Erneuerung KMS Integrierte Leitstelle Wittenberg Referenznummer der Bekanntmachung: V 90/22 L
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung KMS Integrierte Leitstelle Wittenberg
Erneuerung der Kommunikationstechnik der Integrierten Leitstelle Wittenberg
Landkreis Wittenberg, Breitscheidstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Sitz: Errich-Weinert-Straße 4 b in 06886 Lutherstadt Wittenberg
Der Landkreis Wittenberg plant für seine BOS-Leitstelle (Integrierte Leitstelle Wittenberg) das Kommunikationsmanagementsystem (KMS), hier auch Notruf- und
Funkabfragetechnik, zu erneuern.
Die Leitstelle selbst verfügt über 3 Arbeitsplätze. Zusätzlich sollen zukünftig 3 weitere Arbeitsplätze als Ausnahmeabfrage- und Überlaufplätze vorgehalten werden. Zusätzlich gibt es zwei weitere Arbeitsplätze im Landratsamt, als Ersatznotrufabfragestelle (ENAS).
Die Erneuerung des Systems muss in Stufen und im laufenden Betrieb erfolgen.
Das neu zu beschaffende Kommunikationsmanagementsystem (KMS) muss den zukünftigen Anforderungen für Feuerwehr und Rettungsdienst der ILS Wittenberg genügen und daher auf einer zukunftsorientierten Technologie basieren.
Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen wird für die Bearbeitung der Notrufe
und sonstiger Kommunikationswege ein System gefordert, welches im Falle einer Störung eine Betriebsunterbrechung der Kommunikationstechnik nahezu ausschließt.
Die gesamte Sprach- und Datenkommunikation innerhalb des Systems muss auf IP-Technologie erfolgen.
Für die Leitstelle sollen drei Betriebsebenen vorhanden sein. Diese sind: - Hauptbetriebsebene (KMS), - Rückfallbetriebsebene (KMS) und - Notbedienebene vorhanden (UNIFY / FRT Direktbedienung)
Im Leistungsumfang ist die Wartung von mindestens 60 Monaten inbegriffen.
Die Teilnahmeanträge werden auf Vollständigkeit und Vorliegen der formalen Kriterien gem. Abschnitt III geprüft. Alle Bewerber, die die Eignung anhand des ausgefüllten Bewerbungsbogens erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Anfragen sind bis spätestens bis 02.09.2022 elektronisch über die Vergabeplattform an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Entsprechend des Teilnahmeantrages bzw. Bewerbungsbogens:
- Bewerber, Mitglieder von Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer müssen eine Eigenerklärung vorlegen, dass weder Ausschlussgründe nach § 123 GWB noch mögliche Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
- Bewerber, Mitglieder von Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer müssen Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz Land Sachsen-Anhalt (§§ 10 Abs. 1 und 3, 12 Abs. 2 und 13 Abs. 4 LVG LSA) vorlegen.
- Bewerber, Mitglieder von Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer müssen eine Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen (Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen/Liefranten) vorlegen.
2. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern (Partnern) der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung vorzulegen:
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind,
— die jeweils den Mitgliedern zugewiesenen Fachleistungen aufgeführt sind,
— in der erklärt wird, dass im Auftragsfall von den Mitgliedern eine Arbeitsgemeinschaft begründet wird,
— die eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung - auch über den Zeitpunkt der Auflösung der Arbeitsgemeinschaft hinausgehend bis zum endgültigen Ausgleich sämtlicher gegenseitiger Forderungen aus dem Vertragsverhältnis - enthält,
— in der das die Bewerbergemeinschaft (später Arbeitsgemeinschaft) allein und uneingeschränkt vertretende Mitglied benannt wird,
— sowie die namentliche Benennung des mit rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht ausgestatteten Vertreters erfolgt.
Die Erklärung ist von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterzeichnen, die Vergabestelle behält sich eine Legitimationsprüfung vor.
Bei der Prüfung und Wertung der Eignung einer Bewerbergemeinschaft, wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Entsprechend des Teilnahmeantrages bzw. Bewerbungsbogens:
1. Bestätigung einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio EUR je Schadensfall und 1 Mio EUR für Vermögensschäden. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, ist die Vorlage der unwiderruflichen Erklärung eines Versicherers ausreichend, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen geschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Deckungsnachweis oder eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung eines Versicherers vorzulegen. Ebenso ist eine Erklärung des Versicherers oder eine entsprechende Passage aus dem Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Bestätigung des Bewerbergemeinschaftsmitglieds als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft zu den o. g. Bedingungen eintritt.
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied nicht erforderlich, wenn für die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung besteht oder die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers vorgelegt wird, dass mit der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen geschlossen wird.
3. Sofern der Nachweis des Bestehens einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nicht mit der Bewerbung geführt wird, muss der gültige Versicherungsnachweis innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung vorgelegt werden. Die Versicherung ist für die Dauer des Vertrages aufrechtzuhalten. 4. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft für entsprechende, mit den vergabegegenständlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Kauf und Wartung) in den letzten drei Geschäftsfjahren (2019 - 2021)
- Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio EUR bei Personenschäden und 1 Mio EUR bei Vermögensschäden
- Umsatz BOS Leitstelletechnik von mind. 2 Mio EUR netto pro Jahr
Entsprechend des Teilnahmeantrages bzw. Bewerbungsbogens:
1. Vom Bewerber (ggf. auch vom Unterauftragnehmer bzw. das betreffende Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sind Referenzen für mindestens drei eigens ausgeführte und vergleichbare Projekte (gemessen am nominalen und technischen Umfang je Standort), die innerhalb der letzten 3 Jahre durchgeführt und bereits abgenommen wurden. Dabei sind folgende Angaben zu tätigen: Angabe des technischen Umfangs, des Projektvolumens in €, den Projektterminen (Projektstart / -ende) und eines Ansprechpartners des Kunden für Rückfragen.
