Gutachten zur Strategischen Umsetzung der Landeswasserstoffstrategie Referenznummer der Bekanntmachung: 32346-18-H2-Studie-ST
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mwu.sachsen-anhalt.de/impressum/
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachten zur Strategischen Umsetzung der Landeswasserstoffstrategie
Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) beabsichtigt die Vergabe eines Gutachtens zum Aufbau einer zukunftsweisenden Wasserstoffwirtschaft mit dem Fokus auf der Analyse und Bewertung der angebotsseitigen Potenziale für die Bereitstellung von grünem und klimaneutralem Wasserstoff sowie den schrittweisen Aufbau der dafür notwendigen Infrastruktur und Märkte.
1. Beschreibung
Auf dem Weg zu einem möglichst effizienten Ausbau der Wasserstoffwirtschaft in Sachsen-Anhalt sind grundlegende Fragestellungen u. a. zu den Aspekten
- Lokalisierung von Wasserstoffbedarfen,
- Bewertung möglicher Standorte für grüne Wasserstofferzeugung,
- Technologien und Topologie von Transportinfrastruktur und
- Wirtschaftlichkeit und Regulierung
im Rahmen des Gutachtens zu bewerten.
Unter Einbeziehung der Ergebnisse bereits veröffentlichter Studien, beispielsweise dem „H2-Masterplan Ostdeutschland“ (Fraunhofer-Gesellschaft), der Studie „Wasserstoffmarkthochlauf in Ostdeutschland bis 2045“ (EWI), der Studie „Commit to Connect“ (Wagner, Elbling & Company) oder der „Potenzialstudie Grüne Gase“ (Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH und Schultz projekt consult) soll eine sektorenübergreifende Bewertung zur Wasserstoffwirtschaft in Sachsen-Anhalt erfolgen. In den genannten Studien wurden bereits überregionale Untersuchungen zum zukünftigen Wasserstoffbedarf und einer potentiellen Wasserstofferzeugung vor Ort sowie z. T. Analysen zur Transportinfrastruktur durchgeführt. Eine dedizierte Analyse für das Land Sachsen-Anhalt wurde dabei nicht vorgenommen und soll im Rahmen des auszuschreibenden Gutachtens erfolgen.
Die Untersuchung soll dabei Aufschluss über die Erzeugungspotentiale für grünen Wasserstoff in Sachsen-Anhalt geben. Die lokal vorhandenen Potentiale sollen erfasst und wirtschaftlich bewertet werden. Weiterhin sollten die Möglichkeiten des Wasserstofftransports analysiert und mögliche Infrastrukturszenarien zur Deckung des Bedarfs und zur Anbindung der potentiellen Speicherstandorte für das Land herausgearbeitet werden.
Dabei sollen auch die Rolle des sich aktuell ändernden regulatorischen Rahmens betrachtet sowie perspektivische technologische und regulatorische Entwicklungen untersucht werden.
Die den Untersuchungen zu Grunde liegenden Randbedingungen sind entsprechend der unten genannten Szenarien im Gutachten zu diskutieren und gemeinsam mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen.
Die Vorgehensweise zur Lösung der Aufgabenstellung ist im Angebot detailliert darzulegen.
Sofort nach Ablauf des Vergabeverfahrens hat eine Anlaufberatung zur Vorgehensweise, zum Ablaufplan und zur Datenübernahme beim AG zu erfolgen.
Weitere Beratungen zwischen AG und AN erfolgen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Quartal.
2. Liefer- und Leistungsumfang
2.1. Arbeitspakete
Der Liefer- und Leistungsumfang umfasst die nachfolgenden Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Kurzdarstellung Wasserstofftechnologien und -regulatorik
Die relevanten Technologien zur klimaneutralen Wasserstofferzeugung und Anwendungsbereiche für die Nutzung von Wasserstoff sind vorzustellen und kurz zu bewerten. Weiterhin ist ein Überblick über die aktuellen bzw. geplanten regulatorischen Rahmenbedingungen (Deutschland, Europa) darzustellen.
Arbeitspaket 2: Lokale Wasserstoffbedarfe
Anhand von lokalen Clustern (mind. vier) und aufbauend auf bereits vorhandene Literaturdaten ist der sektorspezifische Bedarf (Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr) an grünem bzw. klimaneutralem Wasserstoff und entsprechender Folgeprodukte (Ammoniak, Methanol, etc.) in Sachsen-Anhalt unter Beachtung technologischer, wirtschaftlicher und regulatorischer Entwicklungen zu identifizieren (für 2030 und 2045).
