Rechnungsprüfung sonstige Leistungserbringer Referenznummer der Bekanntmachung: Reprü2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ikk-gesundplus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechnungsprüfung sonstige Leistungserbringer
Gegenstand der Ausschreibung ist die Datenannahme, Rechnungsprüfung, Bezahlung und Rückspielung von Abrechnungen der Leistungserbringer nach den §§ 301, 301a, 302 SGB V und § 105 SGB XI
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die IKK gesund plus ist eine bundesweit geöffnete deutsche Krankenkasse mit ca. 447.000 Versicherten und 39 Geschäftsstellen in Sachsen-Anhalt, Bremen und Bremerhaven. Die IKK gesund plus zeichnet sich durch eine hohe Leistungs- und Servicequalität sowie kompetente, persönliche und wohnortnahe Beratung und Betreuung der Versicherten aus. Neben der Devise „Mehr Leistung. Mehr Service. Mehr Digital.“ verfolgt die Krankenkasse die Philosophie der Kundennähe und der regionalen Verbundenheit.
Die IKK gesund plus führt ein Vergabeverfahren für die Datenannahme, Rechnungsprüfung, Bezahlung und Rückspielung von Abrechnungen der Leistungserbringer nach den §§ 301, 301a, 302 SGB V und § 105 SGB XI durch.
(a) Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.07.2023 und endet am 30.06.2025.
(b) Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2026, wenn die IKK nicht bis zum 31.12.2024 gekündigt hat.
(c) Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2027, wenn die IKK nicht bis zum 31.12.2025 gekündigt hat.
(d) Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2028, wenn die IKK nicht bis zum 31.12.2026 gekündigt hat.
(e) Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2029, wenn die IKK nicht bis zum 31.12.2027 gekündigt hat.
Die Präsentation nach Vorgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 6 des Mustervertrages) erfolgt am 12. und 13.10.2022 durch die Bieter, die sich in der Wertungsstufe III (Wirtschaftlichkeitsprüfung) befinden. Die Wertungsmatrix ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Zu Punkt II.2.5) Zuschlagskriterien:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Vergabestelle behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot unter Zugrundelegung folgender Wertungsfaktoren:
Preis mit einer Gewichtung von 50 % (= 500 Punkte) und Qualität/Präsentation mit einer Gewichtung von 50 % (= 500 Punkte). Die Preisangebote werden nach linearer Rangfolge bewertet, wobei der beste Preis 500 Punkte erhält. Beim Zweifachen des besten Preises werden 0 Punkte vergeben, dazwischen erfolgt eine lineare Verteilung.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Bewertungsgremium Qualität/Präsentation besteht aus 6 Mitarbeitern der IKK aus den zuständigen Fachbereichen.
Die max. zu vergebenen 500 Punkte Qualität/Präsentation ergeben sich als Mittelwert aus den jeweils vergebenen Wertungspunkten der Jurymitglieder. Aus der Addition der Punktwerte wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine
entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
• Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 19 MiLoG und § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Angaben zum Bieter:
• Allgemeine Angaben zum Unternehmen: vollständige Firma inklusive Angabe der Rechtsform mit Sitz und Postanschrift, Name des für das Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartners, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse
• Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als zwölf Monate ist
Eigenerklärung über Ausschlussgründe:
• Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB
• Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze
• Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
• Eigenerklärung über Maßnahmen der Selbstreinigung bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
• Eigenerklärung über die Anwendung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands
• Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
• Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
• Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zu Insolvenzverfahren und Liquidation
• Erklärung über Nettoumsätze der letzten zwei Geschäftsjahre für das Gesamtunternehmen sowie für den Unternehmensteil, in dessen Zuständigkeit die zu vergebende Leistung fällt
• Nachweis zur bestehenden bzw. Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen, Sachschäden und Vermögensschäden je Versicherungsfall i. H. v. 10
Mio. € abdeckt
Bietergemeinschaft
• Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung eine Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Es ist anzugeben, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Eigenerklärung zu Unterauftragsnehmerleistungen
• Für den Fall, dass ein Unterauftragsnehmer beauftragt werden soll, muss der Bieter die Art und den Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben. Auf Verlangen hat der Bieter die jeweils dafür vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und für die Unterauftragnehmer die geforderten Eignungsnachweise beizubringen.
Eigenerklärung zur Inanspruchnahme der Eignungsleihe
• Für den Fall, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, sind für das beanspruchte Unternehmen die Verpflichtungserklärung und Eignungs-nachweise auf Verlangen zu erbringen.
• Eigenerklärung zur BITMARCK 21c-ng-Business-Partnerschaft und Zertifizierung
• Der Nachweis eines zertifizierten Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISO 27Qualitätsmanagementsysteme – Erfüllung der Anforderungen entsprechend ISO 9001
• Nachweis des Prüfungsstandard (PS) 951 ist für die Prüfung eines internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen. Als Nachweis des Prüfungsstandards PS 951 für das
interne Kontrollsystem beim ABRECHNUNGSZENTRUM genügt eine Prüfungsbestätigung / Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungskanzlei über die Prüfung nach IDW PS 951
• Bestätigung, dass die E-Mail-Kommunikation zwischen der IKK und dem ABRECHNUNGSZENTRUM mittels Domain-Verschlüsselung (S/MIME) erfolgt
• Nennung von mindestens drei Referenzen der letzten drei Jahre, die nach Art und Umfang mit der angefragten Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen müssen eine Laufzeit von
mindestens 36 Kalendermonaten, die innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegen, aufweisen. Bei allen Referenzen sind die jeweiligen Vertragspartner mit Anschrift
und Telefonnummer zu benennen.
• Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes
• Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt am 19.09.2022 um 10:00 elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Kommunikation
Die Einreichung des Angebots erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform https://www.deutsche-evergabe.de .
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärungen abgibt, zu benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.