Reinigung der Anlagen für den Betrieb der hydraulischen Sicherung Deponie Freiheit III Referenznummer der Bekanntmachung: MDSE B 22 436
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mdse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung der Anlagen für den Betrieb der hydraulischen Sicherung Deponie Freiheit III
Die MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH betreibt als Projektträgerin auf der Grundlage einer behördlichen Anordnung dauerhaft die hydraulische Sicherung der Deponie Freiheit III.
Als Betreiberin der Deponie ist die MDSE mbH für die ordnungsgemäße Hebung bzw. Sammlung und Ableitung anfallender Grund- und Oberflächenwässer aus dem Deponiebereich verantwortlich.
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Mit der hydraulischen Sicherung der Deponie Freiheit III soll durch Absenkung der Grundwasseroberfläche auf 1 m unter Deponiesohle diese weitgehend trocken gehalten werden, so dass stoffliche Auslaugungsprozesse aus dem Deponiekörper in das Grundwasser verhindert werden.
Bei dem gehobenen Grundwasser handelt es sich sowohl geogen als auch anthropogen bedingt um stark mineralisierte Wässer, die zu erheblichen Ausfällungen und Ablagerungen (vorwiegend Eisenhydroxid) im gesamten Ableitungssystem führen. Diese Ablagerungen und Beläge sind im Rahmen von regelmäßig durchzuführenden Wartungsarbeiten zu beseitigen, um die Funktionstüchtigkeit dieser Gefahrenabwehrmaßnahme jederzeit zu gewährleisten.
Die Leistungen zur Reinigung der Anlagen der hydraulischen Sicherung werden auf Grundlage eines Wartungsplans durchgeführt und sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Teilleistungen werden von der MDSE vergeben.
Gegenstand dieser Anfrage sind die folgenden Leistungen zur Reinigung der Anlagen der hydraulischen Sicherung sowie des Oberflächenentwässerungssystems:
- Reinigung Druckrohrleitung DN 400 (1.260 m), TV-Untersuchung Druckrohrleitung
- Reinigung Freigefällekanal DN 800 (2.920 m), TV-Untersuchung Freigefällekanal
- Reinigung Durchlässe Fließgerinne, Reinigung Einlaufkammern Sedimentationsbecken 1 und 3, Reinigung Druckleitungen Einzelbrunnen in das Fließgerinne
- Reinigung Durchlässe Oberflächenentwässerungssystem
- Reinigung Pumpwerke 1 und 2
- Reinigung Druckrohrleitung DN 400 vom Pumpwerk 1 bis zum Einlauf Becken 3, TV-Untersuchung Druckrohrleitung DN 400 (optional)
- Reinigung Sedimentationsbecken 1 und 2 sowie Schlammentwässerung
- Reinigung Sedimentationsbecken 3 sowie Schlammentwässerung (optional)
- Vegetationsbeseitigung Sedimentationsbecken 1 bis 3
- Leistungen zur Verwertung/ Wiedereinbringung/ Entsorgung Räum- und Spülgut/ entwässerter Schlamm
- Dokumentation der Arbeiten
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Vorgesehen ist der Abschluss eines Vertrages für die Dauer von zunächst 3 Jahren im Zeitraum 07/2022 bis 06/2025 mit der Option einer einmaligen Verlängerung der Leistungen um weitere 2 Jahre bis 06/2027.
Deponie Freiheit III und Ableitung Grundwasser bis ins Reinabwasser Chemiepark Bitterfeld-Wolfen
Der grundsätzlich zu erbringende Leistungsumfang ist wie folgt darstellbar.
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1 Reinigung Druckrohrleitung DN 400 (1.260 m), TV-Untersuchung Druckrohrleitung
Die Reinigung einschließlich Leitungsentleerung ist aus Gründen der Gefahrenabwehr (begrenztes Puffervermögen der Sedimentationsbecken) zwingend innerhalb 48 h durchzuführen.