Hierbei sind insbesondere die voraussichtlichen gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. gemäß EU Erneuerbare-Energie-Richtlinie) und die Wirtschaftlichkeit von grünem Wasserstoff ggü. anderen Energieträgern relevant (Beachtung der Investitionszyklen in der Industrie).
Dabei sind auch die regional vorhandenen Potentiale für “Carbon Capture and Utilization or Storage“ (CCUS) sowie an Sachsen-Anhalt grenzende Standorte mit relevanten Bedarfen (u. a. Flughafen Halle-Leipzig) zu betrachten.
Arbeitspaket 3: Erzeugungspotentiale für grünen Wasserstoff in Sachsen-Anhalt
Es hat eine standortspezifische Analyse der Erzeugungspotentiale für grünen Wasserstoff in Sachsen-Anhalt (Erneuerbare-Energie-Potentiale, Wasserbedarf und weitere relevante Standortfaktoren) und Abschätzung der jeweiligen H2-Gestehungskosten (für 2030 und 2045) zu erfolgen. Dabei sollen neben der Aufarbeitung bereits verfügbarer Analysen und Datensätze zu geeigneten/ertragreichen Flächen für neue bzw. repowerte EE-Anlagen u. a. auch folgende Fallbeispiele betrachtet werden:
- aus der EEG-Förderung fallende EE-Erzeugungsanlagen,
- kombinierte PV-Wind-Standorte und
- Standorte für Wasserstofferzeugung in räumlicher Nähe zu Großverbrauchern (z. B. durch Strombezug aus dem Netz).
Dabei sind die Anforderungen des regulatorischen Rahmens aus AP 1 entsprechend zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse sind im Kontext der derzeitigen und perspektivischen Landes- und Regionalplanung zu diskutieren.
Arbeitspaket 4: Wirtschaftlichkeitsanalyse der Wasserstoffbereitstellung
Aufbauend auf der in AP 3 durchgeführten wirtschaftlichen Analyse einer vor-Ort-Erzeugung sowie einer Ausarbeitung der potentiellen Kosten von grünen Wasserstoffimporten nach Sachsen-Anhalt ist die Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugung vor Ort im Vergleich zu prospektiven Importen zu vergleichen (für 2030 und 2045). Ergänzend ist die Herstellung bzw. der Import von türkisen oder blauem Wasserstoff und anderer CO2-armer Alternativen zu untersuchen und mit der Bereitstellung von grünem Wasserstoff (Erzeugung vor Ort und Importe) zu vergleichen. Weiterhin ist auch eine Abschätzung der wirtschaftlichen Effekte für die Region (Wertschöpfung und Beschäftigung) vorzunehmen.
Arbeitspaket 5: Infrastruktur Wasserstofftransport und -speicherung
Mögliche Infrastrukturszenarien für kosteneffizienten Transport und Distribution bis zum Verbrauchspunkt sowie Anbindung potentieller Speicherstandorte für Wasserstoff oder dessen Folgeprodukte entsprechend der zu erwartenden Bedarfe, der Erzeugung im Land sowie voraussichtlicher Importmengen und der überregionalen Infrastrukturplanung (Hydrogen Backbone, Netzentwicklungspläne) sind abzuleiten (für 2030 und 2045). Vorhandene Gasinfrastruktur und Vorhaben zum Aufbau von/Umwidmung zu Wasserstofftransportinfrastruktur der Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber sind zu berücksichtigen. Dabei sollte insbesondere auf folgende Schwerpunkte eingegangen werden:
- Vorstellung der relevanten Transport-Optionen
- Energetische, wirtschaftliche und regulatorische Bewertung des Transports über kurze und lange Distanzen (u. a. Importe)
o Umwidmung bestehender Erdgastransportinfrastruktur sowie der Beimischung ins vorhandene Erdgasnetz
o Neubau von Wasserstoffleitungen
- Empfehlung einer Netztopologie für eine regionale Verteilung von Wasserstoff mit Berücksichtigung der Ergebnisse von AP 3 und AP 4
- Wirtschaftliche und regulatorische Bewertung der Umwidmung von Gasspeichern in ST
Arbeitspaket 6: Zusammenfassung und Ableitung von Handlungsempfehlungen
Die Ergebnisse aller Arbeitspakete sind zusammenzufassen und eine optimale Zielarchitektur für die Wasserstoffwirtschaft in Sachsen-Anhalt zu erarbeiten. Mögliche rechtliche und wirtschaftliche Hemmnisse sind zu identifizieren. Entsprechende politische Handlungsempfehlungen für das Land Sachsen-Anhalt (u. a. Landesentwicklungsplanung, landesseitige Förderung) sind abzuleiten.