2. Der Bewerber (ggf. auch vom Unterauftragnehmer bzw. das betreffende Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat zu erklären, dass die von Ihm angebotene Systemtechnik georedundant vernetzbar ist. Zum Nachweis hat der Bieter mindestens ein Referenzprojekt mit den angebotenen Systemen anzugeben, bei dem die angebotene Systemtechnik mit mindestens einer anderen identisch ausgestatten Leitstelle vernetzt ist. Dies kann auch ein eigener Redundanzstandort des AG oder zwei der o.g. Referenzen sein. Ein Referenzprojekt ist nur als solches gültig, wenn die Standorte vollständig vernetzt sind und alle Funktionen des Systems standortübergreifend im angegebenen Projekt nutzbar sind.
3. Der Bewerber (ggf. auch vom Unterauftragnehmer bzw. das betreffende Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat zu erklären, dass das von Ihm angebotene System bereits an das Digitalfunknetz Deutschland erfolgreich angeschlossen wurde. Zum Nachweis hat der Bieter mindestens ein Referenzprojekt anzugeben, bei dem das angebotene System erfolgreich an das Digitalfunknetz, über die Schnittstellen LS1/LS2 mit IP Umsetzung der LS1, angeschlossen wurde. Dies kann auch ein Projekt aus den zuvor genannten Referenzen sein.
4. Vom Bewerber (ggf. auch vom Unterauftragnehmer bzw. das betreffende Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sind Erfahrungen bei Projekten mit technischer Erneuerung bei laufendem Leitstellenbetrieb darzustellen und, falls von den o. g. Referenzen abweichend, Ansprechpartner für mögliche Rückfragen durch den AG zu benennen (es sind für mindestens drei Projekte Eigenerklärungen vorzulegen).
5. Der Bewerber (ggf. auch der Nachunternehmer bzw. das betr. Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat seine Erfahrungen in Bezug auf laufende Serviceverträge auf Basis der EVB-IT Vertragsentwürfe des Bundes darzulegen. Es sind für mindestens drei Projekte Eigenerklärungen vorzulegen.
6. Der Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem ist vom Anbieter zu erbringen. Bei Vorlage eines Qualitätsmanagementsystems, welches nicht den geltenden EN ISO Bestimmungen entspricht, ist der Nachweis einer Gleichwertigkeit zu erbringen. Im Auftragsfall wird die Vorlage des Nachweises über ein Qualitätsmanagementsystem abgefordert.
7. Mitteilung über die Anzahl der vom Bewerber / Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. dem vorgesehenen Nachunternehmen fest angestellten Vollzeitmitarbeiter der letzten drei Jahre (2019 - 2021) für den Bereich der ausgeschriebenen Techniken anzugeben. Freie Mitarbeiter, geringfügig Beschäftigte oder Teilzeitkräfte sind hier nicht anzugeben
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit geforderten Deckungssummen (siehe Punkt III.1.2)
- Bewerbergemeinschaften sind zugelassen (siehe Punkt III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen einschl. Anlagen und bewerbungsrelevanten Unterlagen) ist vollständig ausgefüllt elektronisch bis zum 13.09.2022, 11:00 Uhr über die Vergabeplattform einzureichen. Die Nichtverwendung des Bewerbungsbogens oder inhaltliche Änderungen an den Basistexten sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Sofern Bewerber abweichende Angaben bzw. Nachweise bzw. textliche Änderungen an Erklärungen des Bewerbungsbogens für notwendig erachtet, hat dies auf einer gesonderten Anlage zu erfolgen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben bzw. vorzulegen.
Benannte Unterauftragnehmer haben die Punkte III.1.1) und III.1.3) hinsichtlich der Vorlage geforderter Erklärungen zu beachten.
2. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise vor.
3. Die Abgabe der elektronischen Teilnahmeanträge ist zulässig in Textform nach § 126b BGB mit Hilfe elektronischer Mittel gem. § 10 VgV.
In jedem vorgesehenen Unterschriftenfeld ist der Name des Unternehmens sowie der Vor- und Zuname der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben.
4. Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge oder der Beteiligung am Verfahren werden nicht erstattet.
5. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaft in mehreren Bewerbergemeinschaften oder eine Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers und der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Unterauftragnehmer, sofern deren Leistungsanteil nicht mehr als 30 % an der vergabegegenständlichen Gesamtleistung beträgt. Die Vergabestelle behält sich bei den Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Unterauftragnehmer vor, diesen aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen innerhalb des Verhandlungsverfahrens auszuschließen. Die Unterauftragnehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
6. Bewerbergemeinschaften müssen bereits als solche einen Teilnahmeantrag stellen. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft (nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge) oder der Wechsel von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder das Ausscheiden oder Hinzutreten eines Mitgliedes (z. B. nach Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren) ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Vergabestelle in außergewöhnlichen und begründeten Fällen möglich, sofern keinem anderen am Verfahren Beteiligten daraus ein Nachteil erwachsen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit:
1. der Bewerber/Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. der Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und
4. der Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).