Die Druckleitungsreinigung ist mit kombinierter Hochdruckspül- und Saugtechnik (Hochdruck-Wasser-Technologie - Standardverfahren der Rohrreinigung, Arbeitsdruck bis 200 bar) durchzuführen.
Das Reinigungsergebnis ist durch anschließende TV-Befahrung zu dokumentieren.
Die Reinigung der Druckrohrleitung DN 400 ist jährlich umzusetzen.
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2 Reinigung Freigefällekanal DN 800 (2.900 m), TV-Untersuchung Freigefällekanal
Die Wahl bzw. Spezifizierung der Reinigungstechnologie ist in Anpassung an die bautechnischen Eigenschaften der einzelnen Rohrleitungsabschnitte vorzunehmen.
Für die Reinigung des Dükers vom Bauwerk VIII-1 bis zum Bauwerk X ist unbedingt Spezialequipment einzusetzen, das ein schadloses Gleiten des Werkzeuges im Rohr gewährleistet und eine Beschädigung der Zementmörtelauskleidung (Tonerdeschmelzzement) der Kanalgussrohre verhindert.
Die Reinigung einschließlich Düker-Entleerung ist aus Gründen der Gefahrenabwehr (begrenztes Puffervermögen der Sedimentationsbecken) zwingend innerhalb 48 h durchzuführen.
Die Reinigung des Freigefällekanals DN 800 ist alle 3 Jahre umzusetzen.
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3 Reinigung Durchlässe Fließgerinne, Reinigung Einlaufkammern Sedimentationsbecken 1 und 3, Reinigung Druckleitungen Einzelbrunnen in das Fließgerinne
Zu reinigen sind die 3 im offenen Gerinne befindlichen Rohrdurchlässe mit einer Gesamtlänge von ca. 57 m (Bürsten bzw. mit Strahlrohr/ Düse unter Abpackern/ Absaugen).
Zu reinigen sind ebenfalls die Einlaufkammern am Becken 1 und 3 mit jeweils ca. 20 bis 25 m³ Kammervolumen durch Absaugen der Schlammablagerungen in den Kammern und Abstrahlen der Anhaftungen/ Anlandungen an den Betonflächen/ -kanten.
Die Reinigung der Druckleitungen der Einzelbrunnen in das offene Gerinne ist optional in Abhängigkeit des festzustellenden Verschmutzungsgrades vorgesehen.
Die Reinigung der Durchlässe Fließgerinne und die Reinigung der Einlaufkammern der Sedimentationsbecken 1 und 3 sind jährlich vorgesehen.
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4 Reinigung Durchlässe Oberflächenentwässerungssystem
Leistungsgegenstand ist die Reinigung sämtlicher Rohrdurchlässe des Oberflächenentwässerungssystems mittels Bürsten bzw. mit Strahlrohr/ Düse unter Abpackern/ Absaugen.
Das betrifft insgesamt 12 Durchlässe mit DN 400 bis DN 1400.
Die Reinigung der Durchlässe des Oberflächenentwässerungssystems ist jährlich vorgesehen.
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5 Reinigung Pumpwerke 1 und 2
Die Kammern der 8,50 m tiefen Pumpenvorlage der Pumpen 1 und 2 der beiden Pumpwerke sind regelmäßig zu reinigen. Mittels kombinierter Hochdruckspül- und Saugtechnik und Zugang über den Schacht zur Vorlagekammer ist das Wasser-Schlamm-Gemisch abzusaugen (ca. 20 m³). Die Wände der Pumpenvorlage sind unter personellem Einstieg in die Pumpenvorlagen abzustrahlen.
Zu reinigen sind ebenfalls bei beiden Pumpwerken die Rohrleitung (Saugleitung) vom Mönch zur Pumpenvorlage.
Mit bisherigem Kenntnisstand ist das Pumpwerk 1 jährlich und das Pumpwerk 2 alle zwei Jahre zu reinigen.
