.
Die folgenden 3 Bestandteile sollen dargelegt werden:
• Herausforderungen der Raumstruktur • Herausforderungen des Transitverkehrs • Herausforderungen der Nachfragemodellierung bei Bus-Landeslinien Die Bus-Landeslinien sind in der Anlage 2 im Dokument VM_2022_300_Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Erklärungen zum Projektteam
Informationen über den Ausbildungshintergrund und die Erfahrung der voraussichtlich am Projekt mitwirkenden Mitarbeiter sollen die Bewertung der fachlichen Eignung ermöglichen. Die Angaben sollen einzeln über alle mitwirkenden Projektmitarbeiter (inklusive Projektleiter) angegeben werden.
• Angaben dazu, welchen Ausbildungshintergrund (Diplom, Master, Bachelor, Berufsausbildung o. ä.) die Mitarbeiter aufweisen und in welchem Fachbereich sie ihren Abschluss erhalten haben. Dabei werden entsprechend dem Bewertungsschema wie folgt die Punkte vergeben:
- Projektleiter besitzt einen Diplom- oder Masterabschluss nach einem Studium des Verkehrswesens an einer (Fach-) Hochschule, die anderen Projektmitarbeiter haben zumindest einen Bachelorabschluss nach einem Studium an einer (Fach-) Hochschule: 4 Punkte
- Projektleiter besitzt einen Diplom- oder Masterabschluss nach einem Studium an einer (Fach-)Hochschule, die anderen Projektmitarbeiter haben zumindest eine Berufsausbildung o.ä.: 2 Punkte
- Sonstiges oder keine Angaben: 0 Punkte
• Dauer der Berufserfahrung mit Verkehrsmodellen in Monaten. Hierbei gilt es zu beachten, dass es ausschließlich um die Arbeit mit Verkehrsmodellen geht, nicht um die Dauer der Berufstätigkeit insgesamt. Dabei werden entsprechend dem Bewertungsschema wie folgt die Punkte vergeben:
- ab 24 Monaten: 4 Punkte
- ab 12 Monaten: 2 Punkte
- unter 12 Monaten: 0 Punkte
Mit der Angabe dieser Informationen versichert der Bieter, dass diese vollständig und richtig sind. Nachweise sind nicht einzureichen. Sie können durch den Auftraggeber nachgefordert werden.
- Angaben/Eigenerklärungen
Die Angaben/Eigenerklärungen haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb), die inhaltliche Richtigkeit der vom Bewerber gemachten Angaben und Nachweise zu überprüfen, etwa durch Nachfrage bei Referenzgebern, Bescheinigungen oder Nachweise für die entsprechenden Angaben nachzufordern. Unzutreffende Angaben, nicht nachgewiesene Angaben und Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers.
Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Hierfür entstehende Kosten hat der Bewerber zu tragen. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts Anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen).
Sofern festgestellt wurde, dass ein Teilnahmeantrag die Mindestanforderung erfüllt, erfolgt anschließend eine Bewertung der fachlichen und technischen Eignung anhand der eingereichten Unterlagen. Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe von Punkten. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Hierbei findet das folgende Bewertungsschema Anwendung:
Referenzprojekte: 60 % (max. 60 Punkte) Besonderheiten Sachsen-Anhalts: 20 % (max. 20 Punkte) Informationen zum Projektteam: 20 % (max. 20 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt unabhängig voneinander durch eine 2-köpfige Fachjury des Auftraggebers.
Option 1: Zusätzliche Verkehre Als optionaler Baustein sollen die Zusatzverkehre Park & Ride, Carsharing sowie Bring- und Holverkehre einbezogen werden. Deren Auswirkungen sollen insbesondere in Bezug auf die Veränderung im Nutzerverhalten sowie in Bezug auf die Veränderung des Einzugsbereiches untersucht werden. Da zusätzliche Verkehre einen mitunter hohen Rechenaufwand zur Folge haben, soll neben der Abgabe eines Preises für diesen Zusatzbestandteil eine Einschätzung hinsichtlich des Rechenaufwandes getroffen werden.
