Planung eines technischen Leitstellenverbundes der Landkreise Saalekreis, Mansfeld-Südharz und des Burgenlandkreises, Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: VST-60/2022/Bu
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung eines technischen Leitstellenverbundes der Landkreise Saalekreis, Mansfeld-Südharz und des Burgenlandkreises, Fachplanung Technische Ausrüstung
Ingenieurleistungen zur Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 5 - Fernmelde u. informationstechnische Anlagen.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 3. Die Übertragung der Leistungsphasen 5 bis 9 (optional) ist abhängig von der Billigung der Entwurfsunterlage und der Sicherstellung der Finanzierung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Optionen besteht nicht.
06217 Merseburg,
06526 Sangerhausen,
06618 Naumburg
Die Landkreise Saalekreis, Mansfeld-Südharz und der Burgenlandkreis beabsichtigen jeweils die Anschaffung eines modernen digitalen Funk-Notruf-Abfrage-Systems. Das neue digitale Funk-und Notruf-Abfrage-System soll den heutigen rechtlichen und technischen Anforderungen an eine moderne Leitstelle entsprechen und die Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Standorten (Leitstellen, ELW usw.) mittels WAN-/LAN-Struktur bieten. Eine Festnetz-Anbindung an das digitale TETRA-Behördenfunknetz der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) ist grundsätzlich erforderlich. Weiterhin ist die Vernetzung zur Schaffung von Redundanzen aller 3 Leitstellen vorgesehen. Ziel soll es sein, eine technische Plattform zu schaffen, um an allen drei Standorten die Notrufe der beteiligten Landkreise zu bearbeiten, die Alarmierungen der Einsatzkräfte durchzuführen und die Einsatzfahrzeuge mittels Digitalfunk zu führen. Leistungsgegenstand sind die entsprechenden Ingenieurleistungen zur Planung und Umsetzung des Projektes.
Leistungsphasen 5 bis 9
Mit dem Angebot sind keine Entwürfe zu der gestellten Aufgabe einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung eines technischen Leitstellenverbundes der Landkreise Saalekreis, Mansfeld-Südharz und des Burgenlandkreises, Fachplanung Technische Ausrüstung
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58093
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung;
3) Informationen zum Umgang des Auftraggebers mit den erhobenen Daten (entprechend der Datenschutz- Grundverordnung) sind als Anlage in den Vergabeunterlagen zu finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesverwaltungsamt.sachsenanhalt.de
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht
Innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.