Projektmanagement und Fachberatung WebGIS LAF 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 67226_eV-LAF_2022_012_7001 PM webGIS_2022-2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.laf.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement und Fachberatung WebGIS LAF 2022-2025
Leistungen zum Projektmanagement und zur Fachberatung/operativen fachtechnischen Unterstützung im Projekt WebGIS LAF. Ziel des Projektmanagements und der Fachberatung ist die Unterstützung der LAF bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur fach-, termin- und kostengerechten Ausführung der Gefahrenabwehrmaßnahmen in den Ökologischen Großprojekten und ausgewählten anderen Projekten sowie zur Unterstützung der LAF als zuständige Bodenschutzbehörde.
Magdeburg
Aufgaben des AN sind u. a.
Unterstützung der LAF bei den Aufgaben zur Projektsteuerung im Projekt WebGIS.
Hierzu gehören übergreifende Aufgaben wie Kosten- und Termincontrolling, die Koordinierung der Projektbeteiligten, die Mitwirkung bei der Aktualisierung der Projektziele, Vorbereitung und Begleitung von Vergabeverfahren und Dokumentationstätigkeiten. Hinzu kommen Leistungen zur operativen fachlichen Unterstützung der LAF bei GIS-technischen Fragen und Aufgaben wie die Einbindung von Geobasisdaten in das WebGIS, datenbanktechnische Unterstützungsleistungen oder die Unterstützung der LAF bei der fachlichen Administation.
zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektmanagement und Fachberatung WebGIS LAF 2022-2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 062217 Merseburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html