Option 2: Zusätzliche Tagestypen Optional sollen die Tagestypen Freitag, Samstag und Montag zum Modell hinzufügbar sein. Da durch den Bieter bereits die Tagestypen Dienstag-Donnerstag sowie Sonntag/Feiertag erstellt werden sind Einspareffekte bei der Erstellung zusätzlicher Tagestypen zu berücksichtigen. Es ist für diesen optionalen Bestandteil ein Preis je zusätzlichem Tagestyp anzugeben.
Option 3: Zusätzliche Prognosen Der Bieter kann für zusätzliche Prognosen im gesamten Untersuchungsraum beauftragt werden. Es ist auf Basis des einheitlichen Stundensatzes ein Pauschalpreis je erstellter Prognose anzugeben.
Option 4: Aktualisierung der Daten Für den Fall einer nachträglichen Einarbeitung neuer Grundlagendaten (zum Beispiel Zensus 2022, SrV, etc.) in das bereits fertiggestellte Modell ist auf Basis des einheitlichen Stundensatzes ein Pauschalpreis anzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären, vor Zuschlagserteilung in der 2. Stufe des Verfahrens wird durch den Auftraggeber eine Abfrage beim Wettbewerbsregister erfolgen.
Hinweise:
Im Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden abzugebenden Eigenerklärungen aufgelistet.
Sollten Aussagen auf diesen Vordrucken für einen Bewerber nicht zutreffen, so sind die entsprechenden Passagen sichtbar und eindeutig zu streichen. In diesem Falle muss der Bewerber eine ergänzende Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, weshalb die Streichung erforderlich war und welche Gründe dafürsprechen, dass trotzdem die Zuverlässigkeit und/oder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers gegeben ist.
Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden o. g. Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Eigenerklärung hinsichtlich des Umsatzes sowie des Jahresergebnisses (Gewinn/Verlust), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Angabe jeweils netto und in Euro. Soweit Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z. B. einer Arbeitsgemeinschaft) erbracht wurden, ist der jeweilige Eigenanteil berücksichtigungsfähig.
Der Bewerber legt seine fachliche und technische Eignung anhand der folgenden Erklärungen und Nachweise dar. Dabei sind zu allen genannten Punkten Angaben zu machen:
Referenzprojekte: Es sind 3 Projekte der letzten 10 Jahre zu Beschreiben und darzulegen. Je Projekt darf eine DIN-A4-Seite eingereicht werden. In Summe 3 DIN-A4-Seiten plus gegebenenfalls Anhänge.
Besonderheiten Sachsen-Anhalts: 1 DIN-A4-Seite mit Informationen zu den Herausforderungen Sachsen-Anhalts in Bezug auf die Raumstruktur, den Transitverkehr, die Nachfragemodellierung der Bus-Landeslinien.
Informationen zum Projektteam: Es ist der Ausbildungshintergrund aller Projektmitarbeiter aufzuzeigen und deren jeweilige Berufserfahrung mit Verkehrsmodellen.
Sofern festgestellt wurde, dass ein Teilnahmeantrag die Mindestanforderung erfüllt, erfolgt anschließend eine Bewertung der fachlichen und technischen Eignung anhand der eingereichten Unterlagen. Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe von Punkten. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Hierbei findet das folgende Bewertungsschema Anwendung:
Referenzprojekte: 60 % (max. 60 Punkte) Besonderheiten Sachsen-Anhalts: 20 % (max. 20 Punkte) Informationen zum Projektteam: 20 % (max. 20 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt unabhängig voneinander durch eine 2-köpfige Fachjury des Auftraggebers.
Es werden die zur Umsetzung des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2012 (GVBl.LSA2012,536) notwendigen Anforderungen gestellt. Das betrifft insbesondere:
— § 10 Abs. 3 LVG LSA,
— § 12 LVG LSA,
— § 13 LVG LSA,
— § 15 LVG LSA,
— § 17 LVG LSA,
— § 18 LVG LSA.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.subreport-elvis.de/E29281213. Mündliche bzw. telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Weitere Informationen zur elektronischen Vergabe erhalten Sie im Dokument VM_2022_100_Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die nachfolgenden Vorschriften:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.