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6 Reinigung Druckrohrleitung DN 400 vom Pumpwerk 1 bis zum Einlaufbauwerk Becken 3, TV-Untersuchung Druckrohrleitung (optional)
Die Reinigung der Druckrohrleitung GFK DN 400 vom Pumpwerk 1 bis zum Einlaufbauwerk Becken 3 mit einer Leitungslänge von ca. 195 m und einem Höhenunterschied von ca. 10 m ist optional vorgesehen.
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7 Reinigung Sedimentationsbecken 1 und 2 sowie Schlammentwässerung
Gegenstand der Anfrage ist die Reinigung der Sedimentationsbecken 1 (ca. 2.400 m²) und 2 (ca. 1.900 m²).
Die Beckenböschungen sind nicht mit Baugeräten befahrbar, weshalb die Arbeiten an den Böschungen händisch erfolgen müssen.
Technologische Vorgehensweise der Beckenreinigung Becken 1 und 2:
Zunächst werden die auf den freiliegenden Böschungsflanken abgesetzten Schlammablagerungen, ca. 10 bis 25 cm stark, mit Strahlrohren ins Beckeninnere abgespült.
Die Beseitigung der vorhandenen Schlammablagerungen auf der Beckensohle unterhalb der Restwasserfläche (ca. 30 cm Mächtigkeit, schwer schätzbar, Wassertiefe ca. 1,50 bis 1,75 m) erfolgt durch Einsatz einer geeigneten Schwimm- bzw. Amphibientechnik.
Der in Vorlagebehältern zwischenzustapelnde Nassschlamm aus der Becken-Reinigung ist mit Hilfe einer mobilen Entwässerungsanlage mit Flockungshilfsmitteln zu entwässern.
Mit bisherigem Kenntnisstand ist das Becken 1 alle 2 und das Becken 2 alle 3 Jahre zu reinigen.
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8 Reinigung Sedimentationsbecken 3 sowie Schlammentwässerung (optional)
Die Reinigung des Sedimentationsbeckens 3 ist lediglich optional vorgesehen, da dieses Becken aufgrund der verbesserten Wasserqualität der geringsten Verunreinigung ausgesetzt ist.
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9 Vegetationsbeseitigung in den Sedimentationsbecken 1 bis 3
In den Sedimentationsbecken 1 bis 3 ist nach Ende der Vegetationszeit im Herbst (Oktober) der Schilf- bzw. Wasserpflanzenbestand zu mähen. Bisher hat sich dazu der Zugang von der Wasserseite aus mit einem Amphibienfahrzeug bewährt.
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10 Leistungen zur Verwertung/ Wiedereinbringung/ Entsorgung Räum- und Spülgut/ entwässerter Schlamm
Bei den Reinigungsleistungen fallen Räum- und Spülgut als Wasser-Schlamm-Gemische bzw. Schlamm-Wasser-Gemische und entwässerter/ konditionierter Schlamm an, die grundsätzlich einer Verwertung, einer Wiedereinbringung in den Anlagenbetrieb oder optional einer Entsorgung zuzuführen sind.
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11 Dokumentation der Arbeiten
Die Dokumentation der Arbeiten ist so vorzunehmen, dass diese eine nachvollziehbare und plausible Grundlage für die Abnahme der Leistungen vom AG darstellt.
Eine Dokumentation ist pro Teilmaßnahme anzufertigen und jeweils zwei Wochen nach Abschluss der Teilmaßnahme digital (per E-Mail) und in einfacher Ausfertigung in Papierform an den AG zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigung der Anlagen für den Betrieb der hydraulischen Sicherung Deponie Freiheit III
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Geforderte Nachweise, welche mit den Präqualifizierungsverfahren nicht erbracht werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen.
2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
3. Soweit für Zwecke des Nachweises der Eignung Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen.
4. Mit dem Angebot hat der Bieter eine Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen sowie zum Nachunternehmereinsatz auf Formularen des Auftraggebers, welche der Vergabeunterlage beiliegen, abzugeben. Diese Erklärungen sind auch von vorgesehenen Nachunternehmern abzugeben.
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Rechtsquelle: Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt, siehe oben Ziffer III.2.2.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]