Vorhaben STADTLand+, M35 digitale Haltestellen, M31 Mobilitätsstationen optional, Lieferung der Fahrgastinformationsanlagen mit Kommunikationstechnik, A 2022/11 Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/11*

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havag.com
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vorhaben STADTLand+, M35 digitale Haltestellen, M31 Mobilitätsstationen optional, Lieferung der Fahrgastinformationsanlagen mit Kommunikationstechnik, A 2022/11

Referenznummer der Bekanntmachung: A 2022/11*
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48813200 Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vorhaben STADTLand+, M35 digitale Haltestellen, M31 Mobilitätsstationen optional, Lieferung der Fahrgastinformationsanlagen mit Kommunikationstechnik, A 2022/11

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Halle/Saale

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, müssen CO²-Emissionen deutlich reduziert und Verkehr des MIV auf Verkehre des Umweltverbundes verlagert werden. Zur Realisierung müssen unterschiedlichste Reiseketten, Reisanlässe der Zielgruppen besser unterstützt werden, indem in die Feinerschließung von Wohngebieten, in die Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV untereinander und mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes, in das Angebot des ÖPNV, die Anbindung von POIs, die Einbindung des Radverkehrs im Speziellen sowie in multimodale Angebote und eMobilität investiert werden.

In diesem Rahmen plant die HAVAG für Haltestellen im Stadtgebiet Halle (Saale) eine weitere Digitalisierung mit Hilfe innovativer Anzeigetechnologien, um attraktive Kundenkontaktpunkte zu schaffen. Insgesamt ist es vorgesehen, 4 Fahnen und 5 Stelen mit optischen Fahrgastinformationseinrichtungen zu errichten.

Zudem plant die HAVAG plant im Stadtgebiet Halle (Saale) die Einrichtung von Mobilitätsstationen zur multi- und zukünftig intermodalen Vernetzung mehrerer Fortbewegungsmöglichkeiten und damit zur Förderung der Nutzung von Verkehrssystemen des Umweltverbundes. Die Maßnahme umfasst die Planung und bauliche Errichtung von zehn Mobilitätsstationen in Stadtteilzentren und an Verknüpfungspunkten. Dazu sollen 10 optische Fahrgastinformationseinrichtungen sowie 10 Informationsstelen aufgestellt werden.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vorhaben STADTLand+

Maßnahme M31 Mobilitätsstationen:

Option 1: Lieferung von 10 Stelen mit integriertem LED-Anzeiger und Lautsprechern

Option 2: Lieferung von 10 Informationsstelen mit Lautsprechern

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die

nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen

Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO).

Die Auftraggeberin behält sich daher vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der

Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die HAVAG besitzt bereits mehr als 100 Anzeiger der Firma Lumino. Diese Anzeiger werden durch den vorhandenen Lumino-Steuerrechner (Server) versorgt, der die Fahrplaninformationen des ITCS-Leitsystems zur Darstellung auf den Anzeigern aufbereitet. Weiterhin erfolgt darüber die Verwaltung des elektronischen Wörterbuchs zum Vorlesen der Abfahrten an den Haltestellen.

Dieser Steuerrechner ist technisch nicht in der Lage, Anzeiger anderer Hersteller anzusteuern, da die Firma Lumino dafür ein eigenes, proprietäres Protokoll verwendet.

2021 hat die Firma Lumino im Rahmen des Fördervorhabens GreenCityPlan oevInfo über eine EU-weiten Ausschreibung einen weiteren Auftrag zur Lieferung von 24 Anzeigern in den neuen Bauformen „Fahne“ und „Stele“ erhalten. In dieser Ausschreibung wurde die Möglichkeit eingeräumt, notwendige Daten betreffend des Protokolls weiteren Interessenten an der Ausschreibung zur Verfügung zu stellen. Trotz dieser Möglichkeit haben sich keine weiteren Interessenten beworben.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: A 2022/11*
Bezeichnung des Auftrags:

Vorhaben STADTLand+, M35 digitale Haltestellen, M31 Mobilitätsstationen optional, Lieferung der Fahrgastinformationsanlagen mit Kommunikationstechnik, A 2022/11

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/08/2022
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig

Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.

b) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.

c) Soweit eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert wird, ist diese durch den Vertretungsberechtigten des Bewerbers zu leisten. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten).

d) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

e) Kosten für die Erstellung der Unterlagen und Teilnahme an Verhandlungsterminen werden nicht erstattet.

f) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale

der eingereichten Kopien zu verlangen.

g) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

h) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinweis auf § 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/08/2022