Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143/2014 auf den LRT 3150 - Gewässerkartierung zwischen Genthin und Schönhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 43.11-01-2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=473604
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=473604
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auswirkungen invasiver Pflanzenarten gemäß IAS-VO 1143/2014 auf den LRT 3150 - Gewässerkartierung zwischen Genthin und Schönhausen

Referenznummer der Bekanntmachung: 43.11-01-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz

Sachsen-Anhalt (LAU), beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen der

„Erfassung potenzieller Vorkommen des LRT 3150 und dortiger Vorkommen von

Neophyten der Unionsliste in Sachsen-Anhalt“ auf dem Wege einer europaweiten

Ausschreibung in einem offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB, § 14 Abs. 1

und 2 VgV, § 15 VgV.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1 Ziel der Leistung

Im Rahmen des Projektes soll erfasst werden, ob und inwieweit sich die Ausbreitung invasiver Pflanzenarten nach IAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten) auf den Erhaltungszustand des Lebensraumtyps (LRT) 3150 - Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions - des Anhang I Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sowie auf die LRT-kennzeichnenden Arten auswirkt. Laut Meldung Sachsen-Anhalts im aktuellen FFH-Bericht 2019 werden insbesondere für den LRT 3150 invasive gebietsfremde Arten der Unionsliste als Beeinträchtigung bzw. Gefährdung angesehen. Vorkommen der Neophyten Schmalblättrige Wasserpest (Elodea nuttallii), Verschiedenblättriges Tausendblatt (Myriophyllum heterophyllum) sowie Wechselblatt-Wasserpest (Lagarosiphon major) wurden in der Vergangenheit bereits für Sachsen-Anhalt belegt. Zum aktuellen Bestand sowie zur weiteren Ausbreitung der bisher gemeldeten Neophytenbestände der o.a. Arten existieren insbesondere außerhalb der FFH-Gebietskulisse größere Kenntnisdefizite. Im Rahmen des Projektes soll daher modellhaft anhand des LRT 3150 die aktuelle Verbreitung und der Einfluss insbesondere der Arten Elodea nuttallii und Myriophyllum heterophyllum, aber auch anderer gebietsfremder Arten auf den Erhaltungszustand des LRT ermittelt werden. Dazu sollen in einer Vorauswahl ermittelte potenzielle Gewässer des LRT 3150 in ausgewählten Messtischblättern (MTB, TK25) in Sachsen-Anhalt erfasst und entsprechend der Kartieranleitung von Sachsen-Anhalt dokumentiert und bewertet werden.

Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens sind die Kartierung vorausgewählter potenzieller Gewässer des LRT 3150 und die Erfassung gebietsfremder Pflanzenarten. Die Vorauswahl der Gewässer erfolgt bereits im Zuge einer separaten Ausschreibung und wird dem AN des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens (nach dem Zuschlag) spätestens Anfang Juni 2023 mitgeteilt.

1.1 Untersuchungsmethodik, Dokumentation und Datenhaltung

1.1.1 Gebietskulisse und Erläuterung der Vorauswahl von potenziellen Gewässern des LRT 3150 sowie weiteren schützenswerten Gewässern

Das für die Untersuchungen vorgesehene Untersuchungsgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im Nordosten Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Genthin und Schönhausen. Während im Osten die Landesgrenze zu Brandenburg das UG begrenzt, markiert der Verlauf der Elbe die westliche Grenze des UG. Im Süden und Norden reicht das UG bis etwa auf Höhe der Ortschaften Genthin (Süden) und Schönhausen (Norden) (vgl. Abb. 1). Das UG befindet sich in den Landkreisen Stendal und Jerichower Land und beinhaltet insgesamt 6 Messtischblätter (TK25), wovon 1 MTB vollflächig und 5 anteilig enthalten sind (vgl. Tab. 1). Das UG umfasst damit eine Gesamtfläche von ca. 386,09 km2, was einer Fläche von ca. 3,03 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB).

Die Vorauswahl der Gewässer erfolgte im Rahmen einer separaten Ausschreibung. Hierbei waren durchschnittlich 25 Stillgewässer (Seen, Weiher, Tümpel, weitere Kleingewässer) je Messtischblatt (MTB) zu ermitteln, die nach fachlicher Einschätzung dem LRT 3150 oder einem schützenswerten Gewässertypen zugeordnet werden können. Bei nur anteilig im UG liegenden MTB war die Auswahl der Gewässer entsprechend auch nur anteilig vorzunehmen. Für das gesamte UG waren somit 76 Gewässer auszuwählen.

1.1.2 LRT- und Biotopkartierung und Erfassung von Neophytenvorkommen

Für jedes der 76 vorausgewählten Gewässer ist eine Kartierung im Gelände vorzunehmen. Die zu kartierende Fläche beläuft sich hierbei jeweils auf das Gewässer selbst bei mittlerer Wasserstandslinie plus fünf Meter des umgebenden Uferbereichs. Innerhalb dieser Fläche ist der Gewässertyp (LRT bzw. Biotoptyp) zu bestimmen und im Falle einer LRT-Zuordnung dessen Erhaltungszustand zu bewerten. Hierzu ist die aktuelle Kartieranleitung des Landes Sachsen-Anhalt zu verwenden (https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Kartierung_und_Bewertung/Dateien/Kartieranleitung-Offenland.pdf), Erfassungsbögen sind hieraus zu entnehmen. Strukturmerkmale und Beeinträchtigungen sind im Einzelnen zu dokumentieren, hierzu wird ein Erfassungsbogen seitens des Auftraggebers (AG) zur Verfügung gestellt. Innerhalb des 5-m-Bereichs um das Gewässer sind Biotoptypen abzugrenzen und zu benennen (eine vollflächige Erfassung, die den 5-m-Bereich überschreiten würde, erfolgt nicht). Darüber hinaus sind Vorkommen gebietsfremder Arten, insbesondere solcher der Unionsliste gemäß VO (EU) Nr. 1143/2014, zu erfassen. Diese sind mit Angaben zur Deckung und Lage im/am Gewässer (Verortung mittels GPS und verbale Beschreibung, z. B. Ostteil des Gewässers) aufzunehmen, hierzu sind eine gesonderte WinArt-Datenbank mit quantitativen Angaben sowie eine Shape-Datei anzulegen. Zudem ist eine Fotodokumentation der kartierten Flächen in digitaler Form (für jede Kartiereinheit/Polygon mind. ein Foto) anzufertigen und im Erfassungsprogramm BIOLRT einzubinden.

Die Ergebnisse der Kartierung und Bewertung der Vorkommen der LRT gemäß Anhang I der FFH-RL bzw. Nicht-LRT-Biotoptypen sind in eine Datenbank zu übertragen. Die hierbei zu verwendende Software BIOLRT wird vom AG zur Verfügung gestellt. Digitalisierungen der Flächen sind im BIOGIS (in BIOLRT enthalten) vorzunehmen.

1.2 Bericht

Der AN erstellt einen Bericht, der folgende Angaben enthält:

- Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebiets

- tabellarische Aufstellung der untersuchten Gewässer inkl. LRT- bzw. Biotoptypen-Code

- kurze verbale Einschätzung der Gesamtsituation jedes einzelnen Gewässers inklusive Foto, insbesondere Beeinträchtigungen sowie Vorkommen und Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Pflanzenarten (ca. 1 Seite A4 je Gewässer)

Dieser Bericht ist dem AG analog und digital zu übergeben. Des Weiteren ist mit dem Bericht die erstellte Datenbank mit den Kartierergebnissen zu übergeben.

Für die Abgabe des Berichts und für die Rechnungslegung gilt folgender Termin: 10.11.2023

Der AG behält sich eine Prüffrist von 14 Tagen vor.

1.3 Sonstige Festlegungen

Fragen sind mit dem AG in einer Anlaufbesprechung zu klären. Der AN steht jederzeit für Rücksprachen zur Verfügung. Probleme bei der praktischen Arbeit mit der Kartieranleitung sowie mit der Software BIOLRT sind mit dem AG zu erörtern. Die Bereitschaft zur Kooperation des AN mit anderen Auftragnehmern des LAU wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn bei unterschiedlichen laufenden Werkverträgen inhaltliche Überschneidungen unvermeidlich sind.

1.4 Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen

- Grenze des beauftragten Gebiets

- allgemeine GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder, topografische Karten etc.)

- digitale Daten der CIR Biotop- und Nutzungstypenkartierungen der Jahre 2005 und 2009

- digitale Daten zu Gewässern innerhalb der Gebietskulisse sowie LRT- und Biotopkartierung (sofern vorhanden)

- Vorauswahl der zu untersuchenden Gewässer

- Kartieranleitung des Landes Sachsen-Anhalt (Teil Offenland), Zusatzbögen

- Software BIOLRT, WinArt

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 21/10/2022
Ende: 30/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/09/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/09/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die

Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht

abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die

Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2022