Für die Arbeitspakete zwei bis fünf sollen drei Szenarien betrachtet werden, die eine konservative, eine erwartete (Basisszenario) und eine progressive Entwicklung von H2-Technologien und H2-Bedarfen in Verbindung mit sich ändernden externen Rahmenbedingungen abbilden.
Im Angebot ist die Vorgehensweise und Methodik zur Bearbeitung der einzelnen Arbeitspakte und Optionen des Leistungsumfangs ausführlich darzulegen.
3. Auswertung, Berichte, Ergebnisdarstellung und weitere Anforderungen
Der Auftragnehmer (AN) hat eine Auswertung und Bewertung der Ergebnisse vorzunehmen.
Alle Daten über die einzelnen Teilleistungen sind eigenverantwortlich zu beschaffen und auszuwerten.
Die Daten sind dem AG als Primär-, Berechnungs- und Modellierungsdaten der entsprechenden Originaldateien zu übergeben. Eine anderweitige Verwendung, Abgabe oder Bekanntgabe an Dritte ist nicht statthaft.
Die Quellen aller verwendeten Daten, Referenzen, Abbildungen usw. sind gemäß guter wissenschaftlicher Praxis zu dokumentieren. Die Forderungen des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes sind einzuhalten.
Die Ergebnisse sind in Berichtsform (mit gängigen Text-, Tabellen- und Grafikprogrammen; Microsoft Office oder kompatibel) darzustellen. Die Berichte sollen anschaulich und informativ sein.
Die Berichte sind nach Corporate Design des Landes Sachsen-Anhalt darzustellen. Zwischen- und Abschlussberichte sind als barrierefreie *.docx und *.pdf zu übergeben.
Zusätzlich sind Grafiken, Diagramme und weitere Abbildungen der Berichte als hochaufgelöste Dateien zur weiteren Verwendung zu übergeben.
Alle Leistungen (inklusive des Angebotes) sind in deutscher Sprache zu erbringen.
Der AN fertigt folgende Berichte an und übergibt sie dem AG:
Zwischenbericht
Ein Zwischenbericht ist zum 01.12.2022 dreifach in gedruckter und digitaler Form vorzulegen. Schwerpunkte des Berichts sind die Darlegung der Vorgehensweise, Stand zur Datenbeschaffung sowie erste Auswertungen und Bewertungen.
Abschlussbericht
Ein vorläufiger Abschlussbericht ist bis zum 15.10.2023 vorzulegen und im Rahmen einer Beratung vorzustellen.
Der endgültige Abschlussbericht ist bis spätestens 01.12.2023 zu übergeben.
Die ermittelten Daten sind vollständig und ohne Zurückhaltung von Duplikaten dem AG zum Auftragsende auf Datenträger zu übergeben. Eine anderweitige Verwendung, Abgabe oder Bekanntgabe an Dritte ist nicht statthaft.
Nachfolgende Leistungen sind optional anzubieten:
Option 1: Sensitivitäts- und Risikoanalyse
Die Ergebnisse aus den Arbeitspaketen zwei bis fünf sind einer Sensitivitäts- und Risikoanalyse zu unterziehen, um die in den Szenarien enthaltenen Unsicherheiten deutlicher herauszuarbeiten. Dabei sollen in Abstimmung mit dem AG maximal 10 Eingangsparameter einer Sensitivitätsanalyse unterzogen sowie die fünf relevantesten Risikofaktoren identifiziert, analysiert und mögliche Maßnahmen zur Risikominderung herausgearbeitet werden.
Option 2: Präsentation:
Die Ergebnisse sind im Rahmen einer öffentlichen Präsentation vorzustellen. Die öffentliche Präsentation sollte inkl. Diskussion eine Dauer von mind. einer Stunde umfassen. Dazu sind neben betroffenen Branchenvertretern aus Sachsen-Anhalt auch regionale Medien einzuladen. Die Präsentation kann an einem geeigneten Standort in Sachsen-Anhalt (in Rücksprache mit dem AG) oder in Form einer Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
Die Voraussetzung für die Beauftragung der Optionen durch den AG ist die hinreichende Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die
Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die